Die Kompetenzen der Ost-Berliner Stadtverwaltung waren ebenso wie die der Oberbürgermeister eingeschränkt. Es bestand eine weitgehende Abhängigkeit von den Vorgaben der Partei- und Staatsführung, insbesondere von der Ost-Berliner SED-Bezirksleitung. Seit 1976 gehörte der Ost-Berliner Oberbürgermeister auch dem Ministerrat der DDR an. Der Ost-Berliner Magistrat unterstand dem Ministerrat der DDR und war mehr diesem gegenüber verantwortlich als der Stadtverordnetenversammlung, die ihn wählte. Ebenso wie bei Volkskammerwahlen wurde den Bürgern bei Kommunalwahlen eine Einheitsliste der “Nationalen Front” vorgelegt, in der die “Massenorganisationen” und Parteien der DDR unter Führung der SED zusammengefasst waren. Die Stadtverordnetenversammlung tagte in der Regel nur viermal jährlich.
Die Ost-Berliner Oberbürgermeister 1948-1990
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