Versicherungsschutz bei Zentralen Fortbildungen in der Kooperation Senatsverwaltung / LSB-Sportschule

1. Über den LSB besteht nur Versicherungsschutz für Vereinsmitglieder.

2. Über Senatsverwaltung:
Bei Tätigkeiten, die Angestellte der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie im Auftrag ihres Arbeitgebers leisten, stehen sie unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung. Hierzu zählen auch Tätigkeiten, die nicht zwingend in Ihrer Arbeitsbeschreibung niedergelegt, aber betriebsdienlich sind.

Insofern die Fortbildung vom Arbeitgeber veranlasst wurde, stehen die Teilnehmer/-innen sowohl während der Fortbildung, als auch auf den in diesem Zusammenhang zurückgelegten direkten Wegen von und zur Fortbildung unter gesetzlichem Unfallversicherungsschutz.

Lehrkräfte im Beamtenverhältnis sind ggf. über den Dienstherrn versichert.
Bei nicht betrieblich veranlassten Bildungsmaßnahmen wäre im Falle eines Unfalls die jeweils zuständige Krankenkasse der zuständige Kostenträger.

Wir bitten um Verständnis, dass uns diese Aussage im Versicherungsfall nicht von einer Prüfung im Einzelfall entbindet.