Rechenschwierigkeiten

Mädchen rechnet mit Abakus

Manchen Kindern fällt das Rechnen schwer, doch in der Schule gibt es Hilfe und entsprechende Fördermaßnahmen im Fach Mathematik. Die Lehrerinnen und Lehrer sind erste Ansprechpartner für die Eltern.

Nicht allen Kindern gelingt es, mühelos grundlegende mathematische Kompetenzen zu erwerben bzw. Mathematik zu lernen. Aufgabe der Schule ist es, diesen Schwierigkeiten mit entsprechenden Fördermaßnahmen im Fach Mathematik zu begegnen. Den meisten Kindern kann so geholfen werden.

Bleiben diese Schwierigkeiten trotz individueller längerfristiger Fördermaßnahmen bestehen und sind nicht auf mangelnde Leistungsbereitschaft zurückzuführen, ist von stark ausgeprägten Schwierigkeiten im Rechnen auszugehen.

Im schulischen Bereich werden die Begriffe „Rechenschwierigkeiten“ oder „stark ausgeprägte Rechenschwierigkeiten“ verwendet. Der häufig als vermeintliches Synonym verwendete Begriff „Dyskalkulie“ suggeriert das Vorhandensein einer Krankheit, die medizinischer und neurophysiologischer Diagnose und Behandlung bedarf, bei den beobachteten Schwierigkeiten und stark ausgeprägten Schwierigkeiten aber nur in seltenen Fällen vorliegt.

Gemeint ist, dass ein Kind trotz Teilnahme am Förderunterricht auf Grund fehlender Voraussetzungen kein Verständnis für Zahlen, Rechenoperationen und Rechenstrategien aufbauen konnte. Je früher Schwierigkeiten im Rechnen erkannt werden, desto mehr Zeit bleibt, sie zu überwinden.

Ansprechpartner Schule

Erster Ansprechpartner ist deshalb die Lehrkraft, die Mathematik unterrichtet. Da bei deutlichen Hinweisen auf Rechenschwierigkeiten, zuerst eine spezielle schulische Förderung zu gewährleisten ist. Über die Notwendigkeit und die Inhalte der besonderen schulischen Förderung entscheidet die unterrichtende Lehrkraft und legt diese in einem individuellen Förderplan fest. Dafür sind geeignete Lernstandsfeststellungsverfahren einzusetzen.

Förderung

Über die Art, den Umfang und die Dauer dieser Förderung entscheidet die Schulleitung auf Vorschlag der das Fach Mathematik unterrichtenden Lehrkraft.

Darüber hinaus können Schülerinnen und Schülern mit stark ausgeprägten Rechenschwierigkeiten durch weitere Maßnahmen bei der Leistungserhebung und der Leistungsbewertung Unterstützung erhalten. Bei schriftlichen Lernerfolgskontrollen im Fach Mathematik kann auf der Grundlage des individuellen Förderplans ein Nachteilsausgleich gewährt werden.

Dabei kommen vorrangig in Betracht:
  • Verlängerung der Bearbeitungszeit um bis zu 25%
  • Einsatz didaktisch-methodischer Hilfsmittel

Die Schulleiterin oder der Schulleiter kann auf Antrag der Erziehungsberechtigten außerdem in Jahrgangsstufe 3 und 4 die Benotung im Fach Mathematik für das jeweilige Schuljahr aussetzen, wenn die Schülerin oder der Schüler regelmäßig an Maßnahmen der speziellen Förderung teilnimmt.

Rechenschwierigkeiten sind allein kein hinreichender Grund für das Wiederholen einer Jahrgangsstufe.

In besonders schwierigen Fällen, in denen Schülerinnen und Schüler trotz Durchführung der Fördermaßnahmen nicht geholfen werden kann und eine diagnostische Unterstützung geboten erscheint, holt die Schule eine fachliche Beratung durch das SIBUZ (Schulpsychologisches und Inklusionspädagogisches Beratungs- und Unterstützungszentrum) des Bezirks ein.

Informationen für Eltern

  • Rechenschwierigkeiten Jahrgangstufe 1- 10

    Manche Kinder entwickeln nur langsam Vorstellungen von Mengen, Zahlen und Rechenwegen. Mit der passenden, gezielten Förderung lassen sich Rechenschwierigkeiten oft überwinden.

    PDF-Dokument (107.6 kB) - Stand: November 2022

Informationen für Schulen

  • Schwierigkeiten im Lesen, Rechtschreiben und Rechnen

    Leitfaden zur Diagnostik mit Hinweisen zum Nachteilsausgleich und Notenschutz

    PDF-Dokument (1.0 MB)

  • FAQ-Rechenschwierigkeiten

    Häufig gestellte Fragen zum Umgang mit Rechenschwierigkeiten

    PDF-Dokument (258.4 kB)

  • Protokoll der Klassenkonferenz zum Nachteilsausgleich bei Rechenschwierigkeiten in der Primarstufe

    Schul330

    PDF-Dokument (72.6 kB)

  • Protokoll der Klassenkonferenz zum Nachteilsausgleich bei stark ausgeprägten Rechenschwierigkeiten in der Sekundarstufe I

    (Schul331)

    PDF-Dokument (63.4 kB)

  • Antrag auf Notenschutz bei stark ausgeprägten Rechenschwierigkeiten in den Jahrgangsstufen 3 und 4

    (Schul332)

    PDF-Dokument (50.7 kB)

  • Lernentwicklungsbericht Rechenschwierigkeiten für die Primarstufe

    (Schul335)

    PDF-Dokument (150.4 kB)

  • Lernentwicklungsbericht Rechenschwierigkeiten für die Sekundarstufe I

    (Schul336)

    PDF-Dokument (146.7 kB)

  • Erfolgreich rechnen lernen

    Prävention von Schwierigkeiten, Diagnose , Förderung

    PDF-Dokument