Der § 74a des Berliner Schulgesetzes verpflichtet Schulleitungen, ein Krisenteam einzurichten. Aufgabe des Krisenteams ist die Gewalt- und Krisenprävention in der Schule, die Umsetzung der erarbeiteten Konzepte im Akutfall sowie die Nachsorge. Dies beinhaltet die Entwicklung von Konzepten, die Steuerung entsprechender Maßnahmen und die Aufarbeitung von Gewaltvorfällen, Krisen und Notfällen.
Vorsorge/Gewalt- und Krisen-Prävention bezieht sich auf die pädagogische, organisatorische und technische Vorbereitung auf Notfall- und Krisenereignisse. Fürsorge/Krisen-Intervention bezieht sich auf die unmittelbare Reaktion im Notfall. Nachsorge/Krisen-Bewältigung bezieht sich auf Maßnahmen nach einem Notfall.
Mitglieder des schulischen Krisenteams
Ein handlungsfähiges Krisenteam sollte je nach Größe der Schule aus fünf bis acht Personen bestehen. Die Leitung des Krisenteams obliegt einem Mitglied der Schulleitung.
Bei der Auswahl der Krisenteammitglieder sollte das persönliche Interesse an der Mitarbeit, Motivation und Belastbarkeit der Personen im Vordergrund stehen. Im Krisenteam sollten die verschiedenen an der Schule tätigen Professionen vertreten sein.
Das Krisenteam steht in Kontakt mit Vertreterinnen und Vertretern der Eltern- und Schülerschaft. Es bahnt Beziehungen zu benachbarten Schulen an und pflegt diese. Es kümmert sich um die Vernetzung mit außerschulischen Kooperationspartnern und Unterstützern im lokalen Umfeld. Es sorgt für geeignete Kommunikationswege auch außerhalb der Unterrichtszeit.
Verantwortungsbereiche im schulischen Krisenteam
Notfall- und Krisensituationen sind durch eine hohe Komplexität und eine Vielzahl gleichzeitig zu bewältigender Aufgaben gekennzeichnet. Zugleich haben Mitglieder schulischer Krisenteams unterschiedliche Stärken und Kompetenzen.
Es ist daher sinnvoll, schon im Vorfeld verschiedene Aufgaben zu identifizieren und jeweils zuständige und stellvertretende Personen für diese Bereiche zu benennen.
Arbeitsweise des schulischen Krisenteams
Im regulären Schulbetrieb trifft sich das Krisenteam regelmäßig, mindestens einmal im Quartal:
- zur Planung von Präventionsmaßnahmen an der Schule
- zu gemeinsamen Fortbildungen zur Erweiterung der Handlungskompetenz
- zur Prüfung und Sicherstellung der Handlungsfähigkeit im Notfall
- zur Begleitung von Fällen, bei denen die Vermutung besteht, dass sie sich krisenhaft zuspitzen könnten
Bei akuten Notfällen und Krisen wird das Krisenteam kurzfristig einberufen:
- zur Unterstützung der Schulleitung beim Krisenmanagement
- zur gemeinsamen Beratung zum Umgang mit der Situation
- zur Übernahme verschiedener Aufgaben in der Krisenbewältigung
In Notfällen können die Schulpsychologinnen und Schulpsychologen für Notfälle und Krisen der SIBUZ zeitnah und bei Bedarf vor Ort das Krisenteam der Schule unterstützen. Diese Kolleginnen und Kollegen können zudem in die reguläre Krisenteamarbeit beratend und begleitend einbezogen werden. Sie bieten Fortbildungen für Krisenteams zu ausgewählten Themen an.