Der Bundesrat wird sich in der o. g. Sitzung u. a. mit einigen Länderinitiativen sowie einigen Gesetzentwürfen der Bundesregierung befassen.
+Gesetzesbeschlüsse des Deutschen Bundestages (2. Durchgänge)+
Jahressteuergesetz 2024 (Jahressteuergesetz 2024 – JStG 2024) – Drs. 529/24
Das Gesetz enthält eine Vielzahl von steuerlichen Einzelmaßnahmen. In der Diskussion waren vor allem die Pauschalbesteuerung von Mobilitätsbudgets, eine sehr eingeschränkte Wohngemeinnützigkeit, Umsatzsteuerbefreiung für Bildungsleistungen und die Streichung der Befreiung bei Sportstätten. Bis auf die vorgesehene Wohngemeinnützigkeit wurde der Entwurf entschärft. In diesem Punkt besteht weiter Diskussion, inwieweit sie in der engen Ausgestaltung überhaupt Anwendung findet und ob sie nicht für Steuergestaltungen missbraucht werden könnte.
Gesetz zur Verbesserung der Versorgungsqualität im Krankenhaus und zur Reform der Vergütungsstrukturen (Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz – KHVVG) – Drs. 532/24
Mit der Einführung einer Vorhaltevergütung wird das Vorhalten von Strukturen in Krankenhäusern künftig weitgehend unabhängig von der Leistungserbringung gesichert und der Anreiz für die Krankenhäuser, Fallmengen auszuweiten, gesenkt. Die Mittel für die Vorhaltevergütung werden generiert, indem die bestehenden Fallpauschalen abgesenkt werden und das Institut für das Entgeltsystem im Krankenhaus (InEK) den gesetzlichen Auftrag erhält, eine Vorhaltevergütung je Land und Leistungsgruppe zu ermitteln.
+Länderinitiativen / Entschließungen+
Entschließung des Bundesrates: Migration steuern – Innere Sicherheit gewährleisten – Antrag des Landes Baden-Württemberg – Drs. 513/24
Zur fortgesetzten Aufnahme und Integration von Menschen, die Schutz benötigen, soll die Bundesregierung weitere Maßnahmen ergreifen, um die anhaltende irreguläre Migration zu steuern und zu begrenzen. Daneben sollen weitere Maßnahmen die Sicherheit stärken und die Sicherheitsbehörden in die Lage versetzen, aktuellen Kriminalitätsphänomenen begegnen zu können.
Entwurf eines … Gesetzes zur Änderung des Strafgesetzbuches – Stärkung des Schutzes von Vollstreckungsbeamten und Rettungskräften – Antrag des Landes Baden-Württemberg – Drs. 456/24
Vor dem Hintergrund zunehmender Gewalttaten gegen Polizeibeamte sowie gegen Angehörige von Feuerwehren und Rettungsdiensten soll die Mindeststrafe bei tätlichen Angriffen auf Vollstreckungsbeamte erhöht werden. Zugleich sieht der Gesetzentwurf in besonders schweren Fällen des Widerstands gegen oder des tätlichen Angriffs auf Vollstreckungsbeamte ebenfalls eine Erhöhung des Mindeststrafrahmens vor.
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Mietrechts zur besseren Mobilisierung von Wohnraum für Personen mit dringendem Wohnungsbedarf – Antrag des Freistaates Bayern – Drs. 509/24
Der Gesetzentwurf zielt auf eine bessere Mobilisierung von Wohnraum für Personen mit dringendem Wohnungsbedarf ab. Hierzu soll die Anwendung der sozialen Mieterschutzvorschriften im Verhältnis zwischen Eigentümern und öffentlichen Hoheitsträgern, die Wohnraum zur Weiterüberlassung an Bedürftige anmieten, gestrichen werden.
Entschließung des Bundesrates zum strafrechtlichen Schutz von Telekommunikationsanlagen – Antrag des Landes Niedersachsen – Drs. 508/24
Die Bundesregierung soll prüfen, ob der strafrechtliche Schutz von Telekommunikationsleitungen eine ausreichende generalpräventive Wirkung entfaltet. Dabei sollen vor allem der individuelle Mobilfunk sowie der besondere Schutz von Unterseekabel in den Fokus genommen werden.
+Gesetzentwürfe der Bundesregierung (1. Durchgang)+
Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Stärkung der betrieblichen Altersversorgung und zur Änderung anderer Gesetze (2. Betriebsrentenstärkungsgesetz) – Drs. 488/24
Ziel ist die Stärkung der Betriebsrente. Sie soll für mehr Menschen als zweites Standbein der Alterssicherung neben der gesetzlichen Rente selbstverständlicher Teil der Alterssicherung werden. Weiter ausgebaut wird dazu das Sozialpartnermodell, so dass künftig auch nichttarifgebundene Unternehmen und ihre Beschäftigten teilnehmen können. Außerdem soll die Einkommensgrenze für den Förderbetrag auf 2.718 Euro monatlich angehoben, Spielraum für höhere Renditen gewährt und die Auszahlung flexibilisiert werden.
Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes – Drs. 494/24
Die europäische Richtlinie 2012/19/EU schreibt ab dem Jahr 2019 eine Sammelquote von mindestens 65 Prozent der durchschnittlich in den drei Vorjahren in Verkehr gebrachten Mengen an Elektro- und Elektronikgeräten vor. Mit einer Sammelquote von 38,6 Prozent für das Berichtsjahr 2021 liegt Deutschland noch weit unter der vorgegebenen europäischen Zielmarke. Mit dem gegenständlichen Gesetzesentwurf soll über die Verstärkung und Vereinheitlichung der Verbraucherinformation und die Ausweitung der Sammlung im Handel mehr Elektroaltgeräte (EAG) getrennt vom unsortierten Siedlungsabfall erfasst werden. Insbesondere soll die Erweiterung der sogenannten 0:1-Rücknahme eingeführt werden, was bedeutet, dass alte Elektrokleingeräte nun ohne den Kauf eines neuen Geräts zurückgegeben werden können.
Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Konsumcannabisgesetzes – Nutzhanfliberalisierung – Drs. 490/24
Mit dem nicht zustimmungsbedürftigen Gesetzesvorhaben sollen die Vorteile des Nutzhanfanbaus in Sachen nachhaltige Rohstoffe, Abmilderung des Klimawandels und Biodiversität besser nutzbar gemacht werden. Jedoch besteht derzeit in Bezug auf verschiedene Regelungen ein hohes Maß an rechtlicher Unsicherheit beim Umgang mit Nutzhanf. Das Vorhaben soll daher für mehr Rechtssicherheit und mehr Betätigungsfelder für den Nutzhanfsektor sorgen. Der Verzehr zu Rauschzwecken bestimmter Cannabisprodukte soll mit dem Nutzhanfliberalisierungsgesetz dagegen nicht erlaubt werden.
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Sprengstoffgesetzes und weiterer Gesetze – Drs. 493/24
Aufgrund der mehr als doppelten Anzahl von Fällen der missbräuchlichen Verwendung explosionsgefährlicher Stoffe durch das Herbeiführen einer Sprengstoffexplosion zielt der Gesetzentwurf darauf ab, zur Ahndung und Verhütung von Straftaten wesentliche Änderungen im Sprengstoffgesetz, im Strafgesetzbuch, in der Strafprozessordnung und im Ausgangsstoffgesetz vorzunehmen.
Entwurf eines Gesetzes zur Bereitstellung und Nutzung von Mobilitätsdaten und zur Änderung des Personenbeförderungsgesetzes – Drs. 496/24
Zweck des nicht zustimmungsbedürftigen Mobilitätsdatengesetzes ist es, multimodale Reise- und Echtzeit-Verkehrsinformationsdienste zu ermöglichen sowie diese zu verbessern, dafür verkehrsträgerübergreifend einheitliche und interoperable Regeln vorzugeben sowie eine Datengrundlage für anbieterübergreifende digitale Buchung und Bezahlung von Mobilitätsdienstleistungen zu schaffen.
Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung des Treibhausgas-Emissionshandelsgesetzes an die Änderung der Richtlinie 2003/87/EG (TEHG-Europarechtsanpassungsgesetz 2024) – Drs. 497/24
Mit diesem Gesetz werden die Vorgaben der beiden Änderungs-Richtlinien (EU) 2023/958 und (EU) 2023/959 zur Änderung der europäischen Emissionshandels-Richtlinie 2003/87/EG in nationales Recht umgesetzt sowie ergänzende Durchführungsbestimmungen zur EU-CBAM-Verordnung hinsichtlich des CO2-Grenzausgleichssystems CBAM festgelegt.
+EU-Vorlagen+
Vorschlag für eine Empfehlung des Rates über rauch- und aerosolfreie Umgebungen, die die Empfehlung 2009/C 296/02 des Rates ersetzt, COM (2024) 55 final – Drs. 455/24
Vor dem Hintergrund des schnellen Marktwachstums von neuartigen Erzeugnissen wie erhitzten Tabakerzeugnissen und nikotinhaltigen und nikotinfreien elektronischen Zigaretten und angesichts ihrer Beliebtheit bei jungen Menschen schlägt die Kommission eine Ratsempfehlung vor, mit der die bisherige Empfehlung auf neuartige Erzeugnisse und auf bestimmte Außenbereiche ausgeweitet werden soll. Die vorgeschlagene Ratsempfehlung enthält eine Reihe von unverbindlichen Empfehlungen an die Mitgliedstaaten, die insbesondere auch die Nichtraucherschutzgesetze der Länder berühren.
+Verordnungen+
Verordnung zur Entlastung der Bürgerinnen und Bürger, der Wirtschaft sowie der Verwaltung von Bürokratie – Drs. 483/24
Im Sinne einer Bürokratie-Entlastung sollen aufwändig umzusetzende Regelungen, die keinem berechtigten Zweck dienen bzw. die in einem Missverhältnis von Aufwand und Nutzen stehen, aufgehoben werden. Notwendige Sicherheitsstandards bleiben unberührt.
Erste Verordnung zur Änderung der Ukraine-Aufenthaltserlaubnis-Fortgeltungsverordnung (1. UkraineAufenthÄndFGV) – Drs. 503/24
Die zu beratende Verordnung dient der allgemeinen Fortgeltung der am 1. Februar 2025 noch gültigen Aufenthaltserlaubnisse für die Dauer des vorübergehenden Schutzes bis zum 4. März 2026 zugunsten von Menschen, die aus Anlass des russischen Angriffskriegs aus der Ukraine vertrieben wurden. Die Verordnung ordnet die Fortgeltung der Aufenthaltserlaubnisse nur bei denjenigen Personen, bei denen europarechtlich zwingend vorübergehender oder anderweitiger nationaler Schutz zu gewähren ist.