Ein Schulsystem, das die Verschiedenheit der Schülerinnen und Schüler als Chance, und nicht nur als Herausforderung sieht und das die Potentiale und Begabungen aller Schüler fördert, kann als inklusives Schulsystem bezeichnet werden.
Damit wird die Schule zum gemeinsamen Lernort für Schülerinnen und Schüler unterschiedlicher Begabungen und Interessen mit ihren jeweils individuellen Lern- und Unterstützungsbedürfnissen. Der Anspruch der Schule ist es, jede Schülerin und jeden Schüler bestmöglich zu fördern. Das bedeutet, dass die Inklusive Schule für Kinder mit speziellen Begabungen ebenso geeignet ist wie für diejenigen, die einer besonderen Förderung bedürfen.
Im Schulalltag bedeutet damit Inklusion auch das gleichberechtigte Lernen von Schülerinnen und Schülern mit und ohne Behinderung in einer Lerngruppe an den gleichen Inhalten. Bereits im Schuljahr 2015/16 lernen bereits fast 62 Prozent der Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf gemeinsam mit Kinder und Jugendlichen ohne Behinderung an allgemeinbildenden Schulen.
Um den Erziehungsberechtigten eine Wahlmöglichkeit zu geben, welcher Art der sonderpädagogischen Förderung ihnen für ihr Kind am besten erscheint, werden aber auch in Zukunft Schulen mit sonderpädagogischen Förderschwerpunkten erhalten bleiben. Dies ist im Berliner Schulgesetz festgelegt.