Wenn Sie nicht als Seminarleiterin, Seminarleiter, Fachseminarleiterin, Fachseminarleiter, Schulberaterin oder Schulberater tätig waren oder sind und auch keine Weiterbildung oder Studien gemäß der Weiterbildungsverordnung durchlaufen haben, müssen Sie Fortbildungen im Umfang von 30 Zeitstunden (1.800 Minuten) durchlaufen. Anrechenbar sind Fortbildungen seit 2004.
Anerkannt werden Fortbildungen zur Förderung pädagogischer Kompetenzen (fachlich, methodisch, sozial). Nicht anerkannt werden z. B. Präsenztage, die ausschließlich Konferenzcharakter (in Hinsicht auf Organisation) haben, reine Schulverwaltungsthemen, Verwaltungs- und Dienstrecht, Erste-Hilfe-Kurse, Dienstbesprechungen, allgemeine Sitzungen etc.
Zur Dokumentation der Fortbildungen gibt es ein gesondertes Formblatt, das Sie Ihrer Schulleitung vorlegen. Konkrete und detaillierte Nachweise über einzelne Fortbildungen, die absolviert wurden, sind für die Antragstellung nicht erforderlich. Es genügt die Kenntnis der Schulleiterin bzw. des Schulleiters darüber, dass Sie die Fortbildungsverpflichtung erfüllt haben und ihre bzw. seine schriftliche Bestätigung auf dem Antragsformular. Der Schulleiterin bzw. dem Schulleiter bleibt es jedoch freigestellt, Fortbildungsnachweise von Ihnen zu verlangen, wenn sie bzw. er dies als notwendig für die Erteilung der Bestätigung erachtet.