Sonderpädagogische Förderung

Schüler liest im Schulbuch

Sonderpädagogische Förderung dient dem Ausgleich behinderungsbedingter Nachteile und zielt auf die Verwirklichung des Rechts dieser Schülerinnen und Schüler auf eine ihrer persönlichen Begabung und ihrem persönlichen Leistungsvermögen entsprechende schulische Bildung und Erziehung.

Die sonderpädagogische Förderung soll den Betroffenen ein möglichst hohes Maß an schulischer und beruflicher Eingliederung, gesellschaftlicher Teilhabe und selbständiger Lebensgestaltung ermöglichen. In Berlin wird seit Jahren der gemeinsame Unterricht von Kindern und Jugendlichen mit und ohne sonderpädagogischen Förderbedarf praktiziert und weiterentwickelt.

Schulen mit sonderpädagogischem Förderschwerpunkt

Für Kinder und Jugendliche mit sonderpädagogischem Förderbedarf stehen deshalb spezielle Grundschulen und weiterführende allgemeinbildende Schulen mit sonderpädagogischem Förderschwerpunkt zur Verfügung. Die Koordination der Unterstützungsleistungen erfolgt durch die Sonderpädagogischen Förderzentren.

Förderung

Die Ziele der Förderung können sowohl in der allgemeinen Schule – im gemeinsamen Unterricht – wie auch in den Schulen mit sonderpädagogischem Förderschwerpunkt verwirklicht werden.

Die Förderung kann in folgenden Organisationsformen durchgeführt werden:
  • im gemeinsamen Unterricht in der allgemeinen Schule
  • in den Schulen mit sonderpädagogischem Förderschwerpunkt
  • in temporären Lerngruppen
  • in sonderpädagogischen Einrichtungen und in Zusammenarbeit mit freien Trägern der Jugendhilfe (vorrangig sonderpädagogischer Förderschwerpunkt Emotionale und soziale Entwicklung)

Für gehörlose und blinde Kinder besteht ab dem dritten Lebensjahr die Möglichkeit, im Rahmen der vorschulischen Förderung an den entsprechenden Schulen mit sonderpädagogischem Förderschwerpunkt eine spezifische Förderung zu erhalten.

In den Gruppen, in denen gemeinsamer Unterricht stattfindet, lernen Schülerinnen und Schüler mit und ohne sonderpädagogischen Förderbedarf gemeinsam. Die Lernziele sind entweder gleich oder für die zu fördernden Kinder angepasst.

Die Schulen mit sonderpädagogischem Förderschwerpunkt haben sich in den letzten Jahren alle zu Sonderpädagogischen Förderzentren entwickelt. Dies bedeutet, dass sie über ihren speziellen Bildungs- und Erziehungsauftrag hinaus Serviceleistungen mit Blick auf den gemeinsamen Unterricht übernehmen und weitere Koordinations- und Kooperationsaufgaben mit außerschulischen Institutionen und Bereichen erfüllen.

Diese Leistungsangebote gehen über die Förderung der Kinder und Jugendlichen mit sonderpädagogischem Förderbedarf vor Ort hinaus und eröffnen den Betroffenen verbesserte Bildungschancen.

Junge mit Hörgerät

Informationen und Beratungsangebote für Eltern hörgeschädigter Kinder

In der Broschüre für Eltern hörgeschädigter Kinder werden die Beratungsstellen, Vereine und Selbsthilfegruppen sowie Kitas und Schulen vorgestellt, die Ihnen Therapieangebote und Fördermöglichkeiten für ihre Kinder bieten.

  • 'Informationen und Beratungsangebote für Eltern hörgeschädigter Kinder

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Förderbedarf in der emotionalen und sozialen Entwicklung

Das Expertenpapier zum Förderbedarf in der emotionalen und sozialen Entwicklung und mit psychosozialem Entwicklungsbedarf in der inklusiven Schule beschreibt
  1. Faktoren und Aspekte, welche die „Haltequalität“ an Schulen wirksam und nachhaltig stärken
  2. Fachliche Standards, die den Rahmen und eine Handlungsgrundlage für die Entwicklung geeigneter Unterstützungskomponenten für diese Schülerinnen und Schüler bilden sowie # Szenarien für Schülerinnen und Schüler mit fachübergreifendem Unterstützungsbedarf und „Prototypen“ als Beispiele für mögliche Unterstützungskontexte und -maßnahmen für die unterschiedlichen Zielgruppen.

Es bildet damit eine Grundlage für eine Veränderung der Ausstattung für unterschiedliche Unterstützungskontexte dieser Schülerinnen und Schüler. Damit soll den Lehrkräften, den Erzieherinnen und Erziehern sowie Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeiter mehr Handlungssicherheit und Verlässlichkeit gegeben werden.

