Senat beschließt Gesetzentwurf zur Änderung des Übernachtungsteuergesetzes

Pressemitteilung vom 26.11.2024

Aus der Sitzung des Senats am 26. November 2024:

Der Senat hat in seiner Sitzung am 26. November 2024 auf Vorlage von Finanzsenator Stefan Evers den Gesetzentwurf zur Änderung des Übernachtungsteuergesetzes beschlossen. Das Land Berlin erhebt seit dem 1. Januar 2014 eine Übernachtungsteuer auf den Aufwand für entgeltliche Übernachtungen in einem Beherbergungsbetrieb. Der Steuersatz beträgt seit seiner Einführung unverändert fünf Prozent der Bemessungsgrundlage.

Ab dem 1. Januar 2025 soll der Steuersatz von fünf Prozent auf 7,5 Prozent angehoben werden. Hiermit können jährliche Mehreinnahmen zur Stärkung des Landeshaushalts in Höhe von rund 45 Millionen Euro generiert werden. In Dortmund (seit 1. April 2023) und Flensburg (seit 1. Januar 2018) zum Beispiel beträgt der Steuersatz bei der Beherbergungsabgabe bereits 7,5 Prozent. Darüber hinaus soll künftig die Begrenzung der Besteuerung auf 21 zusammenhängende Übernachtungen im selben Beherbergungsbetrieb entfallen. Für Beherbergungsbetriebe, die im Vertrauen auf die bislang geltende Rechtslage Übernachtungen rechtsverbindlich vereinbart haben, sieht der Gesetzentwurf eine Übergangsregelung vor.

Außerdem sollen die Erklärungs- und Anzeigepflichten angepasst werden. Ab dem 1. Januar 2026 sollen Steueranmeldungen zur Übernachtungsteuer nicht mehr monatlich, sondern nur noch vierteljährlich abzugeben sein. Die Steueranmeldungen sind künftig auf elektronischem Weg zu übermitteln. Hierzu sieht der Gesetzentwurf ergänzend eine Härtefallregelung vor. Durch diese Änderungen wird der Verwaltungsaufwand sowohl auf Seiten der Steuerverwaltung als auch auf Seiten der Beherbergungsbetriebe reduziert und ein Beitrag zum Bürokratieabbau geleistet.