Auslandsdienstlehrkräfte müssen zum Zeitpunkt der Bewerbung bereits im innerdeutschen Schuldienst tätig sein.
Bewerbung
Ihre Bewerbung leiten Sie über den Dienstweg (Schulleitung, zuständige Schulaufsicht, Lehrerpersonalstelle) inkl. einer Kopie der dienstlichen Beurteilung an die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie (Referat II D) weiter.
Freistellung
Nach erfolgter Freistellung durch den Dienstherrn wird Ihre Bewerbung in das Online-Portal der ZfA eingestellt. Sollte eine passende Stelle gefunden werden, leitet die ZfA Ihren Vertrag an die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Sport weiter, so dass Sie für den Auslandsschuldienst beurlaubt werden können.
Zuwendungen
Als Auslandsdienstlehrkraft erhalten Sie monatliche Zuwendungen von der ZfA, die aus einem steuerpflichtigen Inlandsteil und einem steuerfreien Auslandsteil bestehen. Der Einsatz erfolgt weltweit an einer der Deutschen Auslandsschulen oder an Europäischen Schulen.
Wer kann sich als Auslandsdienstlehrkraft bewerben?
Grundsätzlich können Lehrerinnen oder Lehrer als Auslandsdienstlehrkraft freigestellt werden, die:- bereits im innerdeutschen Schuldienst auf Lebenszeit verbeamtet oder unbefristet als Angestellte tätig sind,
- nach dem Referendariat mindestens drei Jahre im innerdeutschen staatlichen Schuldienst unterrichtet haben,
- zum Zeitpunkt des Dienstantritts im Ausland das 63. Lebensjahr noch nicht vollendet haben,
- nach einer Tätigkeit im Auslandsschuldienst zum Zeitpunkt einer Zweitbewerbung mindestens drei Jahre im innerdeutschen Schuldienst beschäftigt waren,
- sich fachlich wie auch pädagogisch überdurchschnittlich bewährt haben.
Was muss bei einer Bewerbung beachtet werden?
Eine Bewerbung sollte folgende Unterlagen in jeweils dreifacher Ausführung enthalten:- Freistellungsvermerk der zuständigen Schulaufsicht
- Ausdruck des ZfA-Personalbogens für Auslandsdienstlehrkräfte inklusive Anlagen
- tabellarischer Lebenslauf
- Kopie der aktuellen Beurteilung
- ggf. Nachweise über Fortbildungsveranstaltungen usw.
Hinweise zur Freistellung, Beurlaubung und Funktionsstellenbewerbung
Freistellung:
Eine Freistellung erfolgt grundsätzlich über vier Schuljahre. Während dieser Zeit können Sie Vermittlungsangebote annehmen, sofern der Vertragsabschluss innerhalb der im Freistellungsschreiben angegebenen Frist erfolgt.
Dauer der Beurlaubung:
Sie schließen den Arbeitsvertrag mit der Auslandsschule in der Regel für zunächst drei Jahre ab. Erstbewerber ohne Funktion können für einen Zeitraum von bis zu sechs Jahren für den Auslandsschuldienst beurlaubt werden.
Zweit- oder Funktionsstellenbewerber bzw. Erstbewerber, die im Laufe ihres Auslandsaufenthaltes eine Funktion übernommen haben, können für einen Zeitraum von bis zu acht Jahren, an Europäische Schulen von bis zu neun Jahren, für den Auslandsschuldienst beurlaubt werden.
Verlängerungsanträge werden nach Absprache mit der Schule und der Auslandsdienstlehrkraft von der ZfA an die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie (Referat II D) gerichtet.
Bewerbungen auf ausgeschriebene Funktionsstellen:
Bewerbungen auf ausgeschriebene Funktionsstellen müssen sich explizit auf die jeweilige Ausschreibung beziehen. Achten Sie deswegen bei Ihrer Bewerbung darauf, ob Sie alle aufgeführten Anforderungen erfüllen.
Die genaue Bewerbungsfrist finden Sie in der Stellenausschreibung der ZfA. Ihre Bewerbung reichen Sie bitte in dreifacher Ausfertigung ein. Sie muss auf dem Dienstweg und vor Ablauf der Frist sowohl bei der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie (Referat II D) wie auch bei der ZfA eingegangen sein.
Wenn Sie sich auf mehrere Funktionsstellen gleichzeitig bewerben, so sollte dies aus Ihrem Anschreiben hervorgehen. Bei Erfüllung der Kriterien wird Ihre
Bewerbung mit einem Freistellungsschreiben an die ZfA weitergeleitet, die über die Aufnahme in die Bewerberdatei entscheidet. Die Freistellung erfolgt ab dem Datum des Dienstantritts.