Wissenschaftliche Untersuchungen an Berliner Schulen

Symbolbild eines Kopfes mit einem Fragezeichen in der Mitte. Der Kopf ist umgeben von einem Labyrinth

Sie planen ein wissenschaftliches Projekt, in dem Daten in Berliner Schulen erhoben werden sollen? Dann benötigen Sie eine Genehmigung durch die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie.

Allgemeine Informationen

Genehmigung erforderlich
Größere Forschungsvorhaben sind genehmigungsbedürftig, aber auch kleinere empirische Studien im Rahmen von universitären Abschlussarbeiten (z.B. Master oder Promotion), mündliche (z.B. Interviews) oder schriftliche Befragungen der Schülerinnen und Schüler, Lehrkräfte oder weiteren schulischen Personals sowie alle Ton- oder Videoaufnahmen in Schulen.

Studien sollen inhaltlich und hinsichtlich der angestrebten Ergebnisse einen Bezug zum Erziehungs- und Bildungsauftrag der Schule haben. Wissenschaftliche Untersuchungen sind zulässig, sofern diese nur im Forschungsfeld Schule durchgeführt werden können, eine konkrete wissenschaftliche Fragestellung verfolgen und Erkenntnisse mit pädagogisch-wissenschaftlicher Relevanz zu erwarten sind.

Um sicherzustellen, dass die Schulen bei der Erfüllung ihres Bildungsauftrags nicht zu sehr beeinträchtigt werden, prüfen Sie bitte vorher, ob die Studie dringend im Feld Schule durchgeführt werden muss. Bildungsstudien außerhalb des Feldes Schule ohne Bezug zu konkreten Schulen (d. h. Teilnehmende nicht über die Schule anwerben + Erhebungen in außerschulischen Räumen wie z. B. in Universitätsräumen + in der außerschulischen Freizeit + keine Datenerhebung über konkrete Schulen oder über konkrete Personen/-gruppen an der Schule) sind in der Regel nicht zentral genehmigungspflichtig (der Datenschutz muss selbstverständlich dennoch eingehalten werden). Das kann bspw. bei Normierungsstudien zu bestimmten Instrumenten der Fall sein.

Genehmigung der Schulleitung
Im Rahmen von Unterrichtsversuchen, die während des Referendariats, des Praxissemesters oder bei Schulpraktika üblich sind, darf Folgendes ohne Genehmigung der SenBJF durchgeführt werden:
a) Unterrichtsbeobachtungen ohne Befragung der Schülerinnen und Schüler sowie
b) Befragungen der Schülerinnen und Schüler ohne Erhebung personenbezogener, personenbeziehbarer Daten oder besonderer Kategorien personenbezogener Daten (siehe FAQ zur Erläuterung).
Die Genehmigung der jeweiligen Schulleitung ist dabei jedoch voraussetzend. Der Schulleitung muss bekannt gemacht werden, wenn die Daten für weitere wissenschaftliche Zwecke genutzt werden sollen.

Erhebungen zur internen Evaluation (gemäß § 9 Abs. 2 SchulG Berlin), also Datenerhebungen, die von der Schule für die eigene Weiterentwicklung durchgeführt werden, sind ebenfalls nicht zentral genehmigungsbedürftig.

Abschlussarbeiten BA/MA(FETT)
Sie können Daten, die Sie im Rahmen Ihres Praxissemesters im Masterstudium erhoben haben, ohne zentrale Genehmigung für Ihre Abschlussarbeit nutzen.

Für eine Bachelor- oder Masterarbeit direkt ins Feld zu gehen und sensible Daten zu erheben ist eine besondere Herausforderung. Wir [und viele andere Bundesländer] empfehlen daher im Normalfall für Bachelor- und Masterarbeiten erst einmal auf kleinere Studien außerhalb des Feldes Schule (Teilnehmende nicht über die Schule anwerben; Befragungen etc. in Uniräumen) oder auf Sekundäranalysen (siehe Punkt Datensparsamkeit) zurückzugreifen um sich an die Komplexität eines Forschungsvorhabens anzunähern.
Abschlussarbeiten, die ins direkte Feld gehen und sensible Daten erheben, unterliegen hohen wissenschaftlichen und datenschutzrechtlichen Anforderungen. Lassen Sie sich bei der Antragsstellung unbedingt von Ihrer betreuenden Person an Ihrer Hochschule unterstützen.

