Lese- und Rechtschreibschwierigkeiten liegen vor, wenn Schülerinnen und Schüler besondere Schwierigkeiten beim Erlernen und beim Gebrauch der Schriftsprache und/oder beim Lesen haben, die nicht durch sonderpädagogischen Förderbedarf in den Förderschwerpunkten „Lernen“ oder „Geistige Entwicklung“, fehlenden Unterricht oder mangelnde Sprachkenntnisse verursacht sind.
Bleiben diese Schwierigkeiten trotz individueller längerfristiger Fördermaßnahmen bestehen und sind nicht auf mangelnde Leistungsbereitschaft zurückzuführen, ist von einer stark ausgeprägten Lese-Rechtschreibschwierigkeit auszugehen.
Ansprechpartner in der Schule
Die das Fach Deutsch unterrichtende Lehrkraft wendet Testverfahren an, die eine differenzierte Feststellung von Lese- und Rechtschreibschwierigkeiten ermöglichen, leitet Maßnahmen zur Förderung ein und berät dazu.
An jeder Schule ist eine speziell geschulte LRS-Lehrkraft tätig, die das Verfahren an der Schule koordiniert.
Diagnostik und Förderung
Lese- und Rechtschreibschwierigkeiten werden bis zur 6. Klasse in der Grundschule diagnostiziert, ab Klasse 7 unter Einbeziehung der Schulpsychologischen und Inklusionspädagogischen Beratungs- und Unterstützungszentren (SIBUZ).
Über die Art, den Umfang und die Dauer der Förderung entscheidet die Schulleitung auf Vorschlag der das Fach Deutsch unterrichtenden Lehrkraft.