Schulqualität - Maßnahmen

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Die Schulqualität steht im Mittelpunkt und alle, die in der Schule oder der Schulverwaltung tätig sind, wollen sie weiter verbessern. Viele Schulen arbeiten mit der Schulaufsicht erfolgreich zusammen und haben sich auf den Weg zu einer kontinuierlichen Qualitätsverbesserung des Unterrichts gemacht.

Die Schulqualität steht im Mittelpunkt und alle, die in der Schule oder der Schulverwaltung tätig sind, haben das Ziel, sie zu verbessern. Viele Schulen und Schulaufsichten arbeiten bereits erfolgreich zusammen und haben sich auf den Weg einer kontinuierlichen Qualitätsverbesserung des Unterrichts gemacht.

Die nachfolgend beschriebenen Maßnahmen sollen die Schulen dabei unterstützen, den Schwerpunkt ihres pädagogischen Handelns auf die Unterrichtsentwicklung zu legen und so den Lernerfolg der Schülerinnen und Schüler kontinuierlich zu verbessern. Dabei steht die Entfaltung der Potenziale aller Schülerinnen und Schüler mit ihren Stärken und Entwicklungsbedarfen im Mittelpunkt.

Bei den Maßnahmen werden drei Schwerpunkte gesetzt:
  • Fachlichkeit Deutsch und Mathematik
  • Grundschulen
  • Übergänge

Pädagogisches Personal stärken

Professionelle Lehrkräfte, die motiviert arbeiten und bei ihren beruflichen Anforderungen die Gesundheit erhalten, sind der entscheidende Erfolgsfaktor für „gute Schule“ und für jeden Ansatz von Qualitätsverbesserung. Besondere Unterstützung erfahren Lehrkräfte an Schulen in belasteten Sozialräumen. Sie sind häufig die einzigen Bildungsvermittler für ihre Schülerinnen und Schüler, und die Professionalität und Qualität ihrer Arbeit ist daher in besonderem Maß ausschlaggebend für deren Bildungserfolg.

  • Einrichtung einer Berliner Führungskräfteakademie

    Die Schulverwaltung wird eine Akademie für Führungskräfte im Berliner Schulwesen einrichten. Die Qualität von schulischen Prozessen hängt sehr stark vom Führungsverhalten und der Führungskultur vor Ort ab. Die spezifischen Berliner Anforderungen, Rechts- und Haushaltsrahmen, machen das länderspezifische Angebot von Qualifizierungen für Führungskräfte notwendig, d.h. Schulleitungen, mittleres Management an Schulen und Schulaufsichten. Die Akademie wird u.a. den fachlich-professionellen Austausch der Führungskräfte untereinander, aber auch mit externen Expertinnen und Experten fördern und Einzel-Coaching sowie gezielte Fortbildung anbieten. Zudem werden Qualifizierungsstellen vorgehalten, die Springereinsätze in Krisensituationen an einzelnen Schulen zulassen, wenn Schulleitungen aus der Praxis herausgezogen und nachqualifiziert oder in spezifischen Aspekten geschult werden müssen.

  • „QuerBer“-Konzept

    Das für Quereinsteigende neu entwickelte „QuerBer“-Konzept, das die Quereinsteigenden bereits vor der Unterrichtsaufnahme professionell auf die neue Tätigkeit vorbereitet, Coaching und Workshops anbietet und Ausbildungsstunden gewährleistet, wird bei steigendem Bedarf ausgebaut.

  • Seiteneinsteiger

    Ein an “QuerBer” angelehntes, spezifisches Konzept für die sog. „Seiteneinsteiger“ (die Lehrkräfte ohne volle Lehrbefähigung) ist erarbeitet. Auf Grund der sehr unterschiedlichen Ausgangslage der Einzelpersonen werden hier passgenaue Angebote gemacht. Zusätzlich können auch die Angebote der regionalen Fortbildung durch die Seiteneinsteigenden genutzt werden einschließlich der Veranstaltungen für Berufseinsteigende („BEP-Programm“). Zudem beginnt in Kürze das „Patensystem“ mit individuellem, unterrichtsbezogenem Coaching. Ziel ist es, Seiteneinsteigende pädagogisch zu qualifizieren und so vielen wie möglich den Erwerb des Staatsexamens zu ermöglichen.

  • Unterrichtscoaching

    Das Konzept des Unterrichtscoachings wird in der Lehrkräfteausbildung bereits erfolgreich im Rahmen des Berliner Praxissemesters umgesetzt und soll künftig auch auf die zweite Phase der Ausbildung (Referendariat) ausgeweitet werden. Hierzu werden die Fachseminarleitungen und Leitungen der schulpraktischen Seminare entsprechend qualifiziert.

