Senat beschließt Drittes Nachtragshaushaltsgesetz 2024/2025

Pressemitteilung vom 26.11.2024

Aus der Sitzung des Senats am 26. November 2024:

Der Senat hat in seiner Sitzung am 26. November 2024 auf Vorlage von Finanzsenator Stefan Evers den Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Haushaltsgesetzes 2024/2025 beschlossen. Mit dem vorgelegten Dritten Nachtragshaushaltsgesetz werden die Beschlüsse der Koalition zur Auflösung eines Konsolidierungsvolumens in Höhe von insgesamt drei Milliarden Euro für 2025 im schnellstmöglichen Verfahren umgesetzt.

Soweit die Koalitionsspitzen Haushaltstitel abgesenkt haben, werden diese in entsprechendem Umfang qualifiziert gesperrt. Damit sind grundsätzlich auch nach Beschluss des Nachtragshaushaltes notwendige Anpassungen weiterhin möglich. Eine Entsperrung bedarf der Zustimmung durch den Hauptausschuss des Abgeordnetenhauses. Soweit die Koalitionseinigung Einnahmesteigerungen vorsieht, werden die Einnahmetitel entsprechend verstärkt. Die notwenigen Steuerrechtsänderungen werden parallel ins Parlament eingebracht.

Der Dritte Nachtragshaushalt enthält darüber hinaus weitere technische Änderungen zur Umsetzung der Koalitionsbeschlüsse, insbesondere werden die Voraussetzungen für eine Kreditfinanzierung verschiedener finanzieller Transaktionen geschaffen. Dies gilt vor allem für die Wohnungsbauförderung des Landes.