Senat beschließt Zweites Gesetz zur Fortschreibung des Berliner Hochschulrechts

Pressemitteilung vom 26.11.2024

Aus der Sitzung des Senats am 26. November 2024:

Der Senat hat in seiner heutigen Sitzung auf Vorlage der Senatorin für Wissenschaft, Gesundheit und Pflege, Dr. Ina Czyborra, den Gesetzentwurf zum Zweiten Gesetz zur Fortschreibung des Berliner Hochschulrechts beschlossen. Der Gesetzentwurf dient der Weiterentwicklung der rechtlichen Rahmenbedingungen und trägt zur Stärkung des Wissenschaftsstandorts Berlin bei.

Durch die Einführung einer Vorabquote in konsekutiven Masterstudiengängen im Berliner Hochschulzulassungsgesetz wird einem Anliegen aus den Richtlinien der Regierungspolitik 2023-2026 entsprochen. So wird es künftig insbesondere mehr Spitzensportlerinnen und Spitzensportlern möglich sein, ihr Studium an einer Berliner Hochschule fortzusetzen. Darüber hinaus beinhaltet der Gesetzentwurf Änderungen im Berliner Hochschulgesetz (BerlHG), die dem Zweck dienen, hochqualifizierte Professorinnen und Professoren an den Berliner Hochschulen zu halten oder für diese zu gewinnen und damit im Wettbewerb mit anderen Hochschulen bestehen zu können.

Durch die Einführung des Promotionsrechts an Hochschulen für angewandte Wissenschaften sind zudem Änderungen im BerlHG erforderlich geworden, die der Umsetzung des Promotionsrechts dienen. Der Gesetzesentwurf sieht darüber hinaus im Bereich der Sonstigen Einrichtungen im Sinne des § 124a BerlHG künftig die Beschränkung auf Niederlassungen von Hochschulen vor, um so den Verbraucherschutz zu verbessern und die Qualitätssicherung von akademischen Angeboten im Land Berlin zu gewährleisten.