Der liberale Geist der Revolution von 1848 und das neue demokratische Bewusstsein hatten in den Wahlen zur Berliner Stadtverordnetenversammlung, die ebenfalls im Mai 1848 abgehalten wurden, noch kaum Niederschlag gefunden. Im Gegensatz zu den vorangegangenen Wahlen zur Deutschen und zur Preußischen Nationalversammlung waren in Berlin auf Grundlage der Städteordnung des Freiherrn vom und zum Stein von 1808 nur rund 25.000 Bürger mit entsprechendem Besitz bzw. Einkommen wahlberechtigt. Die Stadtverordnetenversammlung repräsentierte dementsprechend auch nur das Besitzbürgertum und tat sich mit demokratischen Initiativen nicht besonders hervor. Zudem setzte sich schon im Frühjahr 1849 überall in Deutschland die Reaktion durch. Vom preußischen König Friedrich Wilhelm IV. wurde nun das allgemeine Wahlrecht wieder abgeschafft und durch das vom Steueraufkommen abhängige Dreiklassen-Wahlrecht ersetzt, welches in Preußen bis zum Ende des Ersten Weltkrieges Gültigkeit behalten sollte. 1850 wurde auch in Berlin das Dreiklassen-Wahlrecht eingeführt. Verbunden mit der neuen Preußischen Gemeindeordnung, die in diesem Jahr die Stein’sche Städteordnung ablöste, wurden außerdem die kommunalen Rechte eingeschränkt sowie die Stellung des Bürgermeisters und des Gemeindevorstandes gegenüber den Stadtverordneten gestärkt.
Märzrevolution und Ära Hinckeldey 1848-1856
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