Landespolitik

Rotes Rathaus mit Fernsehturm

Berlin ist eines der 16 Bundesländer und gleichzeitig Hauptstadt der Bundesrepublik Deutschland. Die Stadt versteht es als ihren Auftrag, Gastgeber und Partner der Institutionen des Bundes und der anderen Bundesländer sowie von diplomatischen Vertretungen, Medien und Verbänden zu sein. Der Regierende Bürgermeister von Berlin ist der Regierungschef des Bundeslandes Berlin und zugleich Stadtoberhaupt der Kommune.

Der Berliner Senat

Die Landesregierung des Stadtstaates Berlin heißt Senat. Der Senat ist als ausführende Gewalt (Exekutive) für die Gestaltung der Landespolitik zuständig und steht an der Spitze der Verwaltung.

Der Senat von Berlin besteht aus dem Regierenden Bürgermeister und höchstens zehn Senator:innen. Das Abgeordnetenhaus wählt den Regierenden Bürgermeister, der die weiteren Senatsmitglieder ernennt. Der Regierende Bürgermeister hat innerhalb des Senats eine herausgehobene Stellung. Er bestimmt die Richtlinien der Regierungspolitik und leitet die Regierungsgeschäfte.

Die Senator:innen sind für unterschiedliche Fachbereiche (Senatsverwaltungen) zuständig, z. B. für Finanzen, Soziales, Bildung oder Stadtentwicklung. Gemeinsam beraten die Senatsmitglieder über politische Themen und Gesetzentwürfe. Diese müssen dem Abgeordnetenhaus als gesetzgebende Gewalt (Legislative) zur Abstimmung vorgelegt werden.

Die Regierung benötigt im Parlament eine Mehrheit, die ihren Vorschlägen zustimmt. Da nur selten eine Partei alleine über diese Mehrheit im Parlament verfügt, geht in aller Regel die stärkste Partei mit mindestens einer weiteren Partei eine Koalition ein. Zu Beginn der Legislaturperiode schließen die Koalitionspartner eine Vereinbarung darüber, welche Ziele sie gemeinsam umsetzen wollen. Bei der Aushandlung dieses Koalitionsvertrages müssen die unterschiedlichen Parteien Rücksicht aufeinander nehmen und Kompromisse eingehen.

Übersicht der Berliner Senatorinnen und Senatoren

Text: © Berliner Landeszentrale für politische Bildung

Hauptverwaltung und Bezirksverwaltung

Die Verwaltung Berlins ist zweistufig aufgebaut. Sie gliedert sich in die Hauptverwaltung und die Bezirksverwaltungen.

Die Hauptverwaltung bildet die übergreifende Stufe der Verwaltung. Zu ihr gehören die Senatsverwaltungen und die ihr nachgeordneten Behörden. Die Hauptverwaltung ist für alle Bereiche zuständig, die für ganz Berlin von Bedeutung sind, beispielsweise die Polizei, die Finanzen und die Justiz. Geleitet wird die Hauptverwaltung von der Berliner Landesregierung, dem Senat, an dessen Spitze der Regierende Bürgermeister steht.

Die zwölf Bezirksverwaltungen bilden die untere Stufe der Verwaltung. Die Bezirksverwaltungen sind vorrangig für Angelegenheiten vor Ort in den Bezirken zuständig, wie etwa die Kultur, die Grünflächen oder die Schulen. Die Bezirksverwaltung besteht jeweils aus der Bezirksverordnetenversammlung (BVV) und dem Bezirksamt. Das Bezirksamt ist eine kollegiale Verwaltungsbehörde, bestehend aus den Bezirksbürgermeister:innen und den Stadträt:innen.

Durch die zweistufige Verwaltung ist jeder Bezirk gleichzeitig eine Kommune.

Die Berliner Bezirksbürgermeister:innen kommen im Rat der Bürgermeister regelmäßig mit dem Regierenden Bürgermeister zusammen, um über grundsätzliche Fragen der Verwaltung und Gesetzgebung zu beraten.

