In diesem Fall gilt die Regelung, dass Schülerinnen und Schüler aus der Jahrgangstufe 5 in die Grundschule zurückgehen.
Schüler am Ende der Jahrgangsstufe 6 wechseln entsprechend dem Elternwillen in eine Regelklasse am Gymnasium oder einer Integrierten Sekundarschule. Sie werden im Aufnahmeverfahren für die Jahrgangsstufe 7 nachrangig aufgenommen, da sie nicht aus der Grundschule in eine weiterführende Schule der Sekundarstufe I wechseln, sondern bereits eine solche Schule besuchen.
Für diese Schülerinnen und Schüler besteht an der Schule, in der sie die Schnelllernerklasse besucht haben, kein Anspruch auf einen Schulplatz in Jahrgangsstufe 7. Sie können jedoch nach Maßgabe freier Plätze an jeder weiterführenden Schule in Berlin aufgenommen werden.
Dies gilt in gleicher Weise für Schülerinnen und Schüler, die nach der Jahrgangsstufe 6 den Schnelllernerzug verlassen. Angesichts der Fluktuation in den Schulen ist die Wahrscheinlichkeit größer nach Jahrgangsstufe 7 einen Platz in einer Regelklasse der bisher besuchten Schule zu erlangen als nach Jahrgangstufe 6.