Das Startchancen-Programm unterstützt gezielt Schulen mit einem hohen Anteil sozial benachteiligter Schülerinnen und Schüler. Dafür investieren Bund und Länder zusammen rund 20 Milliarden Euro in zehn Jahren. Es ist damit das größte und langfristigste Bildungsprogramm in der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland.
Startchancen-Programm
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Das Startchancen-Programm wurde entwickelt, um Schulen in schwierigen sozialen Lagen gezielt zu unterstützen und ihnen zusätzliche Ressourcen bereitzustellen. Es zielt darauf ab, Bildungsungleichheiten zu verringern und Chancengerechtigkeit für alle Schülerinnen und Schüler zu fördern – insbesondere für jene, die in sozial benachteiligten Regionen aufwachsen.
Inhaltsverzeichnis
Allgemeine Fragen zum Startchancen-Programm
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Wer hat das Startchancen-Programm ins Leben gerufen?
Das Startchancen-Programm wurde in Zusammenarbeit zwischen dem Bund und den sechzehn Bundesländern konzipiert und initiiert.
Mithilfe einer formalen Vereinbarung konnten sich Bund und Länder auf ein Programm einigen, welches auf zehn Jahre ausgelegt ist. Diese Vereinbarung umfasst einen Schlüssel zur Verteilung der Finanzmittel an die Bundesländer. Dieser berücksichtigt unter anderem die Armutsgefährdung und den Anteil von Jugendlichen mit Migrationshintergrund unter 18 Jahren innerhalb eines Bundeslandes.
Durch die Vereinbarung zwischen Bund und Ländern zur Umsetzung des Startchancen-Programms für die Jahre 2024 bis 2034 wird ein Rahmen geschaffen, der sowohl klare Vorgaben definiert als auch den Ländern ausreichend Spielraum für ihre individuellen Gegebenheiten lässt.
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Welche Laufzeit hat das Startchancen-Programm?
Das Programm startete am 1. August 2024 und hat eine Laufzeit über zehn Jahre bis zum 31. Juli 2034.
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Wie viele Schulen können an dem Startchancen-Programm teilnehmen?
Das Programm soll bundesweit etwa 4.000 allgemeinbildende und berufsbildende Schulen in herausfordernden Lagen erreichen.
Aufgrund der entscheidenden Bedeutung der frühen Bildungsjahre sollen 60 Prozent der geförderten Schulen Grundschulen umfassen. Die übrigen 40 Prozent werden auf weiterführende Schulen und berufsbildende Schulen verteilt.
In Berlin nehmen zunächst 59 Schulen am Startchancen-Programm teil. Im nächsten Jahr werden weitere Schulen aufgenommen.
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Welche Ziele werden mit dem Startchancen-Programm verfolgt?
Das Startchancen-Programm hat grundlegend das Ziel, die Leistungsfähigkeit des deutschen Bildungssystems nachhaltig zu steigern, die Chancengerechtigkeit im Bildungsbereich zu erhöhen und den engen Zusammenhang zwischen sozialer Herkunft und Bildungserfolg zu überwinden.
Diese grundlegende Zielsetzung wird folgendermaßen konkretisiert:
- Verbesserung der Basiskompetenzen
Das Ziel ist, die Basiskompetenzen, insbesondere in Deutsch und Mathematik, zu verbessern, um Kinder und Jugendliche nachhaltig dabei zu unterstützen, neue Bildungs- und Lerninhalte zu erschließen. Bis zum Ende der Laufzeit des Startchancen-Programms soll die Anzahl der Schülerinnen und Schüler, die die Mindeststandards in Mathematik und Deutsch nicht erreichen, halbiert werden.
- Förderung der überfachlichen Kompetenzen
Personale, lernmethodische und soziale Fähigkeiten sollen gezielt gefördert werden, um die Persönlichkeitsentwicklung der Schülerinnen und Schüler zu stärken.
- Stärkung der Befähigung zur demokratischen Teilhabe
Das Programm beinhaltet die Stärkung der Fähigkeit zur demokratischen Teilhabe durch Maßnahmen wie die Förderung einer partizipativen Schul- und Unterrichtskultur, Demokratieerziehung, außerunterrichtliche Aktivitäten und eine diversitätssensible Schulentwicklung.
- Förderung der Berufswahlkompetenz
Die Berufswahlkompetenz soll gefördert werden, indem es Jugendliche unterstützt, sich entsprechend ihrer Interessen und Fähigkeiten in der beruflichen Welt zu orientieren, Entscheidungen zu treffen, sich zu bewerben und weiterzuentwickeln.
Zusammengefasst soll das Programm Schülerinnen und Schüler aller Altersgruppen in sozial benachteiligten Situationen gezielt, umfassend und langfristig unterstützen.
- Verbesserung der Basiskompetenzen
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Wie sollen die Ziele des Startchancen-Programms erreicht werden?