Übersicht der Berliner Bezirke

Text: © Berliner Landeszentrale für politische Bildung

Senatsverwaltungen und nachgeordnete Einrichtungen

Im zweistufig gegliederten Verwaltungsaufbau Berlins gehören die Senatsverwaltungen und deren nachgeordnete Einrichtungen zur Hauptverwaltung. Diese nimmt alle Aufgaben wahr, die für ganz Berlin von Bedeutung sind und übergreifend oder einheitlich geregelt werden sollen.

Die Senatsverwaltungen werden von den Mitgliedern der Berliner Landesregierung, dem Senat, geleitet. Jeder Senatorin und jedem Senator untersteht jeweils eine Senatsverwaltung (Ressort). Sie sind vom Aufbau und der Organisation vergleichbar mit den Ministerien in den Flächenländern. Zu den klassischen Ressorts zählt beispielsweise die Senatsverwaltung für Finanzen. Der genaue Zuschnitt der einzelnen Senatsverwaltungen und Zuständigkeiten erfolgt in der Regel mit Beginn einer neuen Wahlperiode (Legislaturperiode).

Übersicht der Berliner Senatsverwaltungen

Ebenfalls zur Hauptverwaltung gehören knapp 40 den Senatsverwaltungen nachgeordnete Einrichtungen, Ämter und Behörden. Diese sind in ihrer Arbeitsweise selbstständig, unterliegen aber jeweils der Dienst- und Fachaufsicht einer Senatsverwaltung. So ist beispielsweise die Berliner Feuerwehr der Senatsverwaltung für Inneres, Digitalisierung und Sport nachgeordnet, während die Berliner Landeszentrale für politische Bildung der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie nachgeordnet ist.

Gliederung der Berliner Verwaltung

Text: © Berliner Landeszentrale für politische Bildung

Das Berliner Abgeordnetenhaus

Das Abgeordnetenhaus von Berlin (AGH Berlin) ist das Landesparlament und deren oberstes Verfassungsorgan. Zu den Aufgaben des Abgeordnetenhauses gehört die Kontrolle des Berliner Senats und die Wahl des Regierenden Bürgermeisters. Das Abgeordnetenhaus ist für die Gesetzgebung zuständig, das heißt es verabschiedet z. B. den Berliner Landeshaushalt.

Das Abgeordnetenhaus setzt sich nach der letzten Wahl am 12. Februar 2023 aus 159 Mitgliedern zusammen; für die Parteien gilt eine Fünf-Prozent-Klausel. Eine Legislaturperiode dauert fünf Jahre, sie kann jedoch durch eine Zwei-Drittel-Mehrheit der Abgeordneten oder per Volksentscheid vorzeitig beendet werden.

Zur Webseite des Berliner Abgeordnetenhauses

Kai Wegner

Der Regierende Bürgermeister

Der Regierende Bürgermeister von Berlin ist der Regierungschef des Landes Berlin und zugleich Stadtoberhaupt. Weitere Informationen

Kai Wegner, Cansel Kiziltepe und Franziska Giffey

Berliner Senat

Die Landesregierung des Stadtstaates Berlin heißt Senat. Der Senat ist als ausführende Gewalt für die Gestaltung der Landespolitik zuständig und steht an der Spitze der Verwaltung. Weitere Informationen

Stimmzettel wird in Wahlurne gesteckt

Das Berliner Wahlsystem

An der Wahl zum Abgeordnetenhaus dürfen alle in Berlin wohnhaften deutschen Staatsbürgerinnen und Staatsbürger ab 16 Jahren teilnehmen. Weitere Informationen

Landesflagge von Berlin mit einem nach rechts schauenden Berliner Bären

Berliner Verfassung

Die Verfassung von Berlin (VvB) regelt insbesondere den Staatsaufbau Berlins, die Grundrechte der Bürgerinnen und Bürger sowie die Befugnisse der Organe des Landes Berlin. Weitere Informationen

Mädchen springt mit EU-Fahne in die Luft

Berlin in der EU

Berlin gilt mehr als jede andere Stadt auch als Symbol für das Zusammenwachsen von Ost und West in einem geeinten Europa. In der Europäischen Union setzt sich Berlin für die Interessen der Menschen ein, die hier leben. Weitere Informationen

Sitzung Berliner Abgeordnetenhaus

DGS - Deutsche Gebärdensprache

Der Aufbau der Berliner Verwaltung und des Wahlsystems in DGS. Weitere Informationen