Senat beschließt Gesetzentwurf zur Änderung des Berliner Zweitwohnungsteuergesetzes

Pressemitteilung vom 26.11.2024

Aus der Sitzung des Senats am 26. November 2024:

Der Senat hat in seiner Sitzung am 26. November 2024 auf Vorlage von Finanzsenator Stefan Evers den Gesetzentwurf zur Änderung des Berliner Zweitwohnungsteuergesetzes beschlossen. Mit dem Gesetzentwurf soll der Steuersatz bei der Zweitwohnungsteuer von 15 Prozent auf 20 Prozent der Jahresnettokaltmiete angehoben werden. Damit sollen nicht nur höhere Einnahmen aus der Zweitwohnungsteuer generiert werden, sondern zugleich ein Anreiz geschaffen werden, Hauptwohnsitze nach Berlin zu verlegen. Diese zusätzlichen Hauptwohnsitze führen zu Mehreinnahmen bei der Steuerverteilung und Steuerzerlegung im Finanzkraftausgleich.

Der Begriff der Zweitwohnung soll außerdem umfassender ausgestaltet werden. Dadurch sollen insbesondere auch Untermieterinnen und Untermieter der Zweitwohnungsteuer unterliegen, wenn ihnen ein Wohnungsanteil zu Zwecken des persönlichen Lebensbedarfs als Nebenwohnung dient. Durch die Ausweitung des Begriffs der Zweitwohnung sollen weitere Einnahmen aus der Zweitwohnungsteuer erzielt werden. Der Gesetzentwurf wird nun ins Abgeordnetenhaus eingebracht.