Nachhaltigkeitsbericht 2024 über die Berliner Landesunternehmen – Datengrundlage für den Klimapakt
Pressemitteilung vom 10.12.2024
Aus der Sitzung des Senats am 10. Dezember 2024:
Der Senat hat heute auf Vorlage von Finanzsenator Stefan Evers den Nachhaltigkeitsbericht 2024 über die Berliner Landesunternehmen beschlossen.
Der Nachhaltigkeitsbericht wird seit 2020 zum dritten Mal vorgelegt. Seitdem hat sich die Zahl der gemäß des Deutschen Nachhaltigkeitskodex‘ berichtenden Unternehmen von 14 auf 24 erhöht. Erstmals kann ein umfangreicher Kennzahlenkatalog zu den Bereichen Umwelt und Klima sowie Soziales und Arbeit vorgelegt werden. Ein Schwerpunkt liegt insbesondere auf der Klimabilanz der wesentlichen Landesunternehmen. Sie emittieren rund 1,9 Millionen Tonnen CO₂-Ausstoß pro Jahr und sind als Energieverbraucher für einen relevanten Teil der Gesamtemissionen verantwortlich.
Auf der Seite der Energieerzeuger steht die seit Mai 2024 in Landesbesitz befindliche BEW Berliner Energie und Wärme GmbH. Ihre Emissionen aus dem Primärenergieverbrauch betragen rund 4,6 Millionen Tonnen CO₂. Somit ist die Fernwärme samt der gekoppelten Stromerzeugung für einen Anteil von circa 35,5 Prozent der CO₂-Emissionen des Primärenergieverbrauchs des Landes Berlin von 2022 verantwortlich.
Die Zahlen zeigen, dass die Landesunternehmen auf beiden Seiten der Energiebilanz eine große Verantwortung für die energetische Transformation Berlins bis 2045 tragen. Der Nachhaltigkeitsbericht legt damit die Datengrundlage für den vom Senat geplanten Klimapakt mit den Landesunternehmen. Dieser beinhaltet, dass die Landesunternehmen bei ihren Transformationsaufgaben so unterstützt werden, dass sie ihre jeweiligen Klimaziele rechtzeitig und möglichst beschleunigt erreichen können. Ziel des Senats ist es, den Klimapakt im Frühjahr 2025 abzuschließen und damit die Finanzierung der Klimaschutzleistungen der landeseigenen Unternehmen bis 2030 abzusichern.
Um eine Vergleichbarkeit herzustellen, sollen die landeseigenen Unternehmen bei ihrer Berichterstattung den Deutschen Nachhaltigkeitskodex (DNK) als Standard verwenden. Die CO₂-Emissionen aus dem Energieverbrauch (1,9 Millionen Tonnen CO₂) und der Energieerzeugung (4,6 Millionen Tonnen CO₂) dürfen nicht addiert werden, da die CO₂ Emissionen anderenfalls doppelt gezählt würden.
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Sprecherin der Senatsverwaltung für Finanzen