Berliner Ehrennadel für besonderes soziales Engagement

Ehrennadel

Jedes Jahr verleiht der Berliner Senat an verdiente Bürgerinnen und Bürger die “Berliner Ehrennadel für besonderes soziales Engagement”. Die Verleihung findet im Herbst statt. Bis zum 31. März können bei der Senatsverwaltung für Arbeit, Soziales, Gleichstellung, Integration, Vielfalt und Antidiskriminierung Vorschläge für die Verleihung eingereicht werden. Es handelt sich dabei um Ausschlussfristen.

Nach den Richtlinien der Sozialverwaltung wird die Ehrennadel an Personen verliehen, die sich durch mindestens zehnjährige, freiwillige Tätigkeit in Vereinen, Organisationen und Initiativen oder bei der Betreuung und Begleitung von Personen herausgehobene Dienste erworben haben.

Alle Bürgerinnen und Bürger haben ein Vorschlagsrecht. Der Vorschlag muss vollständig bis zu dem o.g. Termin eingereicht werden und persönliche Angaben wie Vor- und Familienname, Geburtstag, Staatsangehörigkeit, Beruf zum Zeitpunkt des Vorschlags und Kontaktdaten (Anschrift, Telefonnummer und oder E-Mail), Angaben über bisher erhaltene Titel, Auszeichnungen und Ehrungen, sowie eine ausführliche Begründung des Vorschlags enthalten.

Die Auswahl der jährlich 24 zu ehrenden Personen trifft ein Auswahlgremium.

Über das Formular der Senatsverwaltung für Arbeit, Soziales, Gleichstellung, Integration, Vielfalt und Antidiskriminierung können Sie Ihre Vorschläge für die Verleihung der Berliner Ehrennadel direkt einreichen. Bitte beachten Sie, dass die Senatsverwaltung für Arbeit, Soziales, Gleichstellung, Integration, Vielfalt und Antidiskriminierung für die Verarbeitung der Daten verantwortlich ist.