Als Ende 1808 nach zwei Jahren Besatzungszeit die französischen Truppen Berlin verließen und damit gleichzeitig die Phase der französischen Zivilverwaltung zu Ende ging, wurde das von der Bevölkerung der Stadt mit Erleichterung aufgenommen. Die neue Stadtverwaltungsbehörde sah sich nun mit einer Fülle von Problemen konfrontiert. Am drängendsten waren die Linderung der Not und die Sanierung der Finanzen. Zudem musste Berlin seine politische und wirtschaftliche Bedeutung erst noch wiedergewinnen: Als Wilhelm von Humboldt im Januar 1809 in die Stadt kam, notierte er entsetzt: „Berlin ist zu einem Dorf geworden.“
Neue Impulse für die Stadt gingen von den Reformgesetzen des Freiherrn vom und zum Stein aus, die den Rahmen für den politisch-gesellschaftlichen Neubeginn bildeten. Am 19. November 1808 trat die neue Städteordnung („Ordnung für sämtliche Städte der Preußischen Monarchie“) in Kraft, die den städtischen Gemeinden Selbstverwaltung brachte und deren Leitgedanken die Stärkung des Gemein- und Bürgersinns sowie die Ausweitung der kommunalpolitischen Mitbestimmungsmöglichkeiten waren. Wahlberechtigt sind freilich nur Bürger gewesen, die entweder Hausbesitz oder ein Jahreseinkommen von mehr als 200 Talern nachweisen konnten. Berlin standen 102 Stadtverordnete zu, weshalb das Stadtgebiet zunächst in 102 Stimmbezirke eingeteilt werden musste. Schließlich fanden die Wahlen zur Stadtverordnetenversammlung vom 18. bis 22. April 1809 statt; über die Zahl der Stimmberechtigten und die Wahlbeteiligung ist nichts bekannt.