Kapitalverzinsung der Berliner Stadtreinigungsbetriebe (BSR) und der Berliner Wasserbetriebe (BWB) für das Jahr 2025 festgelegt

Pressemitteilung vom 10.12.2024

Aus der Sitzung des Senats am 10. Dezember 2024:

Der Senat hat heute auf Vorlage der zuständigen Senatorin für Wirtschaft, Energie und Betriebe, Franziska Giffey, die Verordnung über die angemessene Verzinsung des betriebsnotwendigen Kapitals der Berliner Stadtreinigungsbetriebe (BSR) und der Berliner Wasserbetriebe (BWB) für das Jahr 2025 erlassen. Das betriebsnotwendige Kapital der BSR und der BWB ist jeweils mit drei Prozent zu verzinsen. Grundlage für die Verordnung ist § 16 des Berliner Betriebe-Gesetzes (BerlBG). Das betriebsnotwendige Kapital ergibt sich aus dem Anlagevermögen, dem Umlaufvermögen und dem Abzugskapital. Der Senat setzt den Zinssatz jährlich durch Rechtsverordnung fest.