Teilnahmebedingungen für „#EMBerlinMoments“
Die Teilnahme am Fotowettbewerb „#EMBerlinMoments“ auf Instagram und dessen Durchführung richten sich nach den folgenden Bestimmungen. Die Teilnahme kann ausschließlich über Instagram erfolgen.
§ 1 Veranstalter
(1) Der Fotowettbewerb wird vom Regierenden Bürgermeister von Berlin – Senatskanzlei – (im Folgenden „Senatskanzlei“ genannt) durchgeführt und steht in keiner Verbindung zur Plattform Instagram. Der Wettbewerb wird von Instagram weder unterstützt noch anderweitig gesponsert oder organisiert.
(2) Der Veranstalter ist wie folgt zu erreichen:
Regierender Bürgermeister von Berlin – Senatskanzlei –
Presse- und Informationsamt des Landes Berlin
Adresse: Rotes Rathaus, Jüdenstraße 1, 10178 Berlin
E-Mail: socialmedia@senatskanzlei.berlin.de.
§ 2 Teilnahmeberechtigte
(1) Teilnahmeberechtigt sind alle Personen, die mindestens 18 Jahre alt sind und über einen rechtmäßigen Instagram-Account verfügen. Teilnahmeberechtigt sind auch solche Personen, die haupt- oder nebenberuflich Fotografien anfertigen, sowie Dienstkräfte des Landes Berlin, sofern sie nicht als Jury-Mitglieder bei der Durchführung des Fotowettbewerbs teilnehmen.
(2) Jede teilnahmeberechtigte Person darf mit beliebig vielen Fotos, aber nicht mit verschiedenen Instagram-Accounts teilnehmen.
(3) Haben mehrere Personen das Foto geschaffen (§ 8 UrhG), so ist – unbeschadet der urheberrechtlichen Rechte der Miturheber – nur derjenige teilnahmeberechtigt, über dessen Instagram-Account das Foto hochgeladen wurde.
§ 3 Teilnahme am Fotowettbewerb
(1) Eine Person nimmt am Fotowettbewerb teil, indem sie auf dem eigenen öffentlich sichtba-ren Instagram-Account eines oder mehrere Bilder hochlädt und dieses bzw. diese mit dem Tag #EMBerlinMoments versieht sowie mit „@RegBerlin“ verlinkt.
(2) Die Teilnahme hat innerhalb der im Fotowettbewerb genannten Frist zu erfolgen. Zur Überprüfung der Fristwahrung dient der Eingang bei Instagram durch Taggen des Bildes mit #EMBerlinMoments und das Verlinken von @RegBerlin.
(3) Die Angabe weiterer Daten (z. B. Name, E-Mail-Adresse, postalische Adresse) ist für eine Teilnahme am Fotowettbewerb zunächst nicht erforderlich. Gelangt ein Foto in die nähere Auswahl (vgl. § 5 Abs. 3), wird die Senatskanzlei Kontakt mit der jeweiligen teilnehmenden Person aufnehmen. Hierbei können weitere Daten erhoben werden, die für die Durchführung des Wettbewerbs erforderlich sind.
§ 4 Ausschluss vom Fotowettbewerb
(1) Bei einem Verstoß gegen diese Teilnahmebedingungen behält sich die Senatskanzlei das Recht vor, einzelne Fotos, mehrere Fotos oder die jeweilige teilnehmende Person gänzlich vom Fotowettbewerb auszuschließen.
(2) Wird ein Foto über mehrere Instagram-Accounts hochgeladen, so kann es vom Fotowettbewerb ausgeschlossen werden. Gleiches gilt für Fotos, die einem anderen hochgeladenen Foto so sehr ähneln, dass bei einem flüchtigen Blick eine Verwechslungsgefahr besteht.
(3) Ausgeschlossen werden Personen, die unerlaubt (vgl. § 6) oder unerlaubtes Bildmaterial (vgl. Abs. 4) oder solches, welches gegen die Regeln von Instagram verstößt, verwenden.
(4) Unerlaubtes Bildmaterial sind beleidigende, gewaltverherrlichende, pornografische, rassistische, volksverhetzende und ausländerfeindliche Fotos.
§ 5 Durchführung und Abwicklung
(1) Der Fotowettbewerb beginnt am 14. Juni 2024 mit der Veröffentlichung des Aufrufs zur Teilnahme am Wettbewerb und endet am 31. Juli 2024, 18 Uhr. Etwaige kurzfristige Änderungen bleiben vorbehalten.
