Gut! Seit dem Abschluss des „Zukunftspaktes Verwaltung“ im Mai 2019 wurde Einiges erreicht, aber genug bleibt noch zu tun. Denn gesamtstädtische Zielvereinbarungen werden für gemeinsame Ziele von Senat und allen Bezirken gebraucht, insbesondere bei den Themen, die sie nur Hand in Hand umsetzen können.
Was wurde konkret erreicht?
In der vergangenen Legislaturperiode wurden wichtige Grundlagen geschaffen (wie z. B. ein Pilotierungskonzept und eine Muster-Zielvereinbarung für die fachlichen Zielvereinbarungen) und auf dieser Grundlage Pilotierungen durchgeführt. In der Baumpflege wurde die erste Vereinbarung unterzeichnet. Bei den Bürgerämtern ist die Ziellinie in greifbarer Nähe: Der Unterschriftenprozess läuft auf Hochtouren (Stand 23.09.2021). Bei den Sozialen Wohnhilfen der Sozialämter wurde eine Zielvereinbarung von Senats- und Bezirksebene auf Fachebene erarbeitet. Diese ist zurzeit in der politischen Abstimmung mit den Bezirken.
Ein weiterer wichtiger Schritt: Gesamtstädtische Zielvereinbarungen wurden als Instrument gesetzlich verankert. Mit Beginn der neuen Legislaturperiode tritt § 6a Allgemeines Zuständigkeitsgesetzt (AZG)” in Kraft . Dort sind nähere Vorgaben, z. B. zu den Vereinbarungspartner*innen und den Inhalten, zu finden.
Was wurde bislang gelernt?
Miteinander und voneinander lernen sind das „A und O“! Senats- und Bezirksebene erarbeiten die Zielvereinbarungen gemeinsam. Dabei fließen sowohl Fach- als auch Finanzperspektive ein. Zudem tauschen sich die Piloten der einzelnen Politikfelder untereinander aus. Die Pilotierungsphase wurde von der Senatskanzlei mit den beteiligten Akteur*innen ausgewertet. Ergebnis ist der „Kompass zur erfolgreichen Erarbeitung von gesamtstädtischen Zielvereinbarungen“, der als Unterstützung für die Berliner Verwaltung eine Reihe von Erfolgsfaktoren und Tipps zur Vorgehensweise bereithält.
Wie geht‘s weiter?
Volle Kraft voraus! Alle Piloten wollen ihre Arbeit fortsetzen und neue Themenfelder sollen sich anschließen. Dazu gehören Radverkehr, Öffentliche Bibliotheken, Grünanlagen, Öffentlicher Gesundheitsdienst und Freiwilligenagenturen. Die Vorbereitungen laufen!
Grundlage hierfür soll erstmalig eine politische Zielvereinbarung sein, die in der neuen Legislaturperiode zwischen der/dem Regierenden Bürgermeister*in und allen Bezirksbürgermeister*innen abgeschlossen werden soll. Darin werden gemeinsame politische Ziele von Senat und allen Bezirken festgehalten. Ein Muster für die politische Zielvereinbarung sowie eine Handreichung wurden bereits erarbeitet.
Fragen?
Bei Fragen steht das Team der gesamtstädtischen Verwaltungssteuerung unter verwaltungssteuerung@senatskanzlei.berlin.de gerne zur Verfügung.