Datensparsamkeit
Es gilt das Prinzip der Datensparsamkeit. Erheben Sie bitte nur die Daten, die Sie unbedingt benötigen, um Ihre Fragestellung zu beantworten. Erkundigen Sie sich vor Antragsstellung, ob Sie Ihre Frage mit Daten der Berliner Bildungsstatistik oder anderen Sekundärdaten (z. B. über VerbundFDB, Institut zur Qualitätsentwicklung im Bildungswesen für quantitative Daten, Forschungsdatenzentrum (FDZ) Bildung für qualitativ-rekonstruktive Daten oder Daten der nationalen Bildungsberichterstattung)

Datenschutz
Eine Genehmigung ist an die Bedingung geknüpft, dass die Erfüllung des Bildungs- und Erziehungsauftrages der Schule durch die Datenerhebung nicht unangemessen beeinträchtigt wird (§ 65 Abs. 2 SchulG) und die datenschutzrechtlichen Anforderungen eingehalten werden (§65 Abs. 3 SchulG).

Antragstellung

Ehe Sie einen Antrag stellen, informieren Sie sich bitte ausführlich auf der hiesigen Webseite (siehe auch FAQs) sowie zu den Datenschutzbestimmungen in der Bildungsforschung :

Die Teilnahme an Datenerhebungen ist immer freiwillig und eine Nicht-Teilnahme folgenlos. Darauf ist in den Schreiben und Erhebungsinstrumenten ausdrücklich hinzuweisen. Ausnahme bilden Datenerhebungen, die im Rahmen von internen und externen Evaluationen (§9 Abs. 4 SchulG) durchgeführt werden. Diese sind für die teilnehmenden Schülerinnen und Schüler, Lehrkräfte und schulischen Mitarbeitenden verpflichtend. Dazu zählen beispielsweise größere Datenerhebungen im Rahmen von Vergleichsarbeiten wie VERA, PISA, TIMSS, IGLU oder Ländervergleiche / Bildungstrends.

Ihrem Genehmigungsantrag legen Sie bitte folgende Unterlagen bei:
  1. Antragsformular
  2. Erklärung der Schulleitung
  3. Exposé mit ausführlicher Beschreibung der Erhebungsdurchführung
  4. Muster aller Erhebungsinstrumente
  5. Muster der informierten Einwilligung für alle teilnehmenden Zielgruppen (inkl. Informationsteil, datenschutzrechtliche Aufklärung und informierte Einverständniserklärung);
  6. Muster der informierten Einwilligung der Erziehungsberechtigten bei Schülerinnen und Schülern, die noch nicht das 14. Lebensjahr vollendet haben
  7. Informationsschreiben an die Schulleitung zur konkreten Information über die geplante Studie
  8. Muster der Codierungsliste (bei Panelstudien oder mehreren Datenquellen)
  9. Bestätigung der betreuenden Person der Arbeit (bei Qualifikationsarbeiten)

Hinweise zu den benötigten Dokumenten

  • Antragsformular

    Halten Sie sich bei dem Antrag kurz und antworten Sie so gut es geht in Stichworten. Das Formular hilft uns einen schnellen Überblick über Ihren Antrag zu erhalten. Ausführlichere Beschreibungen der Erhebungsdurchführung kommen in das Exposé.

  • Einverständniserklärung der Schule

    Vor Einholung der Genehmigung müssen Schulen für das Forschungsvorhaben gewonnen werden und zustimmen. Die Teilnahme der Schulen an Untersuchungen/Befragungen ist grundsätzlich freiwillig. Die Schulleitung muss bestätigen, dass die Schulkonferenz über das Vorhaben informiert wurde, bzw. wird.