(2) Jede teilnehmende Person kann – unabhängig von der Anzahl der von ihr eingereichten Fotos – mit nur einem Motiv unter die besten Fotos gewählt werden.
(3) Die Senatskanzlei wählt einmal wöchentlich die schönsten Fotos, die innerhalb der letzten Woche gemäß § 3 Abs. 1 hochgeladen wurden, aus. Diese Fotos werden in der Folgewoche, immer montags, auf dem Instagram-Account des Regierenden Bürgermeisters in der Story veröffentlicht.
(4) Alle Fotos, die gemäß Abs. 3 ausgewählt wurden, nehmen an einer weiteren Auswahl teil. Die schönsten 15 Fotos aus dieser Auswahl werden im Oktober 2024 im Roten Rathaus aus-gestellt. Die teilnehmenden Personen, die die nach Satz 2 ausgewählten Fotos hochgeladen haben (Gewinnerinnen und Gewinner), können an einer exklusiven Führung durch das Rote Rathaus teilnehmen.
(5) Die Auswahl nach Abs. 3 und Abs. 4 erfolgt durch eine Jury. Diese Jury besteht aus fünf Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Presse- und Informationsamtes der Senatskanzlei.
(6) Die Jury trifft ihre Auswahl nach künstlerischen Kriterien. Es werden Fotos ausgewählt, die die Fußball-Europameisterschaft in besonderer Weise atmosphärisch in Szene setzen.
§ 6 Freiheit von fremden Rechten
(1) Die teilnehmende Person versichert, dass sie über alle Rechte am eingereichten Bild verfügt, die uneingeschränkten Verwertungsrechte aller Bildteile hat und dass das Bild frei von Rechten Dritter ist.
(2) Die teilnehmende Person versichert, dass im Falle einer Darstellung von Personen keine Persönlichkeitsrechte dieser Personen verletzt werden. Falls auf dem Bild eine Person oder mehrere Personen erkennbar abgebildet sind, müssen die Betreffenden damit einverstanden sein, dass das Bild veröffentlicht wird.
(3) Die teilnehmende Person wird Vorstehendes (Abs. 1 und 2) auf Wunsch der Senatskanzlei schriftlich versichern und entsprechende Belege vorlegen.
(4) Sollten Dritte Ansprüche wegen Verletzung ihrer Rechte geltend machen, so stellt die teilnehmende Person die Senatskanzlei von allen Ansprüchen Dritter inklusive der Kosten der Rechtsverteidigung und Rechtsverfolgung vollumfänglich frei.
(5) Sollten Dritte Ansprüche wegen einer Verletzung ihrer (vorgeblichen) Rechte behaupten, behält sich die die Senatskanzlei vor, das betreffende Foto bereits aufgrund dieser Behauptung aus dem Wettbewerb auszuschließen.
(6) Sofern die teilnehmende Person Anhaltspunkte für eine Gesetzesverletzung oder eine Verletzung von Rechten Dritter hat, wird sie die Senatskanzlei hierüber unverzüglich unterrichten und/oder die Senatskanzlei bei der Abwehr von Ansprüchen Dritter unterstützen. Die Kosten hierfür sind von der teilnehmenden Person zu tragen.
§ 7 Vorzeitige Beendigung des Fotowettbewerbs und Rücktritt von der Teilnahme
(1) Die Senatskanzlei behält sich vor, den Fotowettbewerb zu jedem Zeitpunkt ohne Vorankündigung und ohne Angabe von Gründen abzubrechen oder zu beenden. Der Fotowettbe-werb ist in diesem Augenblick beendet; Ansprüche aus ihm können nicht mehr geltend gemacht werden.
(2) Es steht den teilnehmenden Personen frei, den Tag „#EMBerlinMoments“ wieder zu ent-fernen und somit von der Teilnahme – sei es nur hinsichtlich eines Fotos oder sei es insgesamt – zurückzutreten.
(3) Eine Beendigung der Teilnahme ist auch dann möglich, wenn die teilnehmende Person keinen gültigen Instagram-Account mehr hat.
(4) Eine Beendigung nach den Absätzen 1 bis 3 hat keine Auswirkung auf die Rechtsverhält-nisse in Ansehung bereits veröffentlichter Fotografien (§ 5 Abs. 3 und 4).
§ 8 Haftung
Die Senatskanzlei übernimmt keine Haftung für den Verlust oder eventuelle Beschädigungen an den eingereichten Fotografien.
