Senat stärkt Sekretariat der Ständigen Konferenz der Kultusminister der Länder

Pressemitteilung vom 03.12.2024

Aus der Sitzung des Senats am 3. Dezember 2024:

Der Senat hat in seiner heutigen Sitzung auf Vorlage der Senatorin für Wissenschaft, Gesundheit und Pflege, Dr. Ina Czyborra, beschlossen, den Regierenden Bürgermeister zu ermächtigen, das geänderte Abkommen für Berlin über das Sekretariat der Ständigen Konferenz der Kultusminister der Länder vom 20. Juni 1959 zu unterzeichnen.

Durch die kommende Änderung des Abkommens soll das Sekretariat der Kultusministerkonferenz (KMK) deutlich gestärkt werden. Bisher gilt, dass wenn das Abkommen durch ein Bundesland gekündigt werden sollte, es zur Auflösung des gesamten Sekretariats führen würde. Dies soll mit der Änderung grundsätzlich verhindert werden, die bereits durch die KMK, die Finanzministerkonferenz (FMK) und die Ministerpräsidentenkonferenz (MPK) beschlossen wurde.

Das Sekretariat der KMK hat eine bedeutende Rolle inne. Es ist unter anderem zuständig für die Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen (ZAB), der eine große Bedeutung hinsichtlich der Anerkennung beziehungsweise Prüfung ausländischer Bildungsabschlüsse zukommt. Die ZAB ist unter anderem für die hoheitliche Aufgabe der Anerkennung ausländischer Hochschulabschlüsse im gesamten Bundesgebiet zuständig. Zudem übernimmt sie zentrale Aufgaben für die Länder im Rahmen der Visaerteilung für ausländische Fachkräfte sowie für die Anerkennungsstellen der Länder im Bereich der Gesundheitsberufe.