Für die Förderung der Schulen in freier Trägerschaft gilt die gesonderte, am 26.06.2020 veröffentlichte Förderrichtlinie.
Auch für Schulen in freier Trägerschaft ist die Erstellung eines Medienkonzepts notwendig. Zuwendungsempfänger ist ausschließlich der freie Schulträger.
Eine Vorlage zur Erstellung des Medienkonzepts können die Schulen in freier Trägerschaft über die Schulaufsicht erhalten. Die Schulen erstellen ihre Medienkonzepte. Der Schulträger reicht dieses gemeinsam mit dem Antrag auf Gewährung einer Projektförderung bei der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie ein. Das Medienkonzept enthält:
• ein technisch-pädagogisches Einsatzkonzept mit Berücksichtigung medienpädagogischer, didaktischer und technischer Aspekte,
• eine bedarfsgerechte Fortbildungsplanung für die Lehrkräfte
• sowie eine Bestandsaufnahme bestehender und benötigter Ausstattung mit Bezug zum beantragten Fördergegenstand und Bestandsaufnahme der aktuellen Internetanbindung.
Die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie prüft das Medienkonzept. Sofern es den Kriterien entspricht, kann dem jeweiligen freien Schulträger beim Vorliegen der weiteren Voraussetzungen die Förderung für die ihm unterstehende Schule gewährt werden.
Der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie obliegt lediglich die Bewirtschaftung der Bundesfördermittel. Die jeweiligen Maßnahmen werden durch den freien Schulträger in Auftrag gegeben und sind durch Fachfirmen zu leisten. Die abschließende Entscheidung, ob eine Maßnahme gefördert wird, obliegt ebenfalls der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie, die die jeweiligen Fördermittel an den freien Schulträger auskehrt.