Vierteljährlicher Bericht zum ITDZ beschlossen
Pressemitteilung vom 03.12.2024
Aus der Sitzung des Senats am 3. Dezember 2024:
Der Senat hat auf Vorlage des Regierenden Bürgermeisters von Berlin, Kai Wegner, den vierteljährlichen Bericht nach § 24 Absatz 4 des E-Government-Gesetzes des Landes Berlin (EGovG Bln) für das dritte Quartal 2024 beschlossen.
Das ITDZ Berlin ist zentraler IT- Dienstleister der Berliner Verwaltung und stellt allen Behörden und Einrichtungen die verfahrensunabhängige Informations- und Kommunikationstechnik sowie IT-Basisdienste zur Verfügung. Kann das ITDZ diese Leistung nicht innerhalb angemessener Frist oder nicht zu marktüblichen Preisen liefern oder bestehen andere Gründe, kann die IKT-Staatssekretärin nach § 24 Absatz 4 EGovG Bln Ausnahmen von dieser Abnahmepflicht gestatten. Über die gewährten Ausnahmen ist dem Abgeordnetenhaus quartalsweise zu berichten. Der Bericht über das dritte Quartal 2024 wurde jetzt beschlossen.
Ziel des Berliner E-Government-Gesetzes ist unter anderem die Zusammenarbeit der Berliner Verwaltung durch die gemeinsame Nutzung von zentralen informations- und kommunikationstechnischen Strukturen und Organisationen. Die Berichtspflicht dient dazu, einen aktuellen Überblick darüber zu haben, in wie vielen Fällen Dienste und Leistungen gerade nicht durch den gemeinsamen Dienstleister ITDZ genutzt werden.
Im dritten Quartal 2024 wurden drei Ausnahmen angezeigt: eine Ausnahme für den Betrieb des Integrierten Bildungsmanagementsystems (iBMS) mit Antrago und Moodle durch die Berliner Feuerwehr, eine Ausnahme für das Ticketsystem des Projektes HKR-neu seitens der Senatsverwaltung für Finanzen sowie eine Ausnahme für die Beschaffung von digitalen Tafeln der Marke „Promethean“ seitens des Bezirksamtes Pankow.
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