Notfälle und Krisen an Schulen

Menschen verschiedenen Alters brainstormen mit Klebezetteln

Auch Schulen bleiben nicht von Gewalt, Notfällen und krisenhaften Entwicklungen verschont. Wird der Schulalltag durch körperliche Gewalt, Notfälle und Krisen belastet, besteht dringender Handlungsbedarf. Unsere Schulen müssen auf solche Situationen gut vorbereitet sein.

Ausführungsvorschrift „Gewalt, Notfälle und Krisen“

Die Schulen sind verpflichtet, Gewaltvorfälle, Notfälle und Krisen aufzuarbeiten. Bei schweren Gewaltvorfällen und Notfällen ist ein spezifisches Krisenmanagement erforderlich:

  • AV „Gewalt, Notfälle und Krisen“

    inklusive Anlage „Handeln und Kommunizieren bei schweren Gewaltvorfällen und Notfällen“ der AV Gewalt, Notfälle und Krisen

    PDF-Dokument (367.9 kB)

  • Anlage „Handeln und Kommunizieren bei schweren Gewaltvorfällen und Notfällen“ der AV Gewalt, Notfälle und Krisen

    PDF-Dokument (527.4 kB)

Notfallpläne für Berliner Schulen

2024 wurde den Berliner Schulen die nunmehr 3. Auflage der Notfallpläne für Berliner Schulen zur Verfügung gestellt. Dabei handelt es sich um eine umfassende Handreichung, die den Schulen und insbesondere den schulischen Krisenteams bei der Bewältigung von Notfällen und Krisen Orientierung sowie größtmögliche Handlungssicherheit bietet.

Die Notfallpläne dienen als Nachschlagewerk sowie Handlungsgrundlage für Krisenteams und umfassen eine Vielzahl von Anregungen und nützlichen Hinweisen zum Umgang mit pädagogisch und psychisch herausfordernden Notsituationen in Schulen.

Die Notfallpläne für Berliner Schulen sind im Berliner Schulportal digital hinterlegt.

  • Inhaltsübersicht zu den Notfallplänen für Berliner Schulen

    PDF-Dokument (33.8 kB)

Schulisches Krisenteam

Der § 74a des Berliner Schulgesetzes verpflichtet Schulleitungen, ein Krisenteam einzurichten. Aufgabe des Krisenteams ist die Gewalt- und Krisenprävention in der Schule, die Umsetzung der erarbeiteten Konzepte im Akutfall sowie die Nachsorge. Dies beinhaltet die Entwicklung von Konzepten, die Steuerung entsprechender Maßnahmen und die Aufarbeitung von Gewaltvorfällen, Krisen und Notfällen.

Vorsorge/Gewalt- und Krisen-Prävention bezieht sich auf die pädagogische, organisatorische und technische Vorbereitung auf Notfall- und Krisenereignisse. Fürsorge/Krisen-Intervention bezieht sich auf die unmittelbare Reaktion im Notfall. Nachsorge/Krisen-Bewältigung bezieht sich auf Maßnahmen nach einem Notfall.

Mitglieder des schulischen Krisenteams

Ein handlungsfähiges Krisenteam sollte je nach Größe der Schule aus fünf bis acht Personen bestehen. Die Leitung des Krisenteams obliegt einem Mitglied der Schulleitung.

Bei der Auswahl der Krisenteammitglieder sollte das persönliche Interesse an der Mitarbeit, Motivation und Belastbarkeit der Personen im Vordergrund stehen. Im Krisenteam sollten die verschiedenen an der Schule tätigen Professionen vertreten sein.

Das Krisenteam steht in Kontakt mit Vertreterinnen und Vertretern der Eltern- und Schülerschaft. Es bahnt Beziehungen zu benachbarten Schulen an und pflegt diese. Es kümmert sich um die Vernetzung mit außerschulischen Kooperationspartnern und Unterstützern im lokalen Umfeld. Es sorgt für geeignete Kommunikationswege auch außerhalb der Unterrichtszeit.

Verantwortungsbereiche im schulischen Krisenteam

Notfall- und Krisensituationen sind durch eine hohe Komplexität und eine Vielzahl gleichzeitig zu bewältigender Aufgaben gekennzeichnet. Zugleich haben Mitglieder schulischer Krisenteams unterschiedliche Stärken und Kompetenzen.

Es ist daher sinnvoll, schon im Vorfeld verschiedene Aufgaben zu identifizieren und jeweils zuständige und stellvertretende Personen für diese Bereiche zu benennen.

Arbeitsweise des schulischen Krisenteams

Im regulären Schulbetrieb trifft sich das Krisenteam regelmäßig, mindestens einmal im Quartal:
  • zur Planung von Präventionsmaßnahmen an der Schule
  • zu gemeinsamen Fortbildungen zur Erweiterung der Handlungskompetenz
  • zur Prüfung und Sicherstellung der Handlungsfähigkeit im Notfall
  • zur Begleitung von Fällen, bei denen die Vermutung besteht, dass sie sich krisenhaft zuspitzen könnten
Bei akuten Notfällen und Krisen wird das Krisenteam kurzfristig einberufen:
  • zur Unterstützung der Schulleitung beim Krisenmanagement
  • zur gemeinsamen Beratung zum Umgang mit der Situation
  • zur Übernahme verschiedener Aufgaben in der Krisenbewältigung

In Notfällen können die Schulpsychologinnen und Schulpsychologen für Notfälle und Krisen der SIBUZ zeitnah und bei Bedarf vor Ort das Krisenteam der Schule unterstützen. Diese Kolleginnen und Kollegen können zudem in die reguläre Krisenteamarbeit beratend und begleitend einbezogen werden. Sie bieten Fortbildungen für Krisenteams zu ausgewählten Themen an.

Schulpsychologische und Inklusionspädagogische Beratungs- und Unterstützungszentren (SIBUZ)

Fachkräfte der Schulpsychologie und der Pädagogik beraten und unterstützen Schülerinnen und Schüler, Eltern sowie Schulpersonal zu Fragen rund um das Thema „Lernen und Verhalten“.

In jedem SIBUZ werden zwei Stellen für Schulpsychologinnen und Schulpsychologen für Notfälle und Krisen vorgehalten. Diese unterstützen und beraten die Schulen bei schweren Gewaltvorfällen, Notfällen und schulischen Krisen. Ihre Tätigkeit umfasst Kriseninterventionen und notfallpsychologisches Handeln im Auftrag der Schulen, die Beratung von Schulleitungen im Krisenmanagement, die Beratung und Fortbildung von Schulen und schulischen Krisenteams sowie die überregionale Zusammenarbeit bei schwerwiegenden schulischen Krisen.

Berlinkarte mit Bezirken

Schulpsychologische und Inklusionspädagogische Beratungs- und Unterstützungszentren (SIBUZ)

In allen Berliner Beratungs- und Unterstützungszentren steht Schülerinnen und Schülern, Eltern und dem Schulpersonal ein Team von Fachkräften der Schulpsychologie und der Pädagogik zur Verfügung. Weitere Informationen