Wissenswertes über die Ministerpräsidentenkonferenz

Sonder-MPK am 10.05.2023 im Bundeskanzleramt

Sonder-MPK der Länderchefinnen und Länderchefs am 10. Mai 2023 in Berlin mit anschließender Beratung mit dem Bundeskanzler im Bundeskanzleramt

Die Ministerpräsidentenkonferenz (MPK) ist Ausdruck eines gelebten Föderalismus. Sie ist ein Gremium der Selbstkoordination der Länder, die auf diese Weise ihre Interessen gegenüber dem Bund vertreten. Sie hat sich aus dem Bedürfnis der Länder heraus entwickelt, außerhalb des formalen Gesetzgebungsverfahrens im Bundesrat ein weiteres Gremium zur Diskussion und Beschlussfassung bei länderspezifischen Themen zu schaffen.

Die regelmäßigen Sitzungen der MPK finden viermal jährlich statt. Zweimal – im Sommer und im Dezember – kommen die Regierungschefs der Länder unmittelbar im Anschluss an die MPK zu einer Besprechung mit der Bundeskanzlerin zusammen. Bei besonderem Beratungsbedarf – wie z. B. während der Corona-Pandemie oder auch wegen des völkerrechtswidrigen Angriffs Russlands auf die Ukraine – treffen sich die Regierungschefs der Länder über die regelmäßigen Ministerpräsidentenkonferenzen hinaus zu Sonderkonferenzen. Die Ministerpräsidentenkonferenzen werden jeweils durch entsprechende Konferenzen der Chefs der Staats- und Senatskanzleien der Länder (CdS-Konferenzen) vorbereitet.

Der Vorsitz wechselt jährlich im Herbst zwischen den Ländern.

Grundlagen und Verfahren

Die MPK wurde auf Initiative der Ministerpräsidenten als “Gremium der Selbstkoordination” der Länder ins Leben gerufen. Ziel ihrer Beratungen ist die Abstimmung gemeinsamer Positionen der Länder untereinander bzw. gegenüber dem Bund in wichtigen politischen Fragen außerhalb des normalen Gesetzgebungsverfahrens. Anders als der Bundesrat ist sie kein Verfassungsorgan. Sie findet ihre Grundlage im Bundesstaatsprinzip des Grundgesetzes, nach dem sowohl der Gesamtstaat Bundesrepublik als auch die Länder eigene Staatsqualität haben. Daraus folgt das Recht jedes einzelnen Landes, die ihm überantworteten Kompetenzfelder eigenverantwortlich zu gestalten und dabei mit anderen Ländern zusammenzuarbeiten. Das impliziert auch die Möglichkeit, die dazu notwendigen Instrumente und Institutionen wie die Ministerpräsidentenkonferenz oder Fachministerkonferenzen einzurichten. In der MPK hat jedes Land eine Stimme, während im Bundesrat die Stimmen der Länder entsprechend ihrer Einwohnerzahl unterschiedlich gewichtet werden (zwischen drei und sechs Stimmen).

Für Entscheidungen in der MPK galt bis Ende 2004 das Konsensprinzip, d. h. Entscheidungen setzten immer Einstimmigkeit voraus. Die Kompromissbereitschaft der Länder spielt daher eine viel größere Rolle als im Bundesrat, wo in politisch kontroversen Fragen oftmals entlang der politischen Linien abgestimmt wird. Das ist in der Ministerpräsidentenkonferenz anders. Allerdings gilt das Einstimmigkeitsprinzip nicht mehr uneingeschränkt: Die MPK hat im Zuge der Beratungen zur Föderalismusreform mit Blick auf das Ziel, die Handlungsfähigkeit der Ländergesamtheit zu stärken, Ende 2004, auf Vorschlag des damaligen Vorsitzenden, des Regierenden Bürgermeisters von Berlin, Klaus Wowereit, das bis dahin geltende Einstimmigkeitsprinzip insoweit geändert, dass Entscheidungen jetzt nur noch die Zustimmung von mindestens 13 Ländern voraussetzen. Das gilt allerdings nicht für Entscheidungen über die Geschäftsordnung der MPK, haushaltswirksame Angelegenheiten und die Schaffung von Gemeinschaftseinrichtungen. In diesen Fällen gilt weiterhin das Einstimmigkeitsprinzip.

Traditionell wird im Sprachgebrauch der MPK zwischen A- und B-Ländern unterschieden. Die A-Länder sind die SPD-geführten Länder, als B-Länder werden die Länder mit CDU- bzw. CSU-Regierung bezeichnet. Vor den Plenarsitzungen der Ministerpräsidentenkonferenz finden in der Regel getrennte Vorbesprechungen der A- bzw. B-Länder statt.

