Bürokommunikation und Personalverwaltung, Information von Schülerinnen, Eltern und Kollegen, Verwaltung von Daten und Budget – das sind nur einige der vielfältigen Tätigkeiten der Schulsekretärinnen. Ohne diese verantwortliche Arbeit wäre ein geordneter Schulbetrieb kaum möglich. Mit der wachsenden Selbstständigkeit und Eigenverantwortlichkeit der Schulen hat sich das Aufgabenspektrum der Schulsekretärinnen grundlegend verändert.
Schulsekretärinnen gehören seit 1. Januar 2014 zum Personal der Senatsverwaltung. Die Schulsekretärinnen und Schulsekretäre an allgemeinbildenden Schulen, die bis zum 31. Dezember 2013 zum Personal der Bezirksämter gehörten, werden nunmehr zentral durch die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie verwaltet.
Damit wurden sie den Lehrkräften und dem weiteren pädagogischen Personal gleichgestellt. Die zentrale Zuständigkeit ermöglicht eine bessere Steuerung und optimierte Personalentwicklung.
Mit diesem Wechsel der Dienstbehörde wurde auch die Aufgabenkreisbeschreibung der Schulsekretäre modernisiert und an die Realität im Sekretariat angepasst.