    Die Zustimmung ist unter Vorbehalt, erst nach der Genehmigung durch die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Famile darf die Erhebung durchgeführt werden. Vorher sollten keine Erhebungstermine mit der Schule festgelegt werden. Der Erhalt der Genehmigung ist keine Verpflichtung für die Schulen. Schulen haben jederzeit das Recht von ihrer Zustimmung zurückzutreten. Nach der Genehmigung müssen die Schulen das Informationsschreiben für die Schulleitungen mit konkreten Informationen zur Studie und allen Instrumenten erhalten, um ausreichend informiert zu sein, wozu sie ihr Einverständnis geben.

    Die Schulerklärung ist Voraussetzung für die Antragsstellung. Ohne sie kann keine Genehmigung erfolgen bzw. das Genehmigungsverfahren nicht begonnen werden.

    Sonderfall Befragung von Schulpsychologinnen und -psychologen:
    Wenn Sie Schulpsychologinnen oder -psychologen befragen möchten, benötigen Sie die Einverständniserklärung der zuständigen SIBUZ-Leitung.

  • Exposé

    Bitte reichen Sie zusätzlich zum Antragsformular ein Exposé ein. Das Exposé umfasst alle Informationen, die nicht aus den anderen Unterlagen hervorgehen. Insbesondere muss Ihr genaues Vorgehen bei der Datenerhebung und der Umgang mit den Daten deutlich werden.

    Wenn Sie im Rahmen Ihres Studiums (z.B. Master) eine Abschluss- oder Qualifikationsarbeit schreiben, brauchen Sie das Exposé nur dann einreichen, wenn Sie eine Studie mit mehreren Erhebungszeitpunkten durchführen, mehrerer Datenquellen miteinander verknüpfen, personenbezogene Daten oder besondere Kategorien personenbezogener Daten erheben wollen. Stimmen und Bildaufnahmen von Personen in Ton- und Audioaufnahmen sind per se personenbezogene Daten und erfordern daher immer ein Exposé.

  • Erhebungsinstrumente

    Reichen Sie bitte alle Fragebögen, Tests oder Leitfäden (z.B. für Interviews oder Videographien) in ihrer endgültigen Fassung ein. Im Nachhinein darf lediglich die Formatierung angepasst werden. Sollten Sie Forschungsmethoden nutzen, die formative Erhebungen erfordern und somit ggf. auch Anpassungen in den Erhebungsinstrumenten, dann machen Sie das im Exposé deutlich und sprechen das individuell mit uns ab.

    Wenn Sie mit standardisierten und validen Skalen/Instrumenten arbeiten, dann geben Sie im Antragsformular bitte die Quelle des Instruments an. Listen Sie hier lediglich die anvisierte Durchführungszeit und abgefragten Kategorien auf und machen Sie deutlich, ob und welche personenbezogenen Daten erhoben werden.

    Versuchen sie Freitextfelder zu vermeiden oder so wenig wie möglich zu nutzen. Verwenden Sie beispielsweise die Antwortmöglichkeit „Sonstiges“, wenn das nicht geht, dann geben Sie bitte den Hinweis „Bitte keine personenbezogenen Angaben“. Ebenso ist auf das sogenannte Reanonymisierungspotenzial zu achten, d.h. allgemeine Fragen sind unproblematisch (z.B. „Wurdest du in Deutschland geboren? Ja/ Nein“), wohingegen konkretere Fragen problematisch für die Genehmigung sein können (z.B. „In welchem Land wurdest du geboren?“).

    Auch Schülerteilnahmelisten/Codierungslisten sowie Beobachtungsbögen müssen eingereicht werden.

    Tendenziell ist darauf zu achten, dass möglichst wenige personenbezogene Daten in den Fragebögen erhoben werden, und wenn, dann nur solche, die für den Zweck der Studie absolut unerlässlich sind. Das Erheben von Namen und Geburtsdaten ist unzulässig.

