Senat beschließt Gesetzentwurf zur Sicherstellung des Weiterbeschäftigungsanspruchs der Beschäftigten des Solidarischen Grundeinkommens
Pressemitteilung vom 17.12.2024
Aus der Sitzung des Senats am 17. Dezember 2024:
Nach Befassung des Rates der Bürgermeister am 12. Dezember 2024 hat der Senat heute den von Finanzsenator Stefan Evers am 29. Oktober 2024 dem Senat vorgelegten Gesetzentwurf zur Sicherstellung des Weiterbeschäftigungsanspruchs der Beschäftigten des Solidarischen Grundeinkommens (SGE) über eine quotale Zuweisung beschlossen und dem Abgeordnetenhaus von Berlin zugeleitet.
Das SGE läuft noch bis Ende 2025. Aktuell befinden sich noch 704 Personen in dem Projekt, mit dem Ziel, diese Menschen für eine Beschäftigung im ersten Arbeitsmarkt zu qualifizieren. Mit der vorgesehenen Regelung wird der Weiterbeschäftigungsanspruch der SGE-Beschäftigten gegenüber dem Land Berlin auf Grundlage einer quotalen Verteilung auf die Senats- und Bezirksverwaltungen umgesetzt und die aus dem Ergebnis des Projekts resultierende Gesamtverantwortung sachgerecht auf die Verwaltung verteilt. Nach aktuellen Prognosen werden voraussichtlich zwischen 279 (38,54 Prozent) und 436 (60,22 Prozent) der SGE-Beschäftigten die Weiterbeschäftigung in Anspruch nehmen.
Beim Solidarischen Grundeinkommen handelt sich um ein Projekt, das im Juli 2019 aufgelegt wurde. Insgesamt 1000 langzeitarbeitslose Berlinerinnen und Berliner nahmen freiwillig teil und bekamen eine über das Projekt vermittelte Anstellung im öffentlichen Dienst, bei Landesunternehmen oder freien Trägern.
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Sprecherin der Senatsverwaltung für Finanzen