Bei der Nutzung von Videokonferenzdiensten, wie sie im Lernraum Berlin sowie itslearning bereitgestellt werden, ist darauf zu achten, dass die gleichen schulrechtlichen Regelungen zur Durchführung des Unterrichts zur Anwendung kommen, wie beim Präsenzunterricht. So verbietet sich grundsätzlich eine Teilnahme von Eltern am Unterricht über Videokonferenz.
Daneben sind die datenschutzrechtlichen Vorgaben zu beachten. Insbesondere wird darauf hingewiesen, dass eine Aufzeichnung des per Videokonferenzdienstes stattfindenden Unterrichts nicht zulässig ist.