Als länderübergreifendes Projekt mit dem Land Brandenburg wurde für den Unterricht in der gymnasialen Oberstufe aller öffentlichen Schulen und Schulen in freier Trägerschaft im Land Berlin ein neuer Rahmenlehrplan zum Schuljahr 2022/23 erstmalig unterrichtswirksam und gestaffelt eingeführt.
Dabei gelten Teil A (Bildung und Erziehung in der gymnasialen Oberstufe) und Teil B (Fachübergreifende Kompetenzentwicklung) des Rahmenlehrplans für alle Unterrichtsfächer. Damit knüpft der Rahmenlehrplan für die gymnasiale Oberstufe an die entsprechenden Teile des Rahmenlehrplans für die Jahrgangsstufen 1-10 an.
Für die Fächer Biologie, Chemie und Physik wurden für Berlin und Brandenburg auf der Grundlage der neuen, bundesweit geltenden Bildungsstandards neue fachliche Vorgaben für den Unterricht in diesen Fächern entwickelt, so dass die neu gefassten Teile C (fachliche Vorgaben) des Rahmenlehrplans für die gymnasiale Oberstufe für diese Fächer ebenfalls in Kraft gesetzt werden.
Für alle anderen Fächer sind die fachlichen Vorgaben unverändert geblieben, das jeweilige Kapitel 1 wurde jedoch durch die Teile A und B ersetzt.
Für die Einführungsphase an Integrierten Sekundarschulen, Gemeinschaftsschulen, beruflichen Gymnasien, Kollegs und Abendgymnasien wurde der Rahmenlehrplan zum Schuljahr 2022/2023 unterrichtswirksam. Für die Qualifikationsphase an Gymnasien/Integrierten Sekundarschulen/Gemeinschaftsschulen/beruflichen Gymnasien/Kollegs/Abendgymnasien ist der Rahmenlehrplan mit dem Schuljahr 2023/2024 unterrichtswirksam.
Abweichend davon sind die naturwissenschaftlichen Fachteile des Rahmenlehrplan für Schulen mit dreijähriger Qualifikationsphase seit dem Schuljahr 2022/23 in der Qualifikationsphase unterrichtswirksam.