Die Teilnahme an den Regionalen Begabtengruppen ist freiwillig und bedarf der schriftlichen Zustimmung der Erziehungsberechtigten, die zuvor über Inhalt, Bedingungen und mögliche zusätzliche Belastungen informiert werden. Außerdem bedarf es für die Teilnahme der Empfehlung einer Lehrkraft der besuchten Schule.
Schüler, die bereits zwei oder mehrere Nachmittagskurse besucht haben, werden nachrangig aufgenommen. Schüler, die nicht in den gewünschten Kurs aufgenommen werden, können nach Maßgabe freier Plätze eine andere regionale Begabungsgruppe besuchen.
Schülerinnen und Schüler, die im Rahmen des Ganztagsbetriebs in gebundener Form unterrichtet werden, soll die Teilnahme am Nachmittagsunterricht ermöglicht werden.Die Verpflichtung der Schüler, an den Unterrichts- und Betreuungsangeboten der eigenen Schule teilzunehmen, ruht für diesen Zeitraum.