    Strikt einzuhalten ist das Recht der informationellen Selbstbestimmung. So ist das Einholen von Informationen über Dritte (also z. B. über Erziehungsberechtigte) zustimmungspflichtig. Fragen nach den Bildungsabschlüssen der Eltern, Einkommen, Berufen etc. bedürfen der schriftlichen Zustimmung der Erziehungsberechtigten oder aber eines separaten Fragebogens für Erziehungsberechtigte.

  • Formblatt zur informierte Einwilligung für alle teilnehmenden Zielgruppen

    Alle Zielgruppen der Erhebung erhalten ein Anschreiben, welches sie über die Studie informiert, auf dessen Grundlage sie sich für oder gegen eine Teilnahme entscheiden können.

    Das Anschreiben besteht in der Regel aus drei Teilen: 1) Informationsteil, 2.) datenschutzrechtliche Aufklärung, 3.) informierte Einwilligungserklärung. Werden keine personenbezogenen oder besonderen Kategorien personenbezogener Daten erhoben (auch keine Video- oder Tonaufnahmen), dann entfällt die datenschutzrechtliche Aufklärung.

    Formulierungsbeispiele für das Formblatt zur informierte Einwilligungen finden sie hier (bitte nutzen Sie diese und passen Sie diese an die Bedürfnisse und Möglichkeiten der eigenen Studien an).

    Folgende Zielgruppen müssen eine informierte Einwilligung erhalten:
    • Schulleitungen, Lehrkräfte oder weiteres pädagogisches Personal:
      1 informierte Einwilligung – förmliche Anrede, keine vereinfachte Sprache
    • Kinder und Jugendliche unter 14 Jahren:
      Für Eltern/Erziehungsberechtigte: 1 informierte Einwilligung – förmliche Anrede, ggf. in leichter Sprache, wenn viele Schülerinnen und Schüler nicht deutscher Herkunftssprache die Schule besuchen.
      Für Kinder: 1 Studieninformation – kindgerecht aufbereitet, sehr leichte Sprache, ggf. nur eine kurze Seite.
    • Jugendliche über 14 Jahre:
      1 informierte Einwilligung –(informelle Anrede möglich), ggf. in leichter Sprache
      1 Studieninformation für Eltern (eine Seite)

    Achten Sie in allen drei Teilen des Anschreibens unbedingt darauf, dass die Angaben verständlich für die Zielgruppe sind (besonders bei Schülerinnen und Schülern), es eine klare Zweckbindung der Datenverarbeitung gibt und dass die Freiwilligkeit und Folgenlosigkeit der Nicht-Teilnahme sowie die Möglichkeit des Widerrufs deutlich hervorgeht.

    1. Informationsteil
    Inhalt des Informationsteils der Einwilligung ist:
    a) Hinweis auf Freiwilligkeit und, dass die Nichtteilnahme keine negativen Konsequenzen nach sich zieht,
    b) Erklärung, dass keine Weitergabe von personenbezogenen oder personenbeziehbaren Daten an Dritte, sondern eine Weitergabe nur an die am Projekt beteiligten Personen erfolgt,
    c) Erklärung über Form der Veröffentlichung der zusammengefassten Ergebnisse, insbesondere, ob diese nur für Masterarbeiten oder auch in anderen Formaten wie Fachjournals oder auf Konferenzen veröffentlicht werden sollen,
    d) eine Kontaktadresse an die Rückfragen gestellt werden kann.

    Orientieren Sie sich bei der Formulierung des Informationsteils gern an den Formulierungsbeispielen des VerbundFDB (Seite 2).

    2. Datenschutzrechtliche Aufklärung
    Bei Erhebungen in Schulen werden häufig personenbezogene oder personenbeziehbare Daten erhoben, z.B. das Alter, Angaben zur Schullaufbahn, Angaben zur Migrationsgeschichte (z.B. Sprache, Herkunft, Nationalität). Sobald personenbezogene Daten erhoben werden, müssen die Befragten darüber informiert werden, wie der Schutz ihrer Daten gewährleistet wird, welche Rechte sie haben und sie müssen in die Datenerhebung einwilligen (Art. 4 Nr. 11 DSGVO).