  • Expertenpapier - Förderbedarf in der emotionalen und sozialen Entwicklung und mit psychosozialem Entwicklungsbedarf in der inklusiven Schule

    PDF-Dokument (2.7 MB)

Sonderpädagogischer Förderschwerpunkt "Geistige Entwicklung"

Der Bildungsgang an der Schule mit dem sonderpädagogischen Förderschwerpunkt „Geistige Entwicklung“ ist in fünf Stufen gegliedert, denen in der Regel Schülerinnen und Schüler folgenden Alters zuzuordnen sind:

  1. Eingangsstufe: Einschulung bis 8. Lebensjahr,
  2. Unterstufe: 8.-11. Lebensjahr,
  3. Mittelstufe: 11.-13. Lebensjahr,
  4. Oberstufe: 13.-16. Lebensjahr,
  5. Abschlussstufe: 16.-18. Lebensjahr.

Die Abschlussstufe wird entsprechend dem Bildungsgang „Integrierte Berufsausbildungsvorbereitung“ in zweijähriger Form nach § 29 Absatz 4 des Schulgesetzes eingerichtet.

In einem Verfahren zur Feststellung von sonderpädagogischem Förderbedarf wird einzelfallbezogen zu Art, Grad und Umfang der Behinderung Stellung genommen. Ein Sonderpädagoge fertigt ggf. ein sonderpädagogisches Gutachten an, bei dem er den Leistungsstand des Kindes berücksichtigt sowie eine schulärztliche und gegebenenfalls eine fachärztliche Stellungnahme einbezieht.

Bei Kindern, bei denen kognitive Einschränkungen vermutet werden, erhebt er psychometrische Daten, wobei zwei wissenschaftlich anerkannte Testverfahren zu Grunde zu legen sind. Bei Kindern oder Schülerinnen und Schülern nichtdeutscher Herkunftssprache müssen beide Tests sprachfrei sein.

Ein Antrag auf Feststellung kann sowohl von der Schule aus auch von den Eltern schriftlich gestellt werden. Die Entscheidung über den Antrag trifft die regionale Schulaufsichtsbehörde und teilt dies den Eltern und der Schule schriftlich mit.

Nachteilsausgleich

Für Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf kann ein Nachteilsausgleich (§ 38 der Sonderpädagogikverordnung) gewährt werden. Dies kann durch die Bereitstellung besonderer Hilfsmittel, dem Einsatz unterstützenden Personals oder durch methodische Unterstützungsmaßnahmen (z. B. Zeitzugaben, modifizierte Aufgabenbearbeitung) geschehen.

Besondere Förderung bei Lese- und Rechtschreibschwierigkeiten

Schüler mit Schwierigkeiten im Bereich des Lesens und Rechtschreibens gehören nicht zu dem Personenkreis der Kinder und Jugendlichen mit sonderpädagogischem Förderbedarf. Bei diesen Problemen handelt es sich um Teilleistungsschwächen, für die Fördermaßnahmen in Anspruch genommen werden können.

Ergänzende Betreuung

Auch für Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf besteht die Möglichkeit, an den Angeboten der ergänzenden Betreuung teilzunehmen. Im Zusammenhang mit der Antragsstellung wird der Bedarf festgestellt. Außer bei der Berufstätigkeit der Eltern können auch Kinder Berücksichtigung finden, wenn sie aufgrund ihrer individuellen Entwicklung einer Förderung und Betreuung bedürfen. Weiterhin können pädagogische, soziale oder familiäre Gründen für die Betreuung der Kinder ausschlaggebend sein.

  • Informationen zur Beantragung von Teilhabe-Leistungen für den Besuch einer beruflichen Schule oder eines Oberstufenzentrums

    PDF-Dokument (264.6 kB)

  • Antrag auf Schülerbeförderung für das Schuljahr 2024 / 2025

    Schülerbeförderung für den Besuch einer beruflichen oder zentral verwalteten Schule

    PDF-Dokument (196.4 kB)

Mehr Infos

eine Frau und ein Mann unterhalten sich in Gebärdensprache

Sonderpädagogische Förderung - Fachinformation

Sonderpädagogische Förderung dient dem Ausgleich behinderungsbedingter Nachteile und zielt auf die Verwirklichung des Rechts dieser Schülerinnen und Schüler auf eine ihrer persönlichen Begabung und ihrem persönlichen Leistungsvermögen entsprechende schulische Bildung und Erziehung. Weitere Informationen

Kinder liegend im Kreis

Schulen mit sonderpädagogischem Förderschwerpunkt

Schulen mit sonderpädagogischem Förderschwerpunkt bieten eine passgenaue schulische Bildung für Kinder und Jugendliche, die einen sonderpädagogischen Förderbedarf haben. Weitere Informationen