Geschlechtsspezifische Gewalt gegen Frauen

Familie mit Konflikt

Definition und Gewaltformen

Frauen erfahren unterschiedlichste Formen der Gewalt, nur weil sie Frauen sind. Gewalt gegen Frauen wird daher international definiert als jede gegen Frauen auf Grund ihrer Geschlechtszugehörigkeit gerichtete Gewalthandlung, durch die Frauen körperlicher, sexueller und/oder psychischer Schaden zugefügt wird oder zugefügt werden kann. Dazu gehört auch die Androhung derartiger Handlungen, der Nötigung und der willkürlichen Freiheitsberaubung in der Öffentlichkeit oder im privaten Bereich. Dazu gehören häusliche Gewalt d.h. körperliche, psychische und ökonomische Gewalt in einer Partnerschaft, Ehe oder Familie; sexualisierte Gewalt, Zwangsverheiratung, Menschenhandel, Zwangsprostitution, sexuelle Übergriffe am Arbeitsplatz, Genitalverstümmelung oder sexueller Missbrauch von Kindern und Jugendlichen. Schätzungen zufolge haben 20-25% aller Frauen weltweit zumindest einmal in ihrem Leben körperliche Gewalt erlitten.

Berliner Landesaktionsplan zur Umsetzung des Übereinkommens des Europarates zur Bekämpfung und Verhütung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt

Der Berliner Senat hat in seiner Sitzung am 10. Oktober 2023 auf Vorlage der Senatsverwaltung für Arbeit, Soziales, Gleichstellung, Integration, Vielfalt und Antidiskriminierung, den Berliner Landesaktionsplan zur Umsetzung des Übereinkommens des Europarates zur Bekämpfung und Verhütung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt, der sogenannten Istanbul Konvention, beschlossen.
Der Landesaktionsplan wurde in einem ressortübergreifenden Prozess unter Federführung der für Frauen und Gleichstellung zuständigen Senatsverwaltung und unter Einbeziehung der betroffenen Ressorts, der Bezirke und der Zivilgesellschaft erarbeitet. Das Strategiepapier umfasst 134 Maßnahmen in unterschiedlichen Handlungsfeldern wie beispielsweise der Prävention, dem Schutz und der Unterstützung für Betroffene, der Strafverfolgung, aber auch zu Migration und Asyl sowie zu Daten und Forschung.
Im Vorfeld der Erstellung des Berliner Landesaktionsplans wurden zuerst ein Eckpunktepapier und nachfolgend ein Konzept zur Umsetzung der Istanbul Konvention erstellt und von den Mitgliedern des Runden Tisches zur Umsetzung der Istanbul Konvention verabschiedet.

Neben der barrierefreien PDF-Version des Berliner Landesaktionsplans steht die offizielle Drucksache 19/1248 vom 18.10.2023 in einem Link zur Verfügung. Die Drucksache ist keine barrierefreie Version und somit in der ursprünglichen sprachlichen Fassung gehalten (Verwendung von Abkürzungen).

  • Berliner Landesaktionsplan zur Umsetzung des Übereinkommens des Europarats zur Bekämpfung und Verhütung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt (Istanbul Konvention)

    PDF-Dokument (917.1 kB)

  • Eckpunkte zur Umsetzung der Istanbul Konvention

    PDF-Dokument (190.4 kB)

Istanbul Konvention

Die Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen ist weltweit ein wichtiges politisches Thema und ein bedeutsamer Bestandteil von Strategien zur Gleichstellung von Frauen und Männern.
Am 31. Januar 2011 wurde durch den Europarat das „Übereinkommen zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt“ vorgelegt und bei seiner Sitzung in Istanbul beschlossen.
Die sog. Istanbul Konvention stellt einen Meilenstein im Kampf gegen Gewalt an Frauen dar: So gilt Gewalt an Frauen als Menschenrechtsverletzung sowie als geschlechtsspezifische Diskriminierung, da die Mehrzahl der Opfer häuslicher und innerfamiliärer Gewalt weiblich ist.

In Deutschland wurde die Istanbul-Konvention am 1. Februar 2018 ratifiziert und hat den Status eines Bundesgesetzes:

Aktuelle Veröffentlichungen, Stand September 2024
Studie zur „Versorgungssituation für von häuslicher und sexualisierter Gewalt betroffene Frauen* und Mädchen* in Berlin“ vom Zentrum für Evaluation und Politikberatung 2024

Die von der Senatsverwaltung für Arbeit, Soziales, Gleichstellung, Integration, Vielfalt und Antidiskriminierung in Auftrag gegebene Studie „Versorgungssituation für von häuslicher und sexualisierter Gewalt betroffene Frauen* und Mädchen* in Berlin“ ist nun veröffentlicht.

In dieser Studie wurde umfassend die Situation des Berliner Hilfe- und Unterstützungssystems für das Jahr 2023 untersucht. Die Studie basiert auf dem Erfahrungswissen und den Einschätzungen von rund 100 Expert:innen des Berliner Hilfesystems zum Gewaltschutz und zur Prävention von Gewalt, aus anderen sozialen Einrichtungen, des Gesundheitssystems, von Polizei und Justiz, von bezirklichen Ämtern und Landesbehörden sowie dem Einbringen der wichtigen Perspektive von gewaltbetroffenen Frauen. Dadurch sind vielseitige Handlungsempfehlungen für die weitere Stärkung des Berliner Hilfesystems sowie um Betroffene noch wirksamer zu unterstützen, entstanden. Diese Studie wurde durch ein Zusammenwirken aller im Berliner Hilfesystem beteiligten Akteur:innen durchgeführt. Damit zeigt sich großes Interesse und die Bereitschaft aller an einer positiven Entwicklung in Berlin mitzuwirken.