    Die datenschutzrechtliche Aufklärung muss folgende Angaben beinhalten: Zugrundeliegende Datenschutz-Richtlinien, Hinweis auf Datenarten, Verwendungszwecke, Aufbewahrung und Zugriff, Veröffentlichung der Ergebnisse, eventuell Nachnutzung der Daten, Hinweis auf die Rechte der Betroffenen und die Kontaktdaten der verantwortlichen Stellen.

    Orientieren Sie sich bei der Formulierung der datenschutzrechtlichen Aufklärung gern an den Formulierungsbeispielen des VerbundFDB und passen Sie diese Formulierungen für Ihre eigenen Studien an.

    Zusätzlich zu den allgemeinen datenschutzrechtlichen Bestimmungen sind in Berlin noch folgende Punkte aufzuführen:
    a) Eine Erklärung, dass die Verarbeitung der personenbezogenen oder personenbeziehbaren Daten derart erfolgt, dass Rückschlüsse auf Einzelpersonen innerhalb der Ergebnisdarstellung ausgeschlossen sind.

    b) Die Angabe des konkreten Zeitpunkts der vollständigen Anonymisierung des erhobenen Datensatzes, womit die Löschung sowohl der personenbezogenen Daten als auch der personenbeziehbaren Daten erfasst ist, und damit der konkrete Zeitpunkt, ab wann ein Widerspruch nicht mehr möglich ist (z.B. nach Löschung der personenbezogenen Daten oder nach Abgabe des Fragebogens, wenn kein Personenbezug mehr möglich ist – Beispiel: nach Abgabe der Masterarbeit, ca. im Juli 2024).
    c) Angabe des konkreten Zeitpunkts der Löschung der Daten sowie der datenschutzgerechten Vernichtung der Rohdaten (z.B. ausgefüllte Fragebögen/Onlinefragebögen, Tonaufnahmen, Videoaufzeichnungen) im Rahmen der Anfertigung von Masterarbeiten.
    d) Benennung der Ansprechperson für die Einhaltung des Datenschutzes und für den etwaigen Vollzug des Widerrufsrechts unter Nennung der Kontaktdaten.
    e) Information, was jene Kinder während der Erhebung machen, die nicht teilnehmen, insofern die Erhebung innerhalb des Unterrichts stattfindet.

    Eine Nachnutzung der Daten ist erlaubt, sofern die Daten einem offiziellen bildungswissenschaftlichen Datenarchiv übergeben werden. Die Teilnehmenden müssen Kenntnis über die Nachnutzung der Daten aus dem Formblatt zur informierten Einwilligung erlangen. Die Zustimmung der Teilnehmenden über die Nachnutzung ist einzuholen.

    3. Informierte Einwilligungserklärung
    Die informierte Einwilligungserklärung besteht aus Textpassagen zur Informiertheit, Hinweisen zur Freiwilligkeit, Folgenlosigkeit bei Nichtteilnahme, Widerrufsrecht, zur Aufbewahrung der Einwilligungserklärung sowie aus der Erklärung selbst. Die Einwilligung zur Erhebung von Daten muss nach Art 4. Nr. 11 DSGVO gegeben werden, sie muss jedoch nicht in jedem Fall durch eine Unterschrift erteilt werden. Die Einwilligung kann auch mündlich oder durch die Teilnahme an der Erhebung erklärt werden.

