Das Bundesinstitut für Berufsbildung führt rund 325 anerkannte Ausbildungsberufe auf. Jugendliche, die einen dieser Berufe erlernen möchten, suchen sich hierfür den entsprechenden Ausbildungsbetrieb. Mit diesem schließt der oder die Auszubildende einen Ausbildungsvertrag, der unter anderem auch die Ausbildungsvergütung regelt.
Nach den Bestimmungen im Berufsbildungsgesetz beträgt die Mindestausbildungsvergütung im 1. Ausbildungsjahr 620 Euro im Monat (bezogen auf den Ausbildungsstart im Jahr 2023). In vielen Berufen erhält man jedoch mehr als den „Azubi-Mindestlohn“.
Ausbildungsvertrag
Den Ausbildungsvertrag reicht der Betrieb bei der zuständigen Stelle (Kammer oder Innung) zur Registrierung ein. In vielen Unternehmen beginnt das erste Ausbildungsjahr am 1. August oder 1. September; einige Ausbildungen starten auch später, beispielsweise zum Februar/März.
Berufsschulpflicht
Wer eine duale Berufsausbildung macht, ist berufsschulpflichtig und wird deshalb bei der für den jeweiligen Beruf zuständigen Berufsschule vom Betrieb angemeldet. In Berlin sind die Berufsschulen wesentlicher Bestandteil der Oberstufenzentren (OSZ), die nach Berufsfeldern bzw. Berufsfeldschwerpunkten eingeteilt sind. In Ausbildungsberufen mit einer sehr hohen Anzahl von Berufsschülern/innen gibt es manchmal mehr als ein einziges OSZ. Die Schulbehörde trifft hier entsprechende organisatorische Regelungen, welche Berufsschule für welchen Betriebsstandort zuständig ist. Welcher Beruf an welcher Berufsschule unterrichtet wird, entnehmen Sie bitte der alphabetischen Liste im Berufskatalog.
Als Partnerin in der Berufsausbildung versorgt die Berufsschule die Auszubildenden mit den erforderlichen fachtheoretischen Kenntnissen, die zusammen mit der praktischen Ausbildung im Betrieb einen erfolgreichen Prüfungsabschluss in dem jeweiligen Beruf gewährleisten.
Lernfelder
Der berufsfeldbezogene Unterricht erfolgt in sogenannten „Lernfeldern“, die mithilfe komplexer Handlungs- und Lernsituationen die zu erwerbenden Kompetenzen während der mehrjährigen Ausbildungszeit vermitteln. Auf dem Stundenplan stehen jedoch auch allgemeinbildende Fächer, wie etwa Wirtschafts- und Sozialkunde, Deutsch, Englisch, Sport/Gesundheitsförderung. Bei erfolgreichem Berufsschulabschluss und entsprechenden Leistungsvoraussetzungen können Schulabschlüsse (BBR, eBBR oder MSA) ohne Zusatzprüfung erworben werden.
Berufsschultage
Für die meisten Ausbildungsberufe sind zwei Berufsschultage mit insgesamt 12 – 15 Unterrichtsstunden vorgesehen. Welche Wochentage das sind, bestimmt die Berufsschule. In Schulferienzeiten sind Auszubildende an diesen Tagen im Betrieb. Die Schule kann den Unterricht aber auch in Blockform organisieren, dann haben Auszubildende beispielsweise im regelmäßigen Wechsel eine ganze Woche Berufsschulunterricht und zwei Wochen betriebliche Ausbildung.