  • Supervision und kollegiale Fallberatung

    Ein landesweites Angebot an Supervision und kollegialer Fallberatung wird in den regionalen SIBUZ (Schulpsychologische und Inklusionspädagogische Beratungs- und Unterstützungszentren) vorgehalten. Für dieses Unterstützungsangebot wird in den Schulen stärker geworben, damit sie es stärker nutzen. Bei Bedarf wird das Angebot weiter ausgebaut.

  • Unterstützung für Teamentwicklungsprozesse

    Die multiprofessionelle Teamarbeit in Schulen wird gestärkt und ausgebaut. Den Schulen wird eine begleitende Unterstützung für Teamentwicklungsprozesse durch die regionale Fortbildung im Kontext der Schul- und Unterrichtsentwicklung angeboten.

  • Unterricht öffnen

    Das in Berlin durchgeführte Modellvorhaben zur kollegialen Unterrichtshospitation in der Schulanfangsphase und die zur Verfügung stehenden Materialen werden schulartbezogen weiterentwickelt und den Schulen zur Verfügung gestellt. Das zugehörige Qualifizierungsangebot wird über die regionale Fortbildung allen Schulen zur Verfügung stehen; es kann als eine Entwicklungsmaßnahme aus den Bilanzgesprächen zwischen Schulleitungen und Schulaufsichten in die Schulverträge einfließen.

  • Gesundheitsförderliche Angebote

    Die bestehenden und besonders wirksamen Angebote zum Umgang mit beruflichen Anforderungen und Entwicklung von gesundheitsförderlichen Angeboten auf Basis der von der Schulverwaltung beauftragten Mitarbeiter/innen-Befragungen werden ausgebaut. Hierzu zählen u.a. Studientage zum Stressmanagement, Lärmprävention und Stimmtraining.

Sprachbildung in Deutsch stärken

Der Erwerb und die möglichst frühe Sicherheit in der Sprache Deutsch ist von zentraler Bedeutung für den Schulerfolg und hat nachhaltigen Einfluss auf den weiteren Verlauf des jeweiligen Bildungswegs.

  • Qualitätsoffensive Deutsch

    Die Schulverwaltung wird das Unterrichtsfach Deutsch in der Grundschule stärken, in dem die Stundentafel für die Jahrgangsstufen 1 bis 4 um je eine Unterrichtsstunde auf acht Unterrichtsstunden pro Woche erhöht wird (in Jg. 1 Erhöhung auf sieben Wochenstunden). Neben mehr Zeit für Diagnose und Förderung steht damit auch zusätzliche Zeit für fundierte Trainings zur Verfügung. Dazu wird Folgendes auf den Weg gebracht:

    • „3×15 Minuten fürs Lesen“ in der Woche als Leseflüssigkeitstraining zur Steigerung der Lesekompetenz und der damit verbundenen Sinnerfassung von Texten. Das Training folgt einer Systematik, die unkompliziert in den Unterrichtsalltag für einen von der Schule festzulegenden Zeitraum, z.B. drei Monate, integriert werden kann. Schulen erhalten für die Umsetzung entsprechende Materialien.
    • Schreibflüssigkeitstrainings von 5 bis 10 Minuten täglich ab Jahrgangsstufe 2 zum Erwerb von Grundfertigkeiten in den Bereichen Rechtschreibung, Grammatik und Handschrift. Die konkrete Umsetzung zur Intensität und den Jahrgangsbezügen treffen die Schulen.
    • Rechtschreibgespräche für eine kurze regelmäßige Befassung mit Rechtschreibphänomenen, um das Wissen und Können um richtiges Schreiben ins Bewusstsein zu rücken.

    Zudem erhalten die Schulen vom Zentrum für Sprachbildung (ZeS) Materialien und Qualifizierungsangebote zur Unterstützung.

  • Übergang Kita - Grundschule stärken

    Auf eine möglichst vollständige Auswertung der Lerndokumentationen zum Beginn der Schulanfangsphase durch die Grundschule wird weiter hingewirkt. Eine gemeinsame Orientierung von Kita und Grundschule an dem landesweit einheitlichen Grundwortschatz für die Grundschule ist notwendig. Um dies zu unterstützen, werden den Kitas die Inhalte des Grundwortschatzes der Grundschule bekannt gemacht und mit der Arbeit am Sprachlerntagebuch verknüpft. Dieser Grundwortschatz findet auch in die Erzieherausbildung Eingang.

