Eine Anerkennung von Einrichtungen/Trägern der Erwachsenenbildung sowie die finanzielle Förderung von anerkannten Einrichtungen zur Projektförderung ist im Erwachsenenbildungsgesetz vorgesehen. Einrichtungen, welche Aufgaben der Erwachsenenbildung gemäß § 2 Erwachsenenbildungsgesetz wahrnehmen, können gemäß § 3 Erwachsenenbildungsgesetz eine Anerkennung ihrer Einrichtung als anerkannte Einrichtung der Erwachsenenbildung in Berlin beantragen.
Online-Antrag
Zur Antragstellung nutzen Sie bitte das Online-Verfahren unter dem folgenden Link:
Erwachsenenbildung – Anerkennung von Einrichtungen im Land Berlin beantragen