Die Ständige Konferenz der Kultusminister der Länder in der Bundesrepublik Deutschland (KMK) hat beschlossen, die jährliche Durchführung der Bundesjugendspiele durch jede allgemeinbildende Schule und die Teilnahme daran für die Schülerinnen und Schüler bis zur Jahrgangsstufe 10 für verbindlich zu erklären (Beschluss der KMK in der Fassung vom 12. 9. 2013).
Mit der Entscheidung des Ausschusses für die Bundesjugendspiele und der Kommission Sport der Kultusministerkonferenz im März 2021 erhält der Wettbewerb, der ein besonders kind- und entwicklungsgemäßes Angebot darstellt, künftig eine höhere Bedeutung. Ab dem Schuljahr 2023/2024 ist in den Klassenstufen 1-4 in den Grundsportarten Leichtathletik und Schwimmen nur noch die Wettbewerbsform, anzubieten und durchzuführen.
Weitere Informationen dazu finden Sie hier: https://www.bundesjugendspiele.de/aktuelles
Die Bundesjugendspiele sprechen durch ihren pädagogischen Ansatz, ihre breitensportlich orientierte Ausprägung und ihr differenziertes inhaltliches Angebot in den Bereichen „Wettkampf“, „Wettbewerb“ und „Mehrkampf“ alle Schülerinnen und Schüler entsprechend ihrem individuellen Leistungsvermögen an.
Schülerinnen und Schülern mit und ohne Behinderung wird ein auf sie zugeschnittenes Angebot zur gleichberechtigten Teilnahme an den Bundesjugendspielen unterbreitet.
Im Sinne einer partnerschaftlichen Zusammenarbeit im Schulsport zwischen Schulen und Sportvereinen ist eine gemeinsame Durchführung erstrebenswert.
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