  • Verbindliche Lernstandserhebungen

    Verbindliche Lernstandserhebungen in jeder Jahrgangsstufe der Grundschule: Lehrkräfte sollen im Fach Deutsch die Lernvoraussetzungen ihrer Schülerinnen und Schüler in der Grundschule regelmäßig erfassen, um die daran anknüpfende Förderung wirksam umzusetzen. Neben der Lernausgangslagenfeststellung (LauBe) kann bis zur Einführung eines digital verfügbaren Diagnoseinstruments für alle Jahrgangsstufen das in Brandenburg und anderen Bundesländern erfolgreich praktizierte ILeA (Individuelle Lernstandsanalysen in der Grundschule) genutzt werden. Mit ILeA können die Lernvoraussetzungen für den Erwerb grundlegender Basiskompetenzen im Fach Deutsch ermittelt werden. Die Sicherung des Kompetenzniveaus und der Lernerfolge der Schülerinnen und Schüler im Fach Deutsch wird Gegenstand der verbindlichen Bilanzgespräche zwischen Schulleitung und Schulaufsicht, somit können ggf. Entwicklungsmaßnahmen in den Schulverträgen vereinbart werden.

  • Standardlehrmittel

    Für das Fach Deutsch wird die Schulverwaltung mit Expertinnen und Experten der schulischen Praxis prüfen, ob bei den Lehrwerken den Fachkonferenzen für die Anschaffung von Unterrichtsmaterialien (insbesondere Bücher und Arbeitshefte) Empfehlungen an die Hand gegeben werden können.

Mathematische Kompetenzen stärken

Die Stärkung des Mathematik-Unterrichts ist in der Grundschule ein zentraler Baustein. Fehlende Zugänge zum mathematischen Verständnis machen sich in allen weiteren Jahrgängen bemerkbar und schwächen die Schulleistungen und den Bildungserfolg bis in die Sekundarstufe II. Mit der iMINT-Akademie und dem zweiten Ankerfach Mathematik in der Ausbildung des Berliner Grundschullehramts hat die Schulverwaltung bereits eine Stärkung der Unterrichtsqualität befördert.

  • Qualitätsoffensive Mathematik
    Die Schulverwaltung entwickelt für das Unterrichtsfach Mathematik in den Jahrgangsstufen 1 bis 10 teils neue, teils erweitert sie bestehende Programme, die mit dem Ziel durchgeführt werden, Lehrkräfte für den Mathematikunterricht zu stärken. Im Einzelnen sind das:
    • „Mathematikunterricht konkret“ ist ein Angebot zur Qualifizierung schulischer Fachkonferenzen und beinhaltet Fortbildungsreihen für Tandems aus Grundschulen, in Zusammenarbeit mit dem Deutschen Zentrum für Lehrerbildung Mathematik,
    • „Mathematik wirksam fördern“ ist ein Angebot zur Stärkung der Diagnose- und Förderkompetenz von Lehrkräften abgestimmt auf den Förderunterricht an Grundschulen,
    • „Mathematik sicher können“ wird Lehrkräften ein Angebot mit konkreten Unterrichtsmaterialien als Fortbildung unterbreiten und
    • im vierten Programm werden schulische Netzwerke etabliert, die den Austausch zwischen Schulen zu Fragen der Kompetenzentwicklung im Mathematikunterricht als gesamtschulischen Prozess in den Blick nehmen und den Fokus auf den Übergang Grundschule – Sek I legen.

    Die Sicherung des Kompetenzniveaus und der Lernerfolge der Schülerinnen und Schüler im Fach Mathematik wird Gegenstand der verbindlichen Bilanzgespräche zwischen Schulleitung und Schulaufsicht, somit können ggf. Entwicklungsmaßnahmen in den Schulverträgen vereinbart werden.

  • Übergang Kita – Grundschule stärken

    Analog zur Sprachentwicklung in Deutsch wird die Schul- und Jugendverwaltung auch die frühen Grundlagen für mathematische Fähigkeiten in der Kita optimieren. Eine Umsetzung entsprechender Empfehlungen des Hamburger Expertengremiums unter Leitung von Professor Olaf Köller vom 3. Dezember 2018 wird geprüft („Wissenschaftliche Begleitung des Mathematikunterrichts in Hamburg“).

  • Verbindliche Lernstandserhebungen

    Lehrkräfte sollen in Mathematik die Lernvoraussetzungen ihrer Schülerinnen und Schüler in der Grundschule regelmäßig erfassen, um die daran anknüpfende Förderung wirksam umzusetzen.

