Kooperation mit außerschulischen Partnern

Puzzleteile in der Hand

Schule als Lern- und Lebensort, das heißt auch die Öffnung von Schule in die Region. Kooperationen in der Bildung und Betreuung mit freien Trägern der Jugendhilfe, Musikschulen, Sportvereine, Kirchengemeinden und der Wirtschaft bringen Innovation und Erweiterung des Angebotsspektrums.

Warum Partner für Schulen?

Schulen brauchen neue Partner, damit sie auch zukünftig mit den Herausforderungen des gesellschaftlichen Wandels ihrem Bildungs- und Erziehungsauftrag gerecht werden können. Nur im engen Kontakt mit ihrem gesellschaftlichen Umfeld können Schulen heute die notwendige Verknüpfung von Schule und Gesellschaft bieten. Mit den Ganztagsschulen wird das zivilgesellschaftliche Engagement als ein Baustein der pädagogischen Arbeit immer wichtiger.

Diese Kooperation muss allerdings in feste Strukturen eingebunden werden, damit sie als dauerhaftes Angebot der Schule etabliert werden kann. Die Möglichkeiten der Zusammenarbeit von Pädagogen und außerschulischen Partnern sind sehr vielfältig:
  • Mithilfe bei Schulfesten,
  • ständigen Präsenz in einem Schulcafé,
  • Betreuung von Schularbeitszirkeln,
  • Leitung von Arbeitsgemeinschaften für Schülerinnen und Schüler,
  • Begleitung und Mitgestaltung von Klassenfahrten und Praktika
  • Lesepaten
  • Sponsoring von schulischen Projekten
  • Investition in Material bzw. bauliche Maßnahmen einer Schule reichen.

Die Kooperation von Schule und außerschulischen Partnern kann sich auf die Vertiefung fachlicher Inhalte beziehen oder auch fachübergreifende Themen betreffen, die sich auf das Schulklima oder die Zufriedenheit der an Schule beteiligten Personengruppen auswirken.

  • "Knigge" für Schulen

    Tipps für den Umgang mit außerschulischen Partnern
    (zusammengestellt von Sybille Volkholz)

    PDF-Dokument (50.5 kB)

Schulen können im Rahmen ihres Bildungs- und Erziehungsauftrages auch mit externen Personen zusammenarbeiten, die ehrenamtlich für die Schule Aufgaben übernehmen. Bei Aufgaben im Rahmen von Erziehung und Unterricht liegt die Verantwortung bei der jeweiligen Lehrkraft. Ehrenamtlich Tätige sind beitragsfrei gesetzlich unfallversichert, wenn die Tätigkeit im Auftrag der Schule erfolgte.

Kooperation von Musikschulen mit allgemeinbildenden Schulen

Musikschulen und Schulen sind in Berlin traditionell Partner in Projekten und Veranstaltungen. Eine Arbeitsgruppe, die durch eine gemeinsame Initiative des Fachreferates Weiterbildung, Lebenslanges Lernen und der Leiterinnen und Leiter der bezirklichen Musikschulen ins Leben gerufen wurde, hat inhaltliche und organisatorische Möglichkeiten der Zusammenarbeit auf der Grundlage des Schulgesetzes ausgelotet und Empfehlungen, die die Kooperation erleichtern und befördern sollen, erarbeitet.

Seit 2016 liegt die Zuständigkeit für die Musikschulen nicht mehr bei der Bildungsverwaltung, sondern bei der Senatsverwaltung für Kultur und Europa.

Kinder musizieren mit Instrumenten

Kooperation von Musikschulen mit Schulen

Musikschulen und allgemeinbildende Schulen sind in Berlin traditionell Partner in der Förderung der musisch-kulturellen Bildung durch langfristige Angebote, Projekte und Veranstaltungen. Seit über zehn Jahren kooperieren sie im Rahmen der Ganztagsbetreuung verstärkt miteinander. Weitere Informationen

Kooperation von Schule und außerschulischen Kooperationspartnern des Globalen Lernens

In Berlin leben Menschen aus 186 Staaten und sorgen für eine Vielfalt, wie sie in Deutschland wohl einmalig ist. Gleichzeitig gibt es unzählige Verbindungen von Berlin in alle Länder der Erde. Globalisierungsprozesse sind daher keine abstrakten Vorgänge, die nur für Politik und Wissenschaft interessant sind – vielmehr betreffen sie alle Berliner und damit auch alle Schülerinnen und Schüler.

Berliner Rahmenlehrplan

Die Idee, wonach lokales Handeln sich auf globale Prozesse auswirkt und dabei immer auch soziale, ökonomische und ökologische Dimensionen betrifft, ist als übergreifendes Thema “Nachhaltige Entwicklung/Lernen in globalen Zusammenhängen” im Berliner Rahmenlehrplan aufgenommen.

Rahmenvereinbarung

Die Komplexität der Globalisierung erfahrbar zu machen und deren Bedeutung für jeden Menschen hier und weltweit zu verdeutlichen, ist eine Aufgabe, der sich viele Berliner Nichtregierungsorganisationen (NGO) verpflichtet haben.

Um dies auch im Unterricht nutzen zu können, gibt es seit 2008 eine Rahmenvereinbarung zwischen der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie und dem Berliner entwicklungspolitischen Ratschlag (BER). Auf deren Grundlage wurden Qualitätskriterien für die entwicklungspolitische Bildungsarbeit entworfen, die hochwertige Bildungsangebote externer Partner in Berliner Schulen sicherstellen.

Entwicklungspolitische Nichtregierungsorganisationen, die die Qualitätskriterien erfüllen, werden in der jährlich aktualisierten Empfehlungsliste für Berliner Schulen von der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie veröffentlicht.

  • Rahmenvereinbarung zur Kooperation von Schule und außerschulischen Kooperationspartnern des Globalen Lernens sowie einer BNE mit globaler Perspektive

    zwischen der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie und dem Berliner Entwicklungspolitischen Ratschlag (BER e.V.)

    PDF-Dokument (136.6 kB) - Stand: August 2021

  • Empfehlungsliste Globales Lernen in Berlin

    Liste der Anbieter

    PDF-Dokument (296.8 kB) - Stand: Dezember 2024