    Bei Kindern und Jugendlichen unter 14 Jahren
    • bedarf es zwei Anschreiben, wobei ein Anschreiben den Erziehungsberechtigten und das zweite Anschreiben in einem altersspezifischen Wortlaut den Schülerinnen und Schülern auszuhändigen ist,
    • sowie eine Erklärung, dass keine Verarbeitung von personenbezogenen oder personenbeziehbaren Daten erfolgt, sofern keine Einwilligung der Erziehungsberechtigten vorliegt.
    • Auch bei Einwilligung der Erziehungsberechtigten kann das Kind freiwillig über seine Teilnahme entscheiden.

    Die Einwilligungserklärung muss einen Bereich zum Abtrennen aufweisen, den die Erziehungsberechtigten des Kindes unterschreiben und der Schule zurückreichen müssen. Die Einwilligungserklärung muss in der Schule (!) in der Regel für ein Schuljahr archiviert werden.

    Orientieren Sie sich bei der Formulierung der Einwilligungserklärung gern an den Formulierungsbeispielen des VerbundFDB (Seite 6-7).

  • Informationsschreiben an die Schulleitung

    Das Informationsschreiben an die Schulleitung soll konkrete Informationen über die geplante Studie enthalten, d.h. über Fragestellung(en), Ziel(e), Durchführung und Datenschutzregelungen. Zudem müssen den Schulleitungen die Muster aller Instrumente vorliegen, sodass sie sie für alle Teilnehmenden zur Ansicht in der Schule auslegen können. Durch das Informationsschreiben soll die Schulleitung ausreichend darüber informiert werden, wozu das Einverständnis gegeben wird. Das finale Informationsschreiben wird verschickt, wenn Sie die Genehmigung der Senatsverwaltung erhalten haben.

    Bevor Sie den Genehmigungsantrag bei uns einreichen, müssen Sie natürlich Schulen für die Teilnahme gewinnen und die Einverständniserklärung der Schulkonferenz einholen. Sie können ein erstes Informationsschreiben zu diesem Zeitpunkt schon an die Schulleitungen schicken. Sobald die Studie von uns genehmigt wurde, müssen Sie aber das von uns kommentierte Informationsschreiben mit allen Erhebungsinstrumenten erneut an die Schulen schicken. Erst nach diesem Informationsschreiben erteilen die Schulen ihr finales Einverständnis.

  • Muster der Codierungsliste

    Bei Panelstudien oder der Verbindung verschiedener Datenquellen (z. B. Lehrkräfte-Fragebogen mit Schülerbefragung) werden Verfahren zur Wiedererkennung der Befragten eingesetzt, z. B. über Codierungslisten.

  • Bestätigung der betreuenden Person an der Hochschule

    Bei Qualifikationsarbeiten ist die Bestätigung der betreuenden Person (in der Regel Mitarbeitende der Hochschule) erforderlich.

Formulare

  • Antragsformular

    PDF-Dokument (1.3 MB) - Stand: 19. Juli 2024

  • Einverständniserklärung der Schule

    Schulkonferenz ist/wird über das Forschungsvorhaben informiert

    PDF-Dokument (152.9 kB)

  • Exposé mit ausführlicher Beschreibung der Erhebungsdurchführung

    Bei geplanten Ton- oder Videoaufnahmen zwingend notwendig!

    DOCX-Dokument (30.3 kB)

Das ausgefüllte Antragsformular und die Unterlagen (als einzelne Dateien mit jeweils präziser Beschriftung, um welches Dokument es sich handelt, z. B. Informierte Einwilligungen für Schülerinnen und Schüler, Informierte Einwilligungen für Lehrkräfte, etc.) senden Sie bitte ausschließlich per E-Mail an:

Sie erhalten innerhalb von zwei Wochen eine Bestätigung über den Eingang Ihrer Unterlagen. Die Bearbeitung des Antrags dauert in der Regel 4-6 Wochen. Der Bearbeitungszeitraum verlängert sich, sofern die eingereichten Unterlagen nicht vollständig oder ohne Nachbesserungsbedarf genehmigungsfähig sind.

FAQ - Häufig gestellte Fragen zur Antragstellung

  • FAQ - Häufig gestellte Fragen zur Antragstellung

    PDF-Dokument (1.5 MB)