    Neben der Lernausgangslagenfeststellung (LauBe) kann bis zur Einführung eines digital verfügbaren Diagnoseinstruments für die Jahrgangsstufen 2, 3 und 5 das in Brandenburg und anderen Bundesländern erfolgreich praktizierte ILeA (Individuelle Lernstandsanalysen in der Grundschule) genutzt werden. Mit ILeA können die Lernvoraussetzungen für den Erwerb grundlegender Basiskompetenzen im Fach Mathematik ermittelt werden.

    Die Sicherung des Kompetenzniveaus und der Lernerfolge der Schülerinnen und Schüler im Fach Mathematik wird Gegenstand der verbindlichen Bilanzgespräche zwischen Schulleitung und Schulaufsicht, somit können ggf. Entwicklungsmaßnahmen in den Schulverträgen vereinbart werden.

  • Standardlehrmittel

    Auch für das Fach Mathematik wird die Schulverwaltung mit Expertinnen und Experten der schulischen Praxis prüfen, ob bei den Lehrwerken den Fachkonferenzen für die Anschaffung von Unterrichtsmaterialien (insbesondere Bücher und Arbeitshefte) Empfehlungen an die Hand gegeben werden können.

Die Lehr- und Lernprozesse stärken

Der Kern von Schulqualität und „guter Schule“ ist guter Unterricht. Die aktuell erarbeiteten schulinternen Curricula setzen den neuen kompetenzorientierten Rahmenlehrplan Berlins und Brandenburgs um. Die damit einhergehende kompetenzorientierte Unterrichtsgestaltung wird durch zentral vorgehaltene und standardisierte Aufgabenentwicklungen und das Portal Rahmenlehrplan-Online unterstützt.

  • Übergang Grundschule - weiterführende Schule stärken

    Den weiterführenden Schulen wird aufgegeben, die Noten ihrer Schülerinnen und Schüler am Ende der Jahrgangsstufe 5 bzw. 7 in den Kernfächern Deutsch und Mathematik mit den Noten der Grundschulen der Jahrgangsstufe 4 bzw. 6 (1. Schulhalbjahr) abzugleichen und mit den jeweiligen Grundschulen gemeinsam auszuwerten, wenn die Noten voneinander um mehr als eine Note abweichen („Notensprung“).

  • Jahrgangsübergreifendes Lernen (JüL) stärken

    Die Schulanfangsphase ist die Scharnierstelle von der vorschulischen zur schulischen Bildung. Die Organisationsform des jahrgangsübergreifenden Unterrichts von Jahrgangsstufe 1 bis 3 soll künftig im Sinne eines Lückenschlusses in der zusätzlichen Bereitstellung von Stunden mit der Ausstattung von JüL 1 bis 2 gleichgestellt werden.

    Für JüL 4 bis 6 sollen zusätzliche Stunden zur Verfügung gestellt werden. Konkret bedeutet das für jede JüL-Lerngruppe (1 bis 3 und 4 bis 6) künftig eine Zumessung von zwei Lehrkräftestunden bzw. drei Erzieherstunden.

  • Schule als ganztägigen Lern- und Lebensort stärken

    Für das Konzept der Berliner Ganztagsschule gelten die Qualitätsstandards der inklusiven Berliner Ganztagsschule, die unter Einbeziehung der wichtigsten Stakeholder weiterentwickelt und im November 2021 veröffentlicht wurden, als Standard. Sie unterstützen die Qualitätssicherung und -entwicklung der inklusiven Ganztagsschule auf allen Ebenen des Bildungssystems und fördern die Verständigung über das gemeinsame Qualitätsverständnis aller Akteurinnen und Akteure an den Schulen.

    Ganztägiges Lernen ermöglicht in vielfältiger Weise Begabungen zu fördern und ist für Schülerinnen und Schüler eine Möglichkeit, Bildungsbenachteiligungen zu überwinden, bessere Lernergebnisse zu erzielen und für das lebenslange Lernen vorbereitet zu sein. Dafür geht die Ganztagsschule von einem weiten Lernbegriff aus, der sowohl die Aneignung von Wissen als auch das Machen bzw. Verarbeiten von Erfahrungen, die Entwicklung der Persönlichkeit oder im kompetenztheoretischen Sinne den Erwerb fachlicher, (lern-)methodischer und sozialer Kompetenzen einschließt. Das Lernen im rhythmisierten Zeitrahmen ist auf die Bedürfnisse der Schülerinnen und Schüler sowie ihrer Familien zugeschnitten, die Schule wird zu einem Lern- und Lebensort, der gemeinsam und partizipativ in den Kernbereichen Kooperationen, Zeit, Bildungselemente, Verpflegung und Raum gestaltet wird.

