Senat beschließt Ausgleichsabgabe für Berliner Spielbankunternehmen

Pressemitteilung vom 03.12.2024

Aus der Sitzung des Senats am 3. Dezember 2024:

In seiner Sitzung am 3. Dezember 2024 hat der Senat auf Vorlage von Finanzsenator Stefan Evers das Vierte Gesetz zur Änderung des Spielbankengesetzes beschlossen. Ab dem 1. Januar 2025 ist nun eine Ausgleichsabgabe von den Berliner Spielbankenunternehmen zu leisten. Diese stellt sicher, dass die besondere Besteuerung der Spielbankunternehmen künftig im Einklang mit den EU-Beihilfevorschriften steht.

Vorausgegangen war ein Beschluss der Europäischen Kommission vom 20. Juni 2024. Dabei gelangte die Kommission zu folgendem Ergebnis: Die besonderen Steuerregelungen der Länder für Spielbankunternehmen verschaffen diesen einen wirtschaftlichen Vorteil, da die daraus resultierende Steuerlast potenziell geringer ausfällt als die Steuerlast nach den normalen Steuervorschriften. Nach Auffassung der Kommission stehen diese besonderen Steuerregelungen daher nicht im Einklang mit den EU-Beihilfevorschriften. Deutschland muss über die Bundesländer die Beihilfen einschließlich Zinsen zurückfordern und die Steuerregelungen abschaffen.

Hintergrund: Seit ca. 50 Jahren gibt es öffentliche Spielbanken in Berlin. Sie müssen besondere Abgaben an das Land entrichten – die Spielbankabgabe, die weiteren Leistungen sowie die Gewinnabgabe. Die konzessionierten Spielbanken in Deutschland unterliegen einem eigenständigen Steuersystem, das mit der herkömmlichen Unternehmensbesteuerung nicht verglichen werden kann.