Möchten Sie sich nach Ihrem Schulabschluss oder der Berufsausbildung weiterqualifizieren und streben ein Studium an? Dann benötigen Sie die allgemeine Hochschulreife (Abitur) als Zugangsberechtigung.
Das Abitur können Sie an einem Kolleg im Tagesunterricht oder als Berufstätiger in Abendkursen an einem Abendgymnasium nachholen. Aufnahmevoraussetzung für alle Kollegs und Abendgymnasien ist, dass Sie
- im Schuljahr der Anmeldung mindestens das 18. Lebensjahr vollenden,
- mindestens die Berufsbildungsreife oder eine gleichwertige Schulbildung besitzen und
- eine abgeschlossene Berufsausbildung oder eine mindestens zweijährige geregelte Berufstätigkeit nachweisen können.
Abgeleisteter Wehrdienst, Ersatzdienst, nachgewiesene Arbeitslosigkeit bis zu 1,5 Jahren und das Führen eines Haushalts mit mindestens einem Kind oder einer pflegebedürftigen Person können als Berufstätigkeit anerkannt werden.
Als Berufstätigkeit gelten darüber hinaus auch eine abhängige Beschäftigung im Rahmen des Arbeitsförderungsgesetzes im Umfang von mindestens 20 Wochenstunden sowie ggf. nicht abgeschlossene Berufsausbildungen bis zur Hälfte der vorgeschriebenen Ausbildungszeit und Praktika mit einer Mindestdauer von 3 Monaten.