Das Startchancen-Programm basiert zur Verwirklichung seiner Ziele auf drei zentralen Säulen:
Säule I: Investitionsprogramm zur Schaffung einer zeitgemäßen und förderlichen Lernumgebung
Die erste Säule des Programms umfasst ein Investitionsprogramm, das darauf abzielt, an den Schulen des Startchancen-Programms eine zeitgemäße und förderliche Lernumgebung zu schaffen. Ziel dieses Investitionsprogramms ist die Schaffung moderner, klimagerechter und barrierefreier Lernorte. Es wird angestrebt, in eine hochwertige Ausstattung und moderne Infrastruktur zu investieren.
Säule II: Chancenbudget für bedarfsgerechte Lösungen zur Schul- und Unterrichtsentwicklung
In der zweiten Programmsäule wird ein Chancenbudget zur Förderung bedarfsgerechter Lösungen für die Entwicklung von Schulen und Unterricht unterstützt. Die Schulgemeinschaften sollen weitgehend autonom über die Mittelverwendung entscheiden können. Dabei ist vorgesehen, dass zwei Drittel der Chancenbudgets für Maßnahmen aus Bereichen verwendet werden sollen, die sich gemäß wissenschaftlicher Erkenntnisse und praktischer Erfahrungen in den Ländern positiv auf die verschiedenen Zielsetzungen auswirken können.
Säule III: Personal zur Stärkung multiprofessioneller Teams
Die dritte Säule des Programms fördert die Erweiterung multiprofessioneller Teams an den Schulen des Startchancen-Programms. Dabei liegt der Fokus auf der Beratung und Unterstützung der Schülerinnen und Schüler, der Förderung der Zusammenarbeit mit den Eltern sowie der Entwicklung einer förderlichen Lernkultur in der Schule.
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Wie werden diese Ziele in den einzelnen Schulen umgesetzt?
Das Startchancen-Programm erstreckt sich über einen Zeitraum von zehn Jahren, was seine Vielseitigkeit und Entwicklungschancen unterstreicht. Es erfordert gleichzeitig, dass sich die Schulleitungen der teilnehmenden Schulen, die Behörde und ihre angegliederten Institute in der Anfangsphase die nötige Zeit nehmen, um sich über Rahmenbedingungen und Gestaltungsmöglichkeiten zu verständigen.
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Wer überprüft, ob die Ziele des Startchancen-Programms wirklich erreicht werden?
Ein wichtiger Bestandteil der Vereinbarung zwischen Bund und Ländern ist, dass das Startchancen-Programm von einem unabhängigen Forschungsverbund wissenschaftlich begleitet und extern evaluiert wird.
Ziel ist es, Erkenntnisse über die Wirksamkeit der Maßnahmen zu gewinnen und die Schulen im Verlauf des Programms datengestützt zu beraten und zu unterstützen.
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Welche Schulen können am Startchancen-Programm teilnehmen?
Jedes Bundesland entscheidet eigenständig, welche Schulen am Startchancen-Programm teilnehmen sollen, mit dem Ziel, Schülerinnen und Schüler aus sozial benachteiligten Umfeldern besser zu fördern.
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Wieviel Geld steht für das Startchancen-Programm zur Verfügung?
In den kommenden zehn Jahren planen Bund und Länder insgesamt 20 Milliarden Euro zu investieren, um Schülerinnen und Schüler in benachteiligter Lage gezielter als bisher zu unterstützen. Die Finanzierung erfolgt dabei je zur Hälfte durch den Bund und die Länder.
Berlin erhält vom Bund zusätzliche Mittel in Höhe von rund 64,4 Millionen Euro pro Jahr. Bei der Laufzeit von zehn Jahren summiert sich das auf insgesamt rund 644 Millionen Euro.
Der Verteilungsschlüssel auf die Schulen wird am Ende des Jahre 2024 nach den Workshops bekanntgegeben.
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Warum werden die Gelder nicht gleichmäßiger an alle Schulen verteilt?
Bund und Länder wollen mithilfe des Programms dort unterstützen, wo die einzelnen Herausforderungen am größten sind. So wird sichergestellt, dass die Förderung dort ankommt, wo sie am dringendsten gebraucht wird.
Fragen zur Umsetzung des Startchancen-Programms in Berlin
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Welche Berliner Schulen können am Startchancen-Programm teilnehmen?
Jedes Bundesland entscheidet eigenständig, welche Schulen am Startchancen-Programm teilnehmen sollen, mit dem Ziel, Schülerinnen und Schüler aus sozial benachteiligten Umfeldern besser zu fördern.
In Berlin wurden und werden auch zukünftig die meisten Schulen unter Berücksichtigung der Berliner Schultypisierung (STYPS) und von Vera-Daten ausgewählt.
Die STYPS stellt ein Verfahren da, um Schulen nach bestimmten Kriterien oder Merkmalen zu kategorisieren oder zu klassifizieren. Das Programm konzentriert sich auf Schulen mit einer hohen Schultypisierung. In diesem Zusammenhang sind folgende Faktoren in die Schulauswahl eingeflossen:- Lernmittelbefreiung bzw. Anspruch auf Bildung und Teilhabe
- nicht deutsche Herkunft von Schülerinnen und Schülern
- vorhandener Förderbedarf innerhalb der Integration
- erhöhtes Wiederholen einer Jahrgangsstufe
- Status-Index der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen
Die Datenlage bzgl. VERA 3 bzw. VERA 8 wurde zusätzlich in das Auswahlmodell eingeführt, um die Kompetenzbereiche Deutsch und Mathematik fokussiert zu adressieren.
Aufgrund der genannten Indikatoren wurden zielführend die Schulen ausgewählt, an denen die Stärkung der Basiskompetenzen in Deutsch und Mathe durch Mittel des Startchancen-Programms, maßgeblich sozial benachteiligten Schülerinnen und Schülern zu Gute kommt.
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Welche Berliner Schulen nehmen am Startchancen-Programm teil?
In Berlin nehmen seit dem 1. August 2024 zunächst 59 Schulen am Startchancen-Programm teil. Darunter sind 31 Grundschulen, 15 Integrierte Sekundarschulen, 6 berufsbildende Schulen und 7 Förderschulen.
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Können bereits teilnehmende Schulen aus dem Startchancen-Programm aussteigen?
Ausgewählte und somit teilnehmende Schulen können nicht wieder aus dem Unterstützungsprogramm aussteigen.
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Wie werden die Ziele des Startchancen-Programms in den Berliner Schulen umgesetzt?
Das Startchancen-Programm erstreckt sich über einen Zeitraum von zehn Jahren, was seine Vielseitigkeit und Entwicklungschancen unterstreicht.
Es erfordert gleichzeitig, dass sich die Schulleitungen der teilnehmenden Schulen, die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie sowie ihre angegliederten Institute in der Anfangsphase die nötige Zeit nehmen, um sich über Rahmenbedingungen und Gestaltungsmöglichkeiten zu verständigen.
Es ist wichtig, die Ziele des Programms gemeinsam zu präzisieren. Dabei ist entscheidend, dass keine überstürzten Entscheidungen getroffen werden.
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Worauf müssen sich die Berliner Startchancen-Schulen einstellen?
Die teilnehmenden Schulen müssen sich nicht komplett neu aufstellen. Vielmehr bauen die drei Programmsäulen auf zahlreiche bereits systematisch auf- und ausgebauten Maßnahmen in Berlin auf, die im Rahmen des Startchancen-Programms weiterentwickelt, koordiniert und gestärkt werden können. Dadurch kann sich das Programm organisch in die jeweiligen Prozesse der Schul- und Unterrichtsentwicklung integrieren.
Die bereits erfolgten umfangreichen Investitionen im Schulbau haben in vielen Schulen zeitgemäße und förderliche Lernumgebungen geschaffen.
Die Mittel aus Säule I unterstützen nun konsequent und in hoher Qualität die Fortsetzung dieses Weges. An den Startchancen-Schulen wird beispielsweise die Ausstattung weiterentwickelt, um klimagerechte, barrierefreie, inklusive und lernförderliche Bedingungen zu schaffen. Zudem sollen bauliche Veränderungen das Lernen fördern und die Aufenthaltsqualität im Ganztag verbessern.Mit den Chancenbudgets sollen gezielt und bedarfsgerecht die Potenziale der Schülerinnen und Schüler an den Startchancen-Schulen gefördert werden. Besonders wichtig ist dabei die Entwicklung von Basiskompetenzen, die Förderung von überfachlichen Kompetenzen, Kompetenzen zur gesellschaftlichen Teilhabe und von Berufswahlkompetenzen.
Ein weiterer Schwerpunkt liegt auf der Förderung der Schul- und Unterrichtsentwicklung. Die Berliner Schulen haben im Rahmen der eigenverantwortlichen Schule über viele Jahre hinweg kontinuierlich ihre Schul- und Unterrichtsentwicklung vorangetrieben. Sie erhalten dabei Unterstützung durch Berichte der Schulinspektion, regelmäßige datengestützte Entwicklungsgespräche mit der Schulaufsicht sowie durch ein breites Spektrum an fachdidaktischer Fortbildungen, Qualifizierungen und Prozessbegleitungen.
Den Startchancen-Schulen sollen zusätzliche Mittel sowie verstärkte Unterstützung in allen Bereichen zur Verfügung gestellt werden, um ihre Schülerinnen und Schüler noch effektiver und gezielter zu fördern.
Auftaktveranstaltung zum Startchancen-Programm in Berlin
Formulare und Dokumente
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Vereinbarung zwischen Bund und Ländern zur Umsetzung des Startchancen-Programms für die Jahre 2024 bis 2034
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Startchancen-Programm - Orientierungspapier zur Verwendung der Chancenbudgets an den Startchancen-Schulen (Säule II)
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Verwaltungsvereinbarung über die Gewährung von Finanzhilfen des Bundes an die Länder nach Artikel 104c des Grundgesetzes zur Umsetzung der Säule I des Startchancen-Programms (Investitionsprogramm Startchancen)
Kontakt
Dirk Besch
Fachgruppenleiter Unterstützungsprogramme Schule