Für Schulen in öffentlicher Trägerschaft wurde die Beschaffung zentral organisiert. Über die Schulaufsichten wurde der Bedarf jeder einzelnen Schule ermittelt. Die Grundlage der Bedarfsermittlung ist in der Zusatzrichtlinie geregelt. Hierdurch konnten bereits 51.110 mobile Endgeräte den Schülerinnen und Schülern zur Verfügung gestellt werden.
Dabei sind drei verschiedene Geräteanbieter mit den Betriebssystemen Android (Galaxy Tab S 6 Light), iOS (iPad 8. Generation) und Windows (Surface Go 2 LTE) berücksichtigt worden. In den Anforderungskatalogen war die pädagogische Einsatzbeschreibung der Endgeräte hinterlegt. Auch weitere Kriterien, wie zum Beispiel Umweltfreundlichkeit, spielten eine Rolle.