Die Verwaltung Berlins ist zweistufig aufgebaut. Sie gliedert sich in die Hauptverwaltung und die Bezirksverwaltungen.
Die Hauptverwaltung bildet die übergreifende Stufe der Verwaltung. Zu ihr gehören die Senatsverwaltungen und die ihr nachgeordneten Behörden. Die Hauptverwaltung ist für alle Bereiche zuständig, die für ganz Berlin von Bedeutung sind, beispielsweise die Polizei, die Finanzen und die Justiz. Geleitet wird die Hauptverwaltung von der Berliner Landesregierung, dem Senat, an dessen Spitze der Regierende Bürgermeister steht.
Die zwölf Bezirksverwaltungen bilden die untere Stufe der Verwaltung. Die Bezirksverwaltungen sind vorrangig für Angelegenheiten vor Ort in den Bezirken zuständig, wie etwa die Kultur, die Grünflächen oder die Schulen. Die Bezirksverwaltung besteht jeweils aus der Bezirksverordnetenversammlung (BVV) und dem Bezirksamt. Das Bezirksamt ist eine kollegiale Verwaltungsbehörde, bestehend aus den Bezirksbürgermeister:innen und den Stadträt:innen.
Durch die zweistufige Verwaltung ist jeder Bezirk gleichzeitig eine Kommune.
Die Berliner Bezirksbürgermeister:innen kommen im Rat der Bürgermeister regelmäßig mit dem Regierenden Bürgermeister zusammen, um über grundsätzliche Fragen der Verwaltung und Gesetzgebung zu beraten.
Übersicht der Berliner Bezirke
Text: © Berliner Landeszentrale für politische Bildung