  • Fokus Schülerleistungen

    Ein gemeinsames Projekt des Vereins Berliner Kaufleute und Industrieller (VBKI) und der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie.

    Seit 2018 arbeiten der VBKI und die Senatsverwaltung kooperativ in einem Projekt zur Förderung der datengestützten Schul- und Unterrichtsentwicklung zusammen, mit der Zielsetzung, die Leistungen der Schülerinnen und Schüler zu verbessern. „Fokus Schülerleistungen“ nimmt damit Bezug zu den Empfehlungen der Expertenkommission unter Leitung von Herrn Professor Köller zur Schulqualität von 2020.

    Die exemplarisch und freiwillig beteiligten Schulen werden dabei jeweils durch ehrenamtlich engagierte Unternehmensvertretungen beraten. Unterstützt wird dieser Dialog durch einen Leitfragenkatalog zur Datennutzung sowie zur Kommunikation und Steuerungsstruktur in Schulen und Unternehmen. Darauf aufbauend werden für die einzelnen Schulen überprüfbare Kriterien und Indikatoren für die Unterrichts- und Schulentwicklung definiert, welche sich auf Schülerleistungen konzentrieren. Als Messgrößen werden z.B. Abschlüsse, Empfehlungen für weiterführende Schulen, Ergebnisse der Vergleichsarbeiten, etc. herangezogen.

    Der Austausch zwischen Unternehmen und Schulen hat sich bei der Entwicklung dieser Qualitätsindikatoren als äußerst zielführend erwiesen. Gemeinsam wurden
    • Verfahren festgelegt, wie diese Indikatoren schulintern ausgewertet werden,
    • Interne Zielvereinbarungen über angestrebte Verbesserungen getroffen,
    • Maßnahmen benannt, was dazu unternommen wird,
    • Verantwortliche benannt, die diese Prozesse verbindlich steuern.

    Das Projekt wird an zwei Grundschulen, fünf integrierte Sekundarschulen und einem Gymnasium in insgesamt fünf Regionen umgesetzt. Die Schulen haben sich nach Aufrufen über die Schulleitungs-AGs und Schulaufsichtssitzungen für die Teilnahme gemeldet.

    Neben der regelmäßigen bilateralen Beratung der Schulen durch mindestens eine Unternehmensvertretung findet in Werkstattgesprächen bzw. einem pädagogischen Salon regelmäßig fachlicher Input sowie Austausch als Netzwerk statt, an dem auch Schulaufsichten regelmäßig beteiligt sind. Eine Projektgruppe von Akteuren des VBKI und der SenBJF steuert und begleitet das Projekt.

    In der inzwischen angelaufenen Transferphase hat die Projektgruppe bereits mit allen Akteursgruppen (Schulen, Unternehmen, Schulaufsichten) Reflexionsgespräche geführt.

    Über das Projekt „Fokus Schülerleistungen“ hinaus leitet der VBKI seit 2005 das Projekt Berliner Lesepaten und bietet mit der „Denkfabrik“ einen Kommunikationsraum für Mitglieder und Assoziierte.

    Kontakt über Christiane Kose

  • Fortbildungsverpflichtung

    Die bereits bestehende Verpflichtung zur professionellen Fortbildung für Lehrkräfte wird mit einer neuen Fortbildungsverordnung qualifiziert.

  • Selbstevaluation verbindlich durchführen

    Die bestehende Verpflichtung zur Selbstevaluation für Lehrkräfte wird ausgeweitet auf Schulleitungen und Schulaufsichten. Mit dem Selbstevaluationsportal (SEP-Klassik) des Instituts für Schulqualität Berlin/Brandenburg (ISQ) steht ein fundiertes Instrument zur Verfügung. Die Nutzungshäufigkeit wird in den Bilanzgesprächen zu den Schulverträgen besprochen. Führungskräfte der Schulverwaltung unterziehen sich verbindlich einem regelmäßigen Führungskräftefeedback.

Lernförderliches Klima sichern

Wichtige Voraussetzungen für erfolgreiches Lernen sind ein hohes Maß an Lernzeit und ein lernförderliches Klima. Effizientes Klassenmanagement mit verbindlichen Regeln steht im direkten Zusammenhang mit dem Lernerfolg der Schülerinnen und Schüler.

Ein lernförderliches Unterrichtsklima ist geprägt von gegenseitigem Respekt aller Beteiligten und von einer angstfreien Unterrichtsatmosphäre. Die Unterstützung der Präventionsarbeit an Schulen wird durch Koordinatoren/innen für schulische Prävention in den SIBUZ zu den Themenfeldern Gewaltprävention, Leitlinien zur Ethik pädagogischer Beziehungen, Gesundheitsförderung, Soziales Lernen und Suchtprävention sichergestellt.

