Das Berliner Schulgesetz fordert die Schulleiter, Lehrkräfte, Erzieher, Schüler und Eltern auf, den Unterricht, die Erziehung, das Schulleben sowie personelle und sächliche Angelegenheiten selbstständig und eigenverantwortlich zu organisieren.
Individuelle Förderung
In den letzten Jahren haben Schulen ihr Profil geschärft und zusätzliche Angebote entwickelt, um allen Schülerinnen und Schülern durch gemeinsames Lernen und stärkere individuelle Förderung ganztägig neue Bildungsperspektiven zu eröffnen. Aktuell besteht für die Schulen die große Herausforderung, den Weg in die inklusive Schule dem spezifischen Schulentwicklungsprozess anzupassen.
Eigenverantwortliche Schule
Mit dem Verfügungsfonds sollen die allgemeinbildenden, beruflichen und zentral verwalteten öffentlichen Berliner Schulen einschließlich der Kollegs in ihrer Selbstständigkeit und Eigenverantwortung gestärkt werden. Das zusätzliche Budget soll flexibel und je nach individuellen schulischen Bedingungen gezielt für Maßnahmen eingesetzt werden, die Prozesse in der inklusiven Unterrichts- und Schulentwicklung zusätzlich unterstützen.
Diese Mittel können die Schulen beispielsweise für- Fortbildungs- und Qualifizierungsbedarfe
- Koordinierungsaufwendungen für die Entwicklung der Einzelschule zur inklusiven Schule
- zusätzliche schulische Projekte
- kleine Instandhaltungsarbeiten
einsetzen.