§ 9 Rechtseinräumung
(1) Jede teilnehmende Person räumt dem Land Berlin die räumlich, zeitlich und sachlich uneingeschränkten, nicht ausschließlichen Nutzungsrechte zur Vervielfältigung, Verbreitung, zur Vorführung, zur öffentlichen Zugänglichmachung und zur Sendung sowie das Recht zur Bearbeitung und Umgestaltung an den eingesandten Fotografien für den Wettbewerb ein. Ebenso räumt jede teilnehmende Person dem Land Berlin das Recht zur Weitergabe und Unterlizenzierung an Dritte ein. Eingeräumt werden ebenfalls die erforderlichen Rechte zur Berichterstattung darüber (unabhängig davon, in welchen Medien), zur Öffentlichkeitsarbeit des und für den Wettbewerb(s), zu Ausstellungsplakaten, Einladungen, Ausstellungen, E-Cards sowie zu Katalogen und Büchern. Darüber hinaus räumt die teilnehmende Person dem Land Berlin die entsprechenden Rechte ein, das Bild für seine Online-Portale und alle weiteren digitalen Produkte, z. B. als Teaser oder Download für Dritte zu nutzen und
bereitzustellen.
(2) Es besteht im Innenverhältnis keine Prüfungspflicht der Senatskanzlei für die Beiträge der teilnehmenden Personen für die von ihnen gelieferten Inhalte. Eine Verantwortlichkeit der Senatskanzlei nach den gesetzlichen Bestimmungen für durch sie in ihrem Verantwortungsbe-reich hochgeladene Fotografien gegenüber in ihren Rechten verletzten Dritten (z. B. Urheber, die nicht teilnehmende Personen sind, und abgebildete Personen) bleibt hiervon unberührt.
Die teilnehmende Person garantiert dem Land Berlin, dass die von ihr zur Verfügung gestellten Inhalte (Fotografien) nicht die Urheberrechte oder Nutzungsrechte Dritter verletzen
(3) Gegebenenfalls erfolgt durch die Nutzung von Instagram eine weitere Einräumung von Rechten an den Fotos seitens der teilnehmenden Person gegenüber dem Betreiber von Instagram (derzeit (Juni 2024): Meta Platforms Ireland Ltd.). Etwaige sich hieraus ergebende Fragen sind mit dem Betreiber von Instagram und nicht mit der Senatskanzlei zu klären.
§ 10 Datenschutz
(1) Um am Fotowettbewerb teilnehmen zu können, ist es unerlässlich, sich bei Instagram zu registrieren und die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Betreibers von Instagram (derzeit (Juni 2024): Meta Platforms Ireland Ltd.) anzunehmen. Etwaige sich hieraus ergebende datenschutzrechtliche Fragen sind mit dem Betreiber von Instagram und nicht mit der Senatskanzlei zu klären.
(2) Die von den teilnehmenden Personen eingereichten Daten werden bei einer Veröffentlichung der Bilder im Rahmen des Fotowettbewerbs gegebenenfalls an Dritte aus dem Medi-enbereich (z. B. Presseunternehmen) weitergegeben. Die teilnehmende Person erklärt sich hiermit ausdrücklich einverstanden.
(3) Die Teilnahme an dem Gewinnspiel erfordert im Falle eines Gewinnes aus Gründen der Nachverfolgbarkeit die Angabe des vollständigen Namens und der E-Mail-Adresse der Gewinnerin/des Gewinners sowie der Begleitperson im Fall, dass die Gewinnerinnen und Gewin-ner für die Ausstellung im Roten Rathaus ausgewählt wurden. Die teilnehmende Person er-klärt sich damit einverstanden, dass das Land Berlin die erforderlichen Daten einschließlich des Nutzernamens des Instagram-Profils für die Dauer und zu Zwecken der Durchführung des Gewinnspiels – längstens bis zum 31. Oktober 2024 – erheben, verarbeiten, speichern und benutzen darf. Die Daten werden ausschließlich zur Gewinnbenachrichtigung und zur Abwicklung des Gewinnspiels genutzt und nicht dauerhaft erfasst bzw. zu anderen Zwecken verwendet. Es steht der teilnehmenden Person jederzeit frei, diese Einwilligung zu widerrufen. Es kann weiterhin jederzeit kostenlos Auskunft über die gespeicherten Daten verlangt werden. Das Auskunftsverlangen oder der Widerruf ist an die eingangs genannte Adresse des Veranstalters zu richten.
§ 11 Rechtsmittel
Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.
Kontakt
Der Regierende Bürgermeister von Berlin
- Senatskanzlei -
- Tel.: (030) 9026-0
- Fax: (030) 9026-2013
- E-Mail an den Regierenden Bürgermeister