Kinder mit besonderen Begabungen und hohen kognitiven Fähigkeiten haben ein im Berliner Schulgesetz verankertes Recht, herausfordernde Lernangebote zu erhalten, die ihren Fähigkeiten entsprechen, ihre Begabungen zur Entfaltung bringen und zielgerichtet weiter entwickeln.
Förderstunden
Insbesondere der binnendifferenzierte Unterricht bietet Möglichkeiten, Kinder mit besonderen Begabungen vor intellektuelle Herausforderungen zu stellen. Jeder Klasse stehen in Ergänzung der Stunden gemäß Stundentafel zwei reguläre Förderstunden zur Verfügung, die nicht nur für die Förderung von Kindern mit Lernschwierigkeiten, sondern auch für die Förderung von Kindern mit besonderen Begabungen genutzt werden können.
Gleichfalls können Stunden aus dem Teilungsstundenpool für zusätzliche Fördermaßnahmen verwendet werden. Da auch kognitiv hochbegabte Kinder in bestimmten Bereichen besondere Unterstützung benötigen, sind für diese Schülerinnen und Schüler eine individuelle Förderplanung und gezielte Fördermaßnahmen unerlässlich, um ihnen einen erfolgreichen Lernweg zu sichern.
Klasse überspringen
Darüber hinaus können Kinder der 3. bis 6. Jahrgangsstufe in bis zu zwei Fächern am Unterricht in einer höheren Jahrgangsstufe teilnehmen oder vorzeitig in eine nächst höhere Jahrgangsstufe aufrücken.