Die vorliegende FAQ-Sammlung soll die schulische Umsetzung des § 19 Abs. 9 Sek I–VO hilfreich unterstützen. Der dargestellte Inhalt orientiert sich an gesammelten Fragen, die von den Schulen und Schulaufsichten nach Verkündung der Änderung eingegangen sind. Da die mediengestützte Projektarbeit (mPA) wie zuvor die Präsentationsprüfung im MSA der Vorbereitung auf die fünfte Prüfungskomponente im Abitur dient, lassen sich die vorhandenen Handreichungen bzgl. der Präsentationsprüfung im MSA bzw. der 5. Prüfungskomponente im Abitur nutzen. Die für diese Prüfungsformen erarbeiteten Grundsätze können sinnentsprechend auch für die mPA Anwendung finden. Zugleich können im Rahmen der Ausgestaltung der mPA durch die Schulen aktuelle digitale Formate und Medien berücksichtigt werden, die ggf. bzgl. der Vorgaben eines Prüfungsformates keine Aufnahme finden konnten. Die mPA stellt eine Fachleistung und keine Prüfungsleistung dar. Es ist das Ansinnen der mPA, in allen Fächern den Erwerb von Präsentationskompetenzen im Sinne der allgemeinen Medienbildung als Querschnittsaufgabe zu befördern und am Gymnasien eine Vorbereitung auf die 5. Prüfungskomponente im Abitur verpflichtend bereits im Unterricht der Sek I zu verankern.
In der Beantwortung wurden die eingereichten Fragen geclustert und bewusst verallgemeinert. Mit dieser Sammlung soll die schulische Eigenverantwortung zur Implementierung einer verpflichtenden mediengestützten Projektarbeit zur Schulung der Präsentationskompetenz der Schülerinnen und Schüler unterstützt werden. Die Antworten richten sich an die Schulleitungen, Fachverantwortlichen und Lehrkräfte der Gymnasien.