  • Ausweitung temporärer Kleingruppen gegen Schuldistanz

    Temporäre Lerngruppen für Schuldistanzierte außerhalb der jeweiligen Schule sind als zusätzliches Angebot zu bereits bestehenden Maßnahmen in den Bezirken gegen Schuldistanz gedacht. Sie nehmen die Zielgruppe der Schülerinnen und Schüler in den Blick, die regelmäßig der Schule fernbleiben, jedoch in der Regel keinen ausgeprägten sonderpädagogischen Förderbedarf in der emotionalen und sozialen Entwicklung haben.

    Ein entsprechendes Angebot gibt es im Bezirk Steglitz-Zehlendorf, die „Diagnose Schulambulanz – Deine Stärken aktivieren“, welches als Vorlage für dieses Konzept dient. Angestrebt wird die Ausweitung des Modells auf alle Berliner Bezirke.

  • Temporäre Lerngruppen

    Temporäre Lerngruppen für Schülerinnen und Schüler mit einem erhöhten Förderbedarf in der emotionalen-sozialen Entwicklung werden eingerichtet. Die betroffenen Schülerinnen und Schüler werden vorwiegend an allgemeinbildenden Schulen, für einen begrenzten Zeitraum, in einer fachlich spezifizierten Lerngruppe gefördert.

    Die angebotenen Hilfen erfolgen in Kooperation mit der Kinder- und Jugendhilfe und bedarfsorientiert auch aus dem Gesundheitsbereich. Ziel ist zunächst die Stabilisierung bestehender und die Implementierung neuer Lerngruppen und Kleinklassen in einigen Berliner Schulen. Die gemachten Erfahrungen sollen fachliche Grundlage für eine Ausweitung auf weitere Schulen sein.

  • Neues Präventions- und Interventionsprojekt „Pro Respekt – gewaltfreie Schulen demokratisch entwickeln“

    An Schulen mit besonderen Problemlagen im Bereich Gewalt/Respektlosigkeit werden je zwei geschulte Sozialarbeiter/innen zur Reduzierung von Gewalt, zum Abbau von Schuldistanz und zu Werte- und Respektvermittlung eingesetzt.

  • Antidiskriminierungsprojekte werden gestärkt

    Die Schulverwaltung baut sowohl die Beschwerdestrukturen im Bereich Antidiskriminierung als auch die Hilfs- und Unterstützungsangebote im Bereich gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit/Rassismus aus. Hierzu wird auch das Meldeverfahren angepasst, um einen realistischeren Überblick über Diskriminierungsvorfälle und rassistische Übergriffe zu erhalten und gezielter intervenieren zu können. Das Führungs- und Leitungspersonal der Schulverwaltung sowie die Schulaufsichten erhalten eine mehrjährige diskriminierungskritische Qualifizierung, um die Schulen bzw. die Schülerinnen und Schüler gezielter und problembewusster unterstützen zu können.

Beteiligungsorientierung und Partizipation stärken

Die Qualität von Bildungsprozessen hängt maßgeblich auch von einer demokratischen Schul- und Lernkultur ab. Die aktuell durch die Schulverwaltung erarbeitete „Integrative Gesamtstrategie Politische Bildung an Berliner Schulen“ unterstützt diese Kultur. Darüber hinaus kommt der Einbindung und Stärkung des Zusammenwirkens mit Eltern eine besondere Bedeutung zu.

Schülerhaushalte

Die Schulverwaltung wird die Partizipation aller an Schule Beteiligten, insbesondere der Schülerinnen und Schüler, stärken. Dazu wird das Modellprojekt „Schülerhaushalte“ des Bezirks Mitte finanziell und organisatorisch unterstützt und auf weitere Bezirke ausgeweitet. Das Coaching von Schülervertretungen durch außerschulische Träger wird gefördert.

Pilotprojekt „Elternkurse zur Stärkung der Erziehungskompetenz“

In Anlehnung an das erfolgreiche Modell der „Elternkurse zur Sprachförderung“ sollen an bis zu 24 Grundschulen mit besonderen Herausforderungen Kurse für Eltern zur Stärkung ihrer schul- und bildungsbezogenen Erziehungskompetenzen angeboten werden. Ziel ist es, die Eltern zu befähigen, ihre Kinder bei ihren schulischen Aufgaben und Bildungsentscheidungen zu unterstützen und selbst am Schulleben ihrer Kinder aktiv teilzunehmen.

