Das Land Berlin hat seit den 1990er Jahren viele Erfahrungen bei der gemeinsamen Beschulung von Schülerinnen und Schüler mit und ohne Behinderungen gesammelt. Seit 2004 ist im Schulgesetz der Vorrang der gemeinsamen Bildung und Erziehung von Schülern mit und ohne Behinderungen verankert. Derzeit steht das Elternwahlrecht, noch unter dem Vorbehalt der personellen, sächlichen und organisatorischen Möglichkeiten.
Im Zuge der Umsetzung des 2011 verabschiedeten „Nationalen Aktionsplan zur Umsetzung des Übereinkommens der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen“ der Bundesrepublik Deutschland hat auch das Land Berlin vielfältige Schritte unternommen: Mit der Einrichtung eines Beirats “Inklusive Schule in Berlin” im Jahr startete eine intensiver Partizipations- und Teilhabeprozess. Die Mitglieder des Beirats kommen aus Betroffenenverbänden, Gremien und der Wissenschaft. Sie erarbeiteten Empfehlungen zur Umsetzung des Gesamtkonzepts ‘Inklusive Schule in Berlin’ (Februar 2013).
Diese Empfehlungen bilden den Ausgangspunkt für die Arbeit der in der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie im Bereich Inklusion speziell für Fragen im Bereich „Behinderung“. Ausgehend von diesen Empfehlungen wurden Facharbeitsgruppen mit breiter öffentlicher Beteiligung zu verschiedenen Themen eingerichtet. Der Beirat ist ein kontinuierliches Beratungsgremien der Senatsverwaltung.
Auch die seit 2010/2011 umgesetzte umfangreiche Schulstrukturreform und das Modellvorhaben der Gemeinschaftsschulen des Berliner Schulsystems gelten als Basis für eine gelingende Inklusion.