Einen Dank an alle Beteiligten, die an dieser Studie mitgewirkt haben.

Die Studie ist auf der Webseite des Zentrums für Evaluation und Politikberatung unter folgendem Link abrufbar:

GREVIO Bericht

Der am 07.10.2022 veröffentlichte Bericht der unabhängigen Expert:innengruppe GREVIO (Group of Experts on Action against Violence against Women and Domestic Violence) des Europarates ist das Ergebnis des ersten (Basis-)Bewertungsverfahrens, das für Deutschland durchgeführt wurde. Dieser Bericht enthält eine Bewertung der von den deutschen Behörden ergriffenen Maßnahmen zur Umsetzung aller Aspekte der Istanbul Konvention.

Femizide

Geschlechtsspezifische Gewalt ist für viele Frauen alltäglich. Die extremste Form dieser Gewalt ist der Femizid: die Tötung einer Frau als Hassverbrechen und als extreme Manifestation männlicher Dominanz und Sexismus. Ziel des Senats ist es, Berlin zu einem sicheren Ort für alle Frauen und Mädchen zu machen. Um dieses Ziel zu erreichen hat der Senat am 30. Aug. 2022 ein umfangreiches Maßnahmenpaket zur Verhinderung von Femiziden beschlossen:

Um Femizide zu verhindern, bedarf es neben dem Schutz und der Unterstützung für gewaltbetroffene Frauen auch präventiver Maßnahmen und eines breiten gesellschaftlichen Bewusstseins für diese Form der Gewalt.
Die Videokampagne „Femizide können verhindert werden. Erkenne die Zusammenhänge“ kann hierzu einen wichtigen Beitrag leisten. Es wird daher auf die Videokampagne: „Femizide können verhindert werden. Erkenne die Zusammenhänge“ verwiesen.

Im Rahmen des von der EU finanzierten Projekts “FEM-UnitED – United to prevent IPV/DV Femicide in Europe” (Laufzeit: 2020 – 2022) hat das Institut für empirische Soziologie (IfeS) an der Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg zum 1. Juli 2022 eine Sensibilisierungskampagne zur Prävention von Femiziden gestartet. Im Rahmen dieser Kampagne wurden verschiedene Videos zu Femiziden produziert und entwickelt. Damit sollen Femizide – Tötungsdelikte an Frauen, weil sie Frauen sind – in Gesellschaft und Politik stärker ins Bewusstsein gerückt und letztlich verhindert werden.

Das FEM-UnitED-Projekt wird in Deutschland vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) im Rahmen des Bundesinnovationsprogramms „Gemeinsam gegen Gewalt an Frauen“ kofinanziert.

Die Links zur Videoreihe der Sensibilisierungskampagne (Sequenz 1-5) sind zu finden unter: Alle fünf Videos der Sensibilisierungskampagne vom FEM-UnitED sind auf dem YouTube-Kanal neben Deutsch auch in anderen Sprachen zu sehen (Griechisch, Maltesisch, Portugiesisch, Spanisch und Englisch): Weiterführende Informationen zum FEM-UnitED Projekt finden Sie hier:

Plakataktion: Hilfetelefone für Berlin – Du bist nicht allein!

Supermärkte, Drogeriemärkte und Apotheken sind aktuell die Orte, an denen wir die Berlinerinnen und Berliner am besten erreichen können, die Hilfe benötigen. Die ehemalige Senatsverwaltung für Gesundheit, Pflege und Gleichstellung hat deshalb die Nummern vieler wichtiger Hilfetelefone zusammengestellt. Viele Berliner Supermärkte und Apotheken unterstützen die Aktion und haben das Plakat in ihren Geschäften ausgehängt.

Wenn Sie auch in Ihrem Geschäft auf Hilfe hinweisen wollen, finden Sie hier das Plakat zum Download:

  • Hilfetelefone für Berlin - Du bist nicht allein!

    PDF-Dokument (124.0 kB)

Mehr Informationen:

Aktionsplan BMFSFJ

Vom BMFSFJ wurde im Jahr 1999 erstmalig für die Bundesrepublik ein umfassendes Gesamtkonzept zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen vorgelegt und im Jahr 2007 mit dem Aktionsplan II abgerundet. Der Aktionsplan II sieht ergänzende Maßnahmen zum Beispiel für einen stärkeren Schutz von Migrantinnen und behinderten Frauen vor, die von Gewalt betroffen sind.

CEDAW Bericht

Alle vier Jahre erstellt die Bundesregierung unter Federführung des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) gemäß des UN-Abkommens zur Beseitigung jeder Form der Diskriminierung der Frauen aus dem Jahr 1981 einen Staatenbericht, den sogenannten CEDAW-Bericht (Convention on the Elimination of All Forms of Discrimination against Women). Der letzte Bericht, der auch zum Thema Gewalt gegen Frauen Stellung nimmt und über die aktuellen Entwicklungen berichtet, wurde im Jahr 2009 erstellt und den Vereinten Nationen vorgelegt.
Vom BMFSFJ wurde im Jahr 1999 erstmalig für die Bundesrepublik ein umfassendes Gesamtkonzept zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen vorgelegt und im Jahr 2007 mit dem Aktionsplan II abgerundet. Der Aktionsplan II sieht ergänzende Maßnahmen zum Beispiel für einen stärkeren Schutz von Migrantinnen und behinderten Frauen vor, die von Gewalt betroffen sind.