Unterstützungssysteme auf Qualität und Verbindlichkeit ausrichten

Die Vielzahl von schulischen Unterstützungssystemen muss aufeinander ausgerichtet werden und einem gemeinsamen Qualitätsverständnis unterliegen. Zudem ist die externe Evaluation durch die Schulinspektion, effektiv mit den Unterstützungssystemen zu verbinden. Eine zentrale Rolle spielt die Arbeit von proSchul bei der systemischen Beratung der Einzelschule, der Netzwerkarbeit und beim Führungskräftecoaching auf allen Ebenen.

  • Berliner Indikatorenmodell

    Das neu eingeführte und aktuell schrittweise in den Schulen freigeschaltete Indikatorenmodell stellt datenbasierte Informationen in hoch verdichteter Weise bereit, um Antworten auf Fragen zur Entwicklung der einzelnen Schule (Trend) und zu fairen Vergleichen zu generieren.
    Berlin konzentriert sich dabei auf jeweils sechs schulartspezifische Indikatoren, die für die Schulentwicklung als relevant und verbindlich angesehen werden und in denen die eigenverantwortliche Schule Entscheidungskompetenzen besitzt.

    Die Daten dienen der internen Evaluation und Qualitätsverbesserung. Seit 2017 können die Integrierten Sekundarschulen und seit 2018 die Grundschulen über das Indikatorenmodell verfügen. Zur Zeit werden Indikatoren der Gymnasien entwickelt.

  • Verbindliche Schulverträge

    Bis Ende 2019 schließen alle Berliner Schulen mit ihrer jeweiligen Schulaufsicht Schulverträge ab, um die Schulentwicklung auf der Basis ihres Schulprogrammes und insbesondere datenbasiert stärker zu strukturieren und verbindlicher zu gestalten.

    Die Zusammenarbeit zwischen Schule und Schulaufsicht wird durch die strukturierten und reflektierenden jährlichen Bilanzgespräche gestärkt, in deren Rahmen der Schulvertrag geschlossen wird. Der Schulvertrag soll insgesamt klar erkennen lassen, an welchen Schwerpunkten die Schule arbeitet.

    Dabei sollen die intensivere Nutzung des Selbstevaluationsportals (oder vergleichbarer Instrumente), die differenzierte innerschulische Auswertung der VERA-Ergebnisse (Jg. 3 und 8), die Daten zu Schuldistanz und Abschlüssen eine Rolle spielen. Die Umsetzung von daraus folgenden schulischen Maßnahmen wird mit besonderem Fokus auf die schulgenauen Schwerpunktsetzungen für Deutsch und Mathematik besprochen. Die Schulen entwickeln ihre Ziele sowie deren Umsetzung eigenverantwortlich.

  • Mit Schulverträgen Ressourcen steuern

    Schulen und Schulaufsichten stimmen sich zum Einsatz vorhandener Ressourcen ab.

  • Sozialräumliche Ausrichtung der Berliner Schulaufsicht

    Die Schulverwaltung entwickelt Modelle für die sozialräumliche Orientierung ihrer schulaufsichtlichen Arbeit, die bislang schulartenbezogen ist. Wichtigstes Ziel ist die schulaufsichtliche Begleitung der Bildungsverläufe der Kinder und Jugendlichen – ohne Brüche an den Übergängen (Kita/Grundschule, Grundschule/weiterführende Schule und weiterführende Schule/ Ausbildung). Sowohl Kooperationen der Schulen untereinander wie auch Vernetzungen im gesamten Sozialraum werden damit unterstützt. Kooperationen mit außerschulischen Partnern können für den jeweiligen Sozialraum mit einem/r Ansprechpartner/in in der Schulaufsicht zielgerichtet entwickelt werden. Die aktuelle Erhöhung der Schulaufsichten in den Regionen wird genutzt, um die Sicherung des Qualitätsaspekts und den Abschluss von Schulverträgen zu gewährleisten.

  • School Turnaround und Weiterentwicklung von proSchul zur Qualitätsagentur

    Schulaufsicht und Unterstützungssysteme nutzen die aufbereiteten Erkenntnisse und Erfahrungen aus dem Projekt School Turnaround für die Unterstützung von Schulen in kritischen Lagen. In einem bezirksübergreifenden Netzwerk arbeitet die Schulaufsicht praxisbegleitend daran, diese Schulen besonders zu unterstützen. Nachfrageorientiert an den Bedürfnissen der jeweiligen Schule wird das Angebot von proSchul zur qualitativen Schulentwicklung durch ein komplementär zusammengesetztes Beratungsteam an allen Berliner Schulen umgesetzt. Die systemische Beratung ist datenbasiert und stellt der Schule die gesamte Expertise von proSchul zur Verfügung.