Themenschwerpunkte

Die Tagesordnungen der MPK ergeben sich aus den Themenanmeldungen der Länder und aus der Fortsetzung der Beratungen über die Themen vorangegangener Konferenzen.

Der völkerrechtswidrige Angriff Russlands auf die Ukraine und die damit verbundenen energiepolitischen Fragen sowie der Umgang mit Geflüchteten und Vertriebenen sind die derzeitigen Themenschwerpunkte.

Bei besonderen Themen erfolgt die Beratung in vertraulichen Gesprächsrunden, den sog. Kamingesprächen, an denen anders als in MPK-Beratungen nur die Regierungschefs selbst ohne Mitarbeiter teilnehmen. Inhaltliche Schwerpunkte der MPK-Beratungen der letzten Jahre waren die Bewältigung der Corona-Pandemie, die Europapolitik, die Föderalismusreform, die Bund-Länder-Finanzbeziehungen, die Medienpolitik, die Flüchtlingspolitik, die Energiepolitik und Fragen der Bildungspolitik.

Klassische Aufgabe der MPK ist auch der Abschluss von Staatsverträgen und Abkommen unter den Ländern oder mit dem Bund. Besonderer Schwerpunkt ist hierbei der Medienbereich mit den Rundfunkstaatsverträgen bzw. Rundfunkgebührenstaatsverträgen.

Historischer Rückblick

Der erste Versuch einer gemeinsamen Konferenz der Regierungschefs aller Länder nach dem 2. Weltkrieg scheiterte am 5./6. Juni 1947 in München. Bereits vor dem eigentlichen Beginn der Konferenz verließen die Vertreter der Länder Thüringen, Sachsen-Anhalt, Sachsen, Mecklenburg-Vorpommern und der Mark Brandenburg wegen unüberbrückbarer Interessenkonflikte mit den Regierungschefs der westdeutschen Länder die Konferenz. Die Delegation der Länder aus der sowjetischen Besatzungszone hatte auf der sofortigen Bildung einer deutschen Zentralverwaltung bestanden. Das aber stand damals weder in der politischen Macht noch in der Kompetenz der Regierungschefs der Länder. Die Regierungschefs der Länder der westlichen Besatzungszonen behandelten dann am 6. und 7. Juni 1947 die vorgesehenen Themen Ernährungsnot, Wirtschaftsnot und Flüchtlingsnot.

Die eigentliche Geburtsstunde der Ministerpräsidentenkonferenz war das Treffen der Regierungschefs der Länder vom 8. bis 10. Juli 1948 in Koblenz; es ging als “Rittersturzkonferenz” in die deutsche Nachkriegsgeschichte ein (benannt nach dem Tagungshotel bei Koblenz). Auf der Tagesordnung dieser Konferenz, an der die Länder der sowjetischen Besatzungszone nicht teilnahmen, standen die Themen Parlamentarischer Rat und Verfassung. Der rheinland-pfälzische Ministerpräsident Peter Altmeier wurde damals zum ersten Vorsitzenden gewählt. Wesentliches Ergebnis der Rittersturzkonferenz war die Verständigung, die Gründung eines Weststaates als ersten Schritt auf dem schweren Weg zur Vereinigung ganz Deutschlands zu akzeptieren.

Seit 1954 ist die Ministerpräsidentenkonferenz auf Anregung des damaligen bayerischen Ministerpräsidenten Dr. Hans Ehard eine ständige Einrichtung. Der Vorsitz in der MPK wechselt jährlich nach einer vereinbarten Reihenfolge. Seit der Wiedervereinigung sind die neuen Länder in das Verfahren einbezogen. Erstmals übernahm mit Sachsen im Herbst 1992 ein östliches Bundesland den MPK-Vorsitz.

Berlin übernahm in den Jahren 1966, 1977, 1988, 2004 und 2020 jeweils für ein Jahr den Vorsitz der Ministerpräsidentenkonferenz.

Das Berliner MPK-Vorsitzjahr vom 1. Oktober 2020 bis zum 30. September 2021 war von der Bekämpfung der Corona-Pandemie geprägt, deren Ausbruch Deutschland vor große Herausforderungen gestellt hat.

Hier finden Sie die öffentlichen Beschlüsse der MPK des Berliner Vorsitzjahres.

Bezüglich der Beschlüsse (u.a. zur Bewältigung der Corona-Pandemie), die in den Besprechungen der Bundeskanzlerin mit den Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder gefasst wurden, wird auf die Veröffentlichungen des Bundespresseamtes verwiesen.