Jeder Schüler und jede Schülerin soll nach Möglichkeit den eingeschlagenen Bildungsweg erfolgreich beenden und den angestrebten Schulabschluss erreichen.
Wenn sich im Lauf des Schuljahres, z. B. anhand des Halbjahreszeugnisses herausstellt, dass die Versetzung gefährdet ist, wird die Schule eine individuelle Förderung festlegen, um eine Versetzung zu erreichen. Dazu ist sie nach § 59 Abs. 2 des Schulgesetzes verpflichtet. Es geht dabei nicht darum, den Schüler nur zu ermahnen, sich mehr anzustrengen, sondern für ihn einen koordinierten Förderplan zu erstellen.
Förderplan
Jede unterrichtende Lehrkraft muss hierfür zunächst die Leistungsrückstände des Schülers konkret beschreiben und eine Diagnose der Ursachen erstellen. Dann werden hieraus individuelle Fördermaßnahmen abgeleitet, die mit den Lehrkräften der Klasse koordiniert und in einem Förder- und Bildungsplan zusammengefasst werden.
Dieser Plan wird von der Klassenlehrerin mit dem Schüler und seinen Eltern besprochen. Eine Zielvereinbarung, die vom Klassenlehrer, den Eltern und dem Schüler unterschrieben wird, soll dokumentieren, welche Anstrengungen der Schüler leisten muss, um das Klassenziel zu erreichen und wie er von den seinen Eltern und seinen Lehrkräften unterstützt wird.
Damit dieser Prozess in allen Fällen erfolgreich durchlaufen werden kann, wird den Schulen zur Unterstützung ein Leitfaden sowie Formulare für die Diagnose, den Förderplan und die Zielvereinbarung zur Verfügung gestellt.