Öffentliche Schulen

zwei Kinder vor einem Laptop mit Tafel im Hintergrund

Sofortausstattungsprogramm für Schülerinnen und Schüler

Für Schulen in öffentlicher Trägerschaft wurde die Beschaffung zentral organisiert. Über die Schulaufsichten wurde der Bedarf jeder einzelnen Schule ermittelt. Die Grundlage der Bedarfsermittlung ist in der Zusatzrichtlinie geregelt. Hierdurch konnten bereits 51.110 mobile Endgeräte den Schülerinnen und Schülern zur Verfügung gestellt werden.

Dabei sind drei verschiedene Geräteanbieter mit den Betriebssystemen Android (Galaxy Tab S 6 Light), iOS (iPad 8. Generation) und Windows (Surface Go 2 LTE) berücksichtigt worden. In den Anforderungskatalogen war die pädagogische Einsatzbeschreibung der Endgeräte hinterlegt. Auch weitere Kriterien, wie zum Beispiel Umweltfreundlichkeit, spielten eine Rolle.

  • Zusatzrichtlinie für Schulen in öffentlicher Trägerschaft

    (Zusatz1-DigitalPakt-SiöT)

    PDF-Dokument (381.9 kB)

Maßnahmen zur Umsetzung DigitalPakt Schule 2019 bis 2024 im Land Berlin

Es finden regelmäßig Monitoring-Runden mit den Bezirken statt, in denen die Bedarfe und Maßnahmen besprochen und festgelegt werden. An den Monitoring-Runden nimmt das jeweilige Schulamt, das Facility Management, die Schulaufsicht, der IT-Regionalbetreuer und die benannte Stelle bei der Senatsverwaltung für Bildung teil.

Die Schulen erstellen ihre Medienkonzepte und reichen diese bei der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie ein, die diese prüft. Sofern das Medienkonzept den Kriterien entspricht, kann der jeweilige Schulträger die Förderung für die ihm unterstehende Schule beantragen. Die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie gibt die förderfähigen Maßnahmen in Auftrag und bewirtschaftet die Fördermittel.

Die ersten Fördermaßnahmen wurden bewilligt und u.a. konnten pädagogische Server bereits beim ITDZ in Auftrag gegeben werden. Die Maßnahmen werden eng mit den Bezirken und den bevorstehenden Sanierungen abgestimmt.

  • Bekanntmachung zu den Maßnahmen im Land Berlin

    PDF-Dokument (114.5 kB) - Stand: 8. November 2019

Die Betreuung der IT in den Schulen

Die pädagogische IT-Betreuung wird in den Schulen durch einen IT-Betreuer gewährleistet. Dieser ist u. a. für die Entwicklung der Medienkonzepte und für die Fortbildungsplanung des Kollegiums in diesem Zusammenhang zuständig an:

allgemeinbildenden Schulen
Für die technische IT-Betreuung an den allgemeinbildenden Schulen wird technisches Personal aus dem Projekt „IT-Wartung“ eingesetzt, das den Schulen regelmäßig an einem Wochentag hilfreich zur Seite steht. Für die Schulen im IT-Wartungsprojekt hat die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie das Konzept über die Sicherstellung von Wartung, Betrieb und Support der IT-Infrastruktur erstellt.

beruflichen Schulen
Die beruflichen Schulen müssen mit der Digitalisierung von Industrie und Handwerk sowie der Entwicklung der technischen Möglichkeiten Schritt halten. Sie benötigen daher neben der Ausstattung mit Hard- und Software für den Theorieunterricht eine technische IT-Betreuung, die je nach Größe der Schule an einer oder mehreren Schulen tätig ist, um sich auf die sehr unterschiedlichen Anforderungen der Hard- und Software in unterschiedlichsten Branchen zu spezialisieren.

Die technische IT-Betreuung der beruflichen Bildung muss sich gemeinsam fortbilden und eine virtuelle Gemeinschaft bilden.

Infobriefe zum DigitalPakt

  • Infobrief 4
    • IT-Betreuung und Wartung

    PDF-Dokument (1.5 MB) - Stand: Dezember 2019

  • Infobrief 3
    • Voraussetzung für eine Förderung
    • Ablauf der Umsetzung

    PDF-Dokument (595.6 kB) - Stand: Dezember 2019

  • Infobrief 2
    • Förderantrag für digitale IT-Infrastruktur
    • Medienkonzept – einfach erstellt
    • Unterstützung beim Antragsverfahren
    • Budgetberechnung pro Schule

    PDF-Dokument (512.1 kB) - Stand: August 2019

  • Infobrief 1
    • FAQs zum DigitalPakt

    PDF-Dokument (144.3 kB) - Stand: Mai 2019