Inklusion kompakt

Schüler im Unterricht

Inklusion betrifft beinahe jeden Bereich des Lebens. Aber was bedeutet Inklusion für die Gesellschaft, für die Schule oder den Unterricht?

Inklusion in der Gesellschaft

Alle Menschen sollen überall teilhaben können! Das bedeutet Inklusion. In einer inklusiven Gesellschaft wird jeder Mensch akzeptiert und kann gleichberechtigt und selbstbestimmt beteiligt sein. Es geht darum, vorhandene Barrieren abzubauen und Akzeptanz zu fördern. Inklusion in der Gesellschaft ist ein fortschreitender Prozess, der ein Umdenken aller Menschen erfordert.

Kein Mensch ist wie der Andere. Jeder besitzt Merkmale, die er mit anderen gemeinsam hat und mit denen er sich von anderen unterscheidet.

Inklusions-Wortwolke

Wichtig ist, dass jeder die Gleichwertigkeit aller Menschen auf Grund dieser Vielfalt anerkennt und gegebenenfalls bestehende Vorurteile abbaut. Inklusion ist nur erfolgreich, wenn wir alle gemeinsam dafür eintreten und damit einhergehende Veränderungen willkommen heißen. Inklusion ist ein Entwicklungsprozess.

Inklusion in der Bildung

Im Bildungsbereich bedeutet Inklusion, dass allen Menschen auf Grundlage der Chancengleichheit das Recht auf höchstmögliche Bildung zusteht. Bereits im Jahr 1989 wurde das Recht des Kindes auf Bildung in der UN- Kinderrechtskonvention verankert. Dieses ist unabhängig von besonderen Lernbedürfnissen, Begabung, Geschlecht, Nationalität, sexueller Orientierung, Hautfarbe, Religion oder sozialen und ökonomischen Voraussetzungen.

Das Konzept der Inklusiven Schule erkennt die Individualität jedes Kindes sowie die Verschiedenheit der Schülerinnen und Schüler innerhalb einer Lerngruppe an und sieht darin eine Bereicherung. Ziel einer inklusiven Schule ist es, Unterricht und Schulleben so zu gestalten, dass alle Schülerinnen und Schüler – gleich welcher Herkunft und welcher Leistungsfähigkeit – gemeinsam leben und lernen können.

Inklusive Schule – Potenziale entdecken und fördern!

Ein Schulsystem, das die Verschiedenheit der Schülerinnen und Schüler als Chance, und nicht nur als Herausforderung sieht und das die Potentiale und Begabungen aller Schüler fördert, kann als inklusives Schulsystem bezeichnet werden.

Damit wird die Schule zum gemeinsamen Lernort für Schülerinnen und Schüler unterschiedlicher Begabungen und Interessen mit ihren jeweils individuellen Lern- und Unterstützungsbedürfnissen. Der Anspruch der Schule ist es, jede Schülerin und jeden Schüler bestmöglich zu fördern. Das bedeutet, dass die Inklusive Schule für Kinder mit speziellen Begabungen ebenso geeignet ist wie für diejenigen, die einer besonderen Förderung bedürfen.

Im Schulalltag bedeutet damit Inklusion auch das gleichberechtigte Lernen von Schülerinnen und Schülern mit und ohne Behinderung in einer Lerngruppe an den gleichen Inhalten. Bereits im Schuljahr 2015/16 lernen bereits fast 62 Prozent der Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf gemeinsam mit Kinder und Jugendlichen ohne Behinderung an allgemeinbildenden Schulen.

Um den Erziehungsberechtigten eine Wahlmöglichkeit zu geben, welcher Art der sonderpädagogischen Förderung ihnen für ihr Kind am besten erscheint, werden aber auch in Zukunft Schulen mit sonderpädagogischen Förderschwerpunkten erhalten bleiben. Dies ist im Berliner Schulgesetz festgelegt.

  • Inklusion in Berliner Schulen

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Grafik Separation bis Inklusion

Inklusiver Unterricht

Für das Gelingen inklusiven Unterrichts sind tiefgreifende Veränderungsprozesse notwendig. Das heisst, Haltungen, Strukturen und Praktiken, die die Verschiedenartigkeit der Schülerschaft einbeziehen, müssen entwickelt werden, um allen Schülerinnen und Schülern die volle Teilhabe an Bildung zu ermöglichen.

Dabei orientiert sich die inklusive Schule an folgenden Werten:
  • Wertschätzung von Vielfalt
  • Gleichwertigkeit trotz Verschiedenheit
  • Recht auf Bildung ohne Aussonderung
  • Vertrauen in Schülerpotenziale
  • Gemeinschaft als sozialer Lehr- und Lernraum
  • Teilhabe aller am gemeinsamen Lernen
  • Nachhaltigkeit der Entwicklung

Rahmenlehrplan

Mit der Einführung eines neuen Rahmenlehrplans für die Schulen in Berlin und Brandenburg zum Schuljahr 2017/18 wird weiterer wichtiger Schritt in Richtung inklusives Lernen gegangen. Der Rahmenlehrplan für die Jahrgangsstufen 1-10 eröffnet Möglichkeiten zum differenzierenden Unterricht und stellt die Kompetenzentwicklung der Schülerinnen und Schüler in den Mittelpunkt.

Dokumente mit Handy

Inklusion - Fachinformationen

Die UN-Behindertenrechtskonvention setzt der Senat mit dem Gesamtkonzept “Inklusive Schule in Berlin” schrittweise um. Im Schulbereich ist das Ziel, die Zahl der Schülerinnen und Schüler mit Behinderungen, die gemeinsam mit nichtbehinderten Kindern und Jugendlichen lernen, deutlich zu erhöhen. Weitere Informationen

Karte Berlin Bezirke

Schulpsychologische und Inklusionspädagogische Beratungs- und Unterstützungszentren (SIBUZ)

In allen Berliner Beratungs- und Unterstützungszentren steht Schülerinnen und Schülern, Eltern und dem Schulpersonal ein Team von Fachkräften der Schulpsychologie und der Pädagogik zur Verfügung. Weitere Informationen

Schülerinnen und Schüler rennen über den Schulflur

Schulpsychologie

Der schulpsychologische Dienst bietet Schülerinnen und Schülern, Eltern sowie Schulen und Lehrkräften Unterstützung und Beratung bei schulbezogenen Fragen und Problemen. Die Beratung ist freiwillig und unterliegt der Schweigepflicht. In jedem Bezirk gibt es ein schulpsychologisches Beratungszentrum, das für alle allgemeinbildenden Schulen des Bezirks Ansprechpartner ist. Weitere Informationen

  • Curriculum gesamt

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  • Konzept Fortbildung

    Weiterentwicklung von Berliner Schulen auf dem Weg zur Inklusion

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  • UN-Kinderrechtskonvention

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  • UN-Behindertenrechtskonvention

    de

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  • United Nations Convention on the Rights of Persons with Disabilities

    en

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  • Bundesgesetz zu dem Übereinkommen der Vereinten Nationen vom 13. Dezember 2006 über die Rechte von Menschen mit Behinderungen

    Bundesgesetzblatt Jahrgang 2008 Teil II Nr. 35, ausgegeben zu Bonn am 31. Dezember 2008

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