  • Projekt „Eine Region wird besser“

    Das Projekt „Eine Region wird besser“ wird ausgeweitet. Die Qualifizierung richtet sich an Schulleitungen und Schulaufsichten als Team in je einer Region. Ziel ist die Entwicklung eines gemeinsamen besseren Verständnisses von komplexen Schulentwicklungsprozessen und die Entwicklung von Gesprächsführungskompetenzen (professioneller Dialog). Ein Gesprächsleitfaden wird erarbeitet. Bilanzgespräche zu Schulverträgen werden professionell begleitet und auf Wunsch moderiert. Schulaufsichten werden motiviert, gegenseitig bei den Schulvertragsgesprächen kollegial zu hospitieren und ihre Beobachtungen zurückzumelden (Stärkung der Feedback-Kultur, Vernetzung der Schulaufsicht und Förderung eines gemeinsamen Handlungskonzeptes).

Unterstützung schafft Raum für Qualität

Die Schulen sind an vielen Stellen mit Tätigkeiten und Anforderungen beschäftigt, die nur mittelbar oder gar nicht der pädagogischen Qualität ihrer Arbeit zu Gute kommt. In diesem Zusammenhang sichert die Schaffung neuer Stellen für Verwaltungsleitungen – bis 2022 an jeder Schule, die Sicherstellung von IT-Dienstleistungen zur Wartung der IT-Infrastruktur – bis 2022 für jede Schule, Entlastung von Pädagoginnen und Pädagogen und mehr Zeit für Arbeit mit den Schülerinnen und Schülern.

  • Stundenpool für Grundschulen

    Zur Förderung der Team-, Schul- und Unterrichtsentwicklung werden Grundschulen bereits durch einen Stundenpool unterstützt, der von derzeit zwei Stunden im Schuljahr 2018/19 auf drei Stunden im Schuljahr 2019/20 und dann sukzessive auf sechs Stunden erhöht wird.

  • Ausbildungspool für alle Schulen

    Alle Berliner Schulen sind Ausbildungsschulen, die Studierende im Praxissemester, Referendarinnen und Referendare sowie Quereinsteigende ausbilden. Hierzu erhalten alle ausbildenden Schulen aus dem bisherigen Kontingent an Stunden einen Ausbildungspool an Stunden zur Betreuung und Anleitung, über deren Verwendung Nachweis zu erbringen ist.

  • Entlastung bei Vergleichsarbeiten (VERA)

    Für Schulen, die es wünschen, übernimmt das ISQ die Korrektur der VERA 3- und 8-Arbeiten der Schülerinnen und Schüler und die Eingabe der Daten. Lehrkräfte können sich dadurch stärker auf die Auswertung der Ergebnisse und die Folgen für die Schul- und Unterrichtsentwicklung sowie die Förderung der Schülerinnen und Schüler konzentrieren.

Handlungsrahmen Schulqualität weiterentwickeln

Handlungsrahmen Schulqualität

Die Schulverwaltung wird in einem dialogischen Prozess mit Schulen, Schulaufsicht und Schulträgern bis Ende 2020 den Handlungsrahmen Schulqualität weiterentwickeln und die Qualitätsbereiche und -merkmale vor dem Hintergrund praxisrelevanter Entwicklungen, wie der verstärkten Heterogenität, der Digitalisierung, sozialräumlicher Vernetzung/Öffnung von Schulen und neuer Führungsherausforderungen neu ausrichten bzw. ergänzen. Der Handlungsrahmen ist dabei nicht nur auf Lehrkräfte auszurichten, sondern auf das gesamte pädagogische Personal und den weiteren an Schule wirkenden Berufsgruppen.

Schulinspektion

Die Schulinspektion konzentriert sich im Hinblick auf den zu überarbeitenden Handlungsrahmen verstärkt auf die Qualitätsmerkmale mit Bezug zur Qualität des Unterrichts, auf eine datengestützte Schulentwicklung und misst den Lernergebnissen der Schülerinnen und Schülern eine stärkere Gewichtung bei.

Qualitätshandbuch Schulaufsicht weiterentwickeln

Professionalisierung der Arbeit der Schulaufsicht

Die Schulverwaltung wird in einem dialogischen Prozess mit Schulen, Schulaufsicht und Schulträgern bis Ende 2020 das „Qualitätshandbuch Schulaufsicht“ weiterentwickeln. Dabei steht die weitere Professionalisierung der Arbeit der Schulaufsicht im Vordergrund.