Es gibt Schülerinnen und Schüler, die lediglich eine vorübergehende Unterstützung im schulischen Kontext benötigen. Andere haben einen fachübergreifenden und langfristig angelegten, teilweise den schulischen Rahmen übersteigenden komplexen Hilfe- bzw. Eingliederungsbedarf.
Rahmenvorgabe in Erprobung
Im Jahr 2020 wurde in Kooperation zwischen Jugendhilfe und Schule auf Grundlage eines Expertenpapiers eine Rahmenvorgabe erarbeitet, die einen differenzierten Überblick über die verschiedenen Förder- und Unterstützungsangebote für Schülerinnen und Schüler mit Förderbedarf in der emotionalen und sozialen Entwicklung und mit psychosozialem Entwicklungsbedarf in der inklusiven Schule gibt.
Sie beschreibt verschiedene Angebote, Zielgruppen und wesentliche Voraussetzungen zur Umsetzung von Förder- und Unterstützungsangeboten. Darüber hinaus beschreibt die Rahmenvorgabe Wege zum Ausbau von Förder- und Unterstützungsangeboten.