Das kostenlose Mittagessen für alle Schülerinnen und Schüler der Grundschule hat das Berliner Abgeordnetenhaus 2019 mit dem Gesetz zum Mittagessen an Schulen geschaffen.
Damit sind alle Mittagessen für Schülerinnen und Schüler der Klassen 1 bis 6 grundsätzlich kostenfrei; in den weiterführenden Schulen gibt es bislang keine Bezuschussung des Mittagessens durch das Land Berlin. Ausnahme sind die 5. und 6. Klassen an grundständigen Gymnasien, für deren Schülerinnen und Schüler das Schulmittagessen kostenfrei ist.
Qualität des Mittagessens
Die Berliner Bezirke haben die Schulverpflegung auf der Grundlage einer Musterausschreibung europaweit ausgeschrieben. Wer sich bewirbt, muss zahlreiche Vorgaben erfüllen, um die Qualität des Essens sicherzustellen.
Das Angebot muss hinsichtlich der Attraktivität für Kinder den geltenden Standards entsprechen, zu einem vorgeschriebenen Anteil aus frischem Obst oder Gemüse bestehen und aus ökologischer Produktion stammen. Die Qualitätsstandards der Deutschen Gesellschaft für Ernährung e.V. werden konsequent umgesetzt und die neue Musterausschreibung beinhaltet verbindliche Vorgaben in Bezug auf Bio-Qualität, Saisonalität, Nachhaltigkeit sowie ökologischen und fairen Handel.
Geschmacksverstärker, künstliche Farbstoffe, Aromen und Süßstoffe, aber auch Formfleisch und gentechnisch veränderte Lebensmittel sind bei der Zubereitung verboten. Die Kinder sollen klar erkennen können, was sie bestellen, daher müssen Speisen und Inhaltsstoffe